Aufgrund von Bafög-Nachzahlung, kein neues Bafög

Huhu,

darf das Bafög-Amt Geld aus einer Nachzahlung in den „Besitz“ des Antragstellers mit einbeziehen (somit hat der Antragsteller mehr als 5.200 Euro), obwohl Nachzahlung und neuer Antrag nur zwei Monate auseinander liegen und somit ein ausgeben der Nachzahlung in diesem Zeitraum überhaupt nicht möglich war?
Anspruch auf Bafög bestand und besteht weiterhin, aber das Geld wird nun von dem neuen Betrag abgezogen, obwohl das Geld zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr existiert, da wieder großer Verzug in der Bearbeitung des Antrags besteht.

Hoffe ist irgendwie verständlich.

LG Frieda

Ein Mitstudent hatte eine ähnliche Situation, er hat das gesamte Geld abgehoben und damit seine Schulden beglichen :wink: und war somit innerhalb eines Tages wieder Pleite und Bafägberechtigt!