Aufhebung - arglistige Täuschung?

Hallo,

vielleicht sehe ich hier ein Problem wo gar keines ist, bitte helft mir auf die Sprünge:

Ich kürze jetzt mal den Anfang raus, der spielt, denke ich, keine Rolle:

AG und AN haben schwere Differenzen. Was AG nicht weiß, ist, dass AN bereits aktiv neue Stellen sucht. AN schlägt nun vor, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, mit Abfindung. Allerdings ist AN sich zu diesem Zeitpunkt bereits relativ sicher, eine neue Stelle zu haben. AG geht auf den Vorschlag von AN ein. AN kriegt die Zusage für neue Stelle. Das alles geschieht, wenn ich es richtig verstehe, innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums.
Da AN ja, falls AG nicht auf das Angebot eingegangen wäre, hätte kündigen müssen, um die neue Stelle anzutreten, und der AG dann natürlich keine Abfindung hätte zahlen müssen, könnte AG sich arglistig getäuscht fühlen. Oder hat hier der AG einfach nur einen klassischen Fall von Pech? Oder ist das alles nicht relevant, weil der AN zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung nicht wissen konnte, ob er tatsächlich die im Raum stehende Stelle erhalten würde?

Inzwischen sehe ich bei Lesen von Fällen schon ÜBERALL Probleme!

Viele Dank!

wo ist denn da die arglistige Täuschung ?

Aufhebungsvertrag = beiderseitige Willenserklärung, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Inhelt = Verhandlungssache, man muss ja keine Abfindung aushandeln, Anspruch gibts sowieso nicht.

Es ist ja klar, wenn jemand gehen möchte, dass er sich auch was neues sucht, egal wann und egal ab wann…

Wenn ich das jetzt richtig gelesen und verstanden habe spielt es für mich eigentlich keine Rolle wer wem einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Meine Erfahrung ist die, das AG unbequeme AN auf diese Art/Weise los werden wollen/können wenn sie dem AN einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Damit der unbequemen AN das ganze dann auch noch Unterschreibt werden meistens noch Gehaltszahlungen/Gratifikationen bis zur einer gewissen Zeitraum (1-3 Monate) in Aussicht gestellt.
Somit werden rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.

Ebenso kann natürlich AN seinem AG eine Aufhebungsvertrag anbieten, wenn er denn darauf eingeht.

In beiden Fällen gut wer dann schon einen neuen Arbeitsplatz sicher hat.

Es kommt immer darauf an was im Aufhebungsvertrag vereibart wurde.
Sollte kein neuer Arbeitsplatz in Aussicht stehen wird es Eng, da das Arbeitsamt meistens nicht mitmmacht und die Zahlung verweigert.