Aufheben von Rentenbescheiden und Versicherungsk

Liebe/-r Experte/-in,

grüß Gott!

So langsam wachsen mir alle meine Papiere über den Kopf und füllen Ordner um Ordner, die ich nun gerne abspecken möchte.

Ich bin also schon 20 Jahre Rentner, inzwischen Altersrentner und möchte nun gerne wissen, ob ich die ganzen Rentenbescheide aufheben muß, oder ob die letzten drei ausreichen.

Außerdem habe ich einen dicken Packen von Versicherungskarten die ja nun bei der Rentenversicherung bereits mehrmals vorgelegen haben. Wie lange muß man die aufheben, sofern überhaupt noch? Dazu kommt ja noch viel Schriftverkehr aus den 80ern und 90ern Jahre. kann das alles weg?

Für eine gültige Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Pfingstfest wünschend.

Mark

Hallo,

was gesetzlich notwendig ist kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Wenden Sie sich am besten an die Rentenversicherung oder stellen Sie ihre Frage unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Dort antwortet die Rentenversicherung direkt.

Rentenbescheide würde ich allerdings IMMER aufheben.

Gruss
Börsenfan1968

Hallo Mark 4711,

gesetzliche Vorschriften über das Aufheben von Versicherungsunterlagen gibt es nicht. Sinnvoll ist es jedoch, den Originalrentenbescheid über die Altersrente aufzuheben, sowie die Anpassung des Jahres 2011 (kommt, wenn nicht schon da ist). Schriftverkehr aus den 80iger Jahren benötigt man sicher nicht mehr. Sollte im Altersrentenbescheid der Versicherungs-verlauf richtig und vollständig widergegeben sein, müssten die Aufrechnungsbescheinigungen nicht mehr aufgehoben werden. Originalversicherungskarten befinden sich beim Versicherungsträger und sind dort gespeichert und vermutlich verfilmt. Sollten Sie im Besitz von Originalkarten sein, die nicht dem Versicherungsträger vorlagen, müssten Sie diese einreichen.

Es grüßt Falke 1937