in Ausnahmefällen unproblematisch
Hallo Kathi,
bei Pizza, Brot oder Gemüse, die kurzzeitig an- oder aufgetaut waren, ist man zwar nicht begeistert, wenn sie wieder eingefroren werden, aber es sind in der Regel keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten, evt. aber geschmackliche Einbußen, weshalb man den baldigen Verzehr nach dem Wiedereinfrieren anstreben sollte. Aber statt Wegwerden, ist Wiedereinfrieren hier die bessere Entscheidung.
Lies hierzu folgendes Zitat:
Die Europäische Union schreibt vor, daß Tiefkühlpackungen den Hinweis »nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren« tragen müssen. Denn nach dem Auftauen vermehren sich Mikroorganismen, die beim Zubereiten möglicherweise auf die Lebensmittel gelangt sind. Sie sterben beim Wiedereinfrieren nicht ab und können sich nach dem erneuten Auftauen weiter vermehren.
Wenn man einige Regeln beachtet, kann man Aufgetautes aber durchaus wieder einfrieren.
Am wenigsten Probleme gibt es bei Tiefkühlprodukten wie Gemüse, das ohne Auftauen in den Kochtopf kommt. Die fertigen Speisen können anschließend problemlos wieder eingefroren werden.
Die wenigen Lebensmittel, die vor der Zubereitung aufgetaut werden, wie zum Beispiel größere Fleischstücke, können roh oder zubereitet wieder eingefroren werden. Damit sich keine Bakterien auf den Lebensmitteln ansiedeln, sollte es aber nicht in der prallen Sonne oder stundenlang in der warmen Küche liegen. Zum Auftauen eignen sich Kühlschrank oder Mikrowelle.
Wichtig ist auch, daß die aufgetauten Lebensmittel möglichst schnell wieder eingefroren werden. Man sollte sie kennzeichnen und beim nächsten Mal zügig zubereiten und ausreichend lange und hoch erhitzen.
Einen Nachteil hat das erneute Einfrieren von Lebensmitteln allerdings: »Da das zu Hause nicht so schnell geht wie bei der Herstellung, können sich gröbere Eiskristalle bilden«, erläutert Annette Braun von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Das beeinträchtigt den Geschmack.
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Gruß, Renate