Hat ein Kunde A, der sich von einem Berater B kostenpflichtig beraten läßt das Recht, dies per auf den Tisch gestellten, deutlich sichtbaren Audiorekorder konkludent aufzunehmen?
Ich meine damit die ganze Reihe von Wahrsagern bis zu Schuldenberatern oder Unternehmensberatern.
Die Frage ist in anderen Worten, ob der, der zahlt und über den geredet wird, diese Informationen nur aufschreiben darf oder auch aufnehmen darf.
Nur mit Quellen.
Grüße
Alexander
Leider habe ich da keine Ahnung.
MfG
Brigitte
Hallo Alexander,
nur mit Ihrer Zustimmung. Bin unterwegs und kann jetzt keine Quellenangabe machen
Grüße
Beatrix
Hallo,
wenn der andere einverstanden ist, warum nicht?
Wenn nicht: einen anderen Berater suchen.
Ob man ein Redhthat, gegen den Willen des anderen was aufzuzeichnen: keine Ahnung - sorry.
Gruß
HaWeThie
Hallo!
Zur Sache kann ich nichts beitragen.
Aber wer sich solche Gedanken macht, hat imho die falschen Berater.
Viel Erfolg dennoch!
Gruß
Christian
Hat ein Kunde A, der sich von einem Berater B kostenpflichtig
beraten läßt das Recht, dies per auf den Tisch gestellten,
deutlich sichtbaren Audiorekorder konkludent aufzunehmen?
Wenn der Berater damit einverstanden ist! Falls nicht würde ich mir einen anderen suchen. Quellen habe ich keine
Hallo Alexander,
sorry,aber wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Wende Dich an die Verbraucherzentrale. Dort gibt es eine Abteilung für Rechtsfragen.
Gruß
Malu
Hallo Alexander,
mit diesem Thema habe ich mich bisher nicht beschäftigt, kann somit deine Frage auch nicht beantworten.
Gruß Günter