'aufgrund gesonderter Vollmacht'?

Hi all,
ich hätte da mal wieder ne Verständnisfrage, und ich hätte gerne den zweiten Teil dieser Sch… Übersetzung endlich aus dem Weg…

Anybody here who can help???

Der vollständige Satz lautet:

‚Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstandsvorsitzenden oder gemeinsam von zwei Mitgliedern des engeren Vorstands aufgrund gesonderter Vollmacht des Vorsitzenden vertreten.‘

Soll das heissen, dass
a) der Vorsitzende gesonderte Vollmacht hat, und daher den Verein alleine vertreten kann?
b) die zwei Mitglieder vom Vorsitzenden gesonderte Vollmacht erhalten, um den Verein vertreten zu können?
c) es nochwas anderes bedeutet, bzw ich etwas begriffsstutzig bin?

Bitte, bitte, ich kann den Sinn einfach nicht ersehen - helft mir doch bitte mal mit ner einigermaßen einschlägigen Erklärung weiter!

(…oder soll ich sowas vielleicht sogar im Rechtsbrett fragen???)

Danke & Gruss,
Isabel

hi,

‚Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom
Vorstandsvorsitzenden oder gemeinsam von zwei Mitgliedern des
engeren Vorstands aufgrund gesonderter Vollmacht des
Vorsitzenden vertreten.‘

b) die zwei Mitglieder vom Vorsitzenden gesonderte Vollmacht
erhalten (können!), um den Verein vertreten zu können?

genau das müsste es heißen, meine ich.
entweder der vorsitzende allein (was in unserer gesellschaft sowieso das übliche ist) oder durch 2 mitglieder gemeinsam, wenn eine vollmacht des vorsitzenden vorliegt.

hth
m.

Bestätigung

entweder der vorsitzende allein (was in unserer gesellschaft
sowieso das übliche ist) oder durch 2 mitglieder gemeinsam,
wenn eine vollmacht des vorsitzenden vorliegt.

Genau so sehe ich das auch!
Und der Wortlaut lässt keine andere Interpretation zu.
Fritz

Hallo,
was wäre denn dann der Unterschied, wenn da stünde: ‚aufgrund einer Vollmacht des Vorsitzenden‘
Ich denke, da gibt es schon Interpretationsmöglichkeiten
pauschale Vertretungsvollmacht - wenn wie in meinem Beispiel oder
auf einen Einzelvorgang bezogen.
So würde ich die in der Frage zitierte Satzngsbestimmung verstehen.
Aber eigentlich gehörte das im Rechtsbrett beantwortet.
Gruß
Peter

Hhm. Danke erstmal. Ich hatte erst Version b), dann änderte ich’s auf Version a), und jetzt hab ich’s zum Glück wieder auf Version b) geändert. Im Englischen kann es nur eins von beiden bedeuten - ich finde, auch wenn Fritz meint, daß es eindeutig wäre, daß das Deutsche hier mal wieder ungewöhnlich unklar ist! Ich hab früher immer gedacht, daß man im Deutschen so schon präzise ausdrücken kann, weil die Fälle in der Sprache eben sichtbar sind, und daher der Zusammenhang klar bleibt. Statt dessen scheint man mit dem Deutschen ziemlichen Mist zusammenschreiben zu können, ohne daß es überhaupt jemand merkt!

Sorry… danke für Eure Hilfe auf jeden Fall.

Und selbst wenn’s nicht stimmen sollte - dann ist nicht die Übersetzung, sondern eben der Ausgangstext schlecht. So bin ich zumindest auf jeden Fall zufrieden…

Danke & Gruss,
Isabel

Du irrst! Es ist eindeutig!
Hallo Isabel,

und jetzt hab ich’s zum Glück wieder auf Version b) geändert.

Das wäre dann aber nur noch halb richtig.

Im Englischen kann es nur eins von beiden bedeuten -

Das hat mit der jeweiligen Sprache nichts zu tun, sondern mit der Tatsache, daß es zwei Möglichkeiten gibt.
Hier ausgedrückt durch das „oder“!

Statt dessen scheint man mit dem Deutschen ziemlichen Mist
zusammenschreiben zu können, ohne daß es überhaupt jemand
merkt!

Vielleicht solltest Du den Satz, um den es geht, nochmal durchlesen.
Er ist eindeutig formuliert:

‚Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstandsvorsitzenden
oder
gemeinsam von zwei Mitgliedern
des engeren Vorstands aufgrund gesonderter Vollmacht
des Vorsitzenden vertreten.‘

Der Vorsitzende vertritt den Verein
oder
zwei vom Vorsitzenden Bevollmächtigte vertreten den Verein gemeinsam.

Punkt. Daran gibt es nichts zu deuten.

Und selbst wenn’s nicht stimmen sollte - dann ist nicht die
Übersetzung, sondern eben der Ausgangstext schlecht.

Da bin ich anderer Ansicht.

So bin ich zumindest auf jeden Fall zufrieden…

Wenn Dir das genügt…

Gruß Gudrun

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Der Vorsitzende vertritt den Verein
oder
zwei vom Vorsitzenden Bevollmächtigte vertreten den Verein
gemeinsam.

DARAN gibt’s nichts zu rütteln. Das ist klar. Das war auch nicht Teil der Frage. Oder Teil der Übersetzungsschwierigkeiten.

Aber …aufgrund gesonderter Vollmacht DES Vorsitzenden
war für mich halt doppeldeutig.

Dürfen die beiden den Verein vertreten, weil sie gesonderte Vollmacht vom Vorsitzenden ERHALTEN?
Oder darf der Vorsitzende den Verein ALLEINE vertreten, weil er gesonderte Vollmacht HAT?

Anyway, wie gesagt, es ist jetzt übersetzt, und zwar so, wie Ihr es alle für richtig haltet.

Gruss, Isabel

Nachsatz
Hallo Isabel,

schön, daß Du Dich nochmal gemeldet hast, denn so langsam begreife ich, wo es „gehakelt“ hat.

Aber …aufgrund gesonderter Vollmacht DES Vorsitzenden
war für mich halt doppeldeutig.

Das ist m.E. einwandfreies (Juristen-)Deutsch im
Genitiv (?, Fritz hilf mir!).
- Gern! Es ist ein Genitivus subiectivus, der die dazugehörige Person, den Besitzer oder Täter bezeichnet. Fritz -
Wessen Vollmacht? Vollmacht des Vorsitzenden.
(Es heißt nicht: Vollmacht an/für den Vorsitzenden).
- Was ein Genitivus obiectivus wäre. Fritz -

Auf diese Lesart:

Oder darf der Vorsitzende den Verein ALLEINE vertreten, weil
er gesonderte Vollmacht HAT?

wäre ich nicht gekommen, weil

  1. siehe oben

  2. der Satz aus zwei Teilen besteht, die durch das „oder“
    ganz klar voneinander getrennt sind.

  3. der Vorsitzende Vollmacht qua „Amt“ besitzt. Zum einen bedarf er daher keiner gesonderten Vollmacht, zum anderen gibt es keinen über ihm, der ihm eine Vollmacht erteilen könnte, er ist ja schon der „Alleroberste“.

Alles geklärt?
Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht zu hart von mir angepackt.

Anyway, wie gesagt, es ist jetzt übersetzt, und zwar so, wie
Ihr es alle für richtig haltet.

Dann ist ja alles bestens. :wink:

Gruß Gudrun

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Sehe ich auch so. (owT)
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