Aufhebung der Beförderung

Wenn mündlich eine Beförderung mit dem GF vereinbart wurde, darf diese dann wieder seitens des GF aufgehoben werden? Kann man diese Vereinbarung nicht mit einem Vertrag gleichstellen?

Guten Tag, sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt.

Wenn mündlich eine Beförderung mit dem GF vereinbart wurde,
darf diese dann wieder seitens des GF aufgehoben werden? Kann
man diese Vereinbarung nicht mit einem Vertrag gleichstellen?

Grundiziell sind mündlich geschlossene Verträge genauso gültig wie schriftliche. Das Hauptproblem ist die Beweisbarkeit. Ob es sich bei der von Dir erwähnten Vereinbarung um einen Vertrag handelt, lässt sich aus Deinem Telegramm heraus nicht beurteilen. Ein wenig mehr Input wäre nicht schlecht.

Gruß *staun* Eillicht zu Vensre

Eine schriftliche Vereinbarung liegt nicht vor - nur ein Schichtplan, aus welchem die Beförderung ersichtlich ist.

Eine schriftliche Vereinbarung liegt nicht vor - nur ein
Schichtplan, aus welchem die Beförderung ersichtlich ist.

… wenn die „beförderung“ mit weiteren „vergünstigungen“ zb mehr lohn, verbunden war, könnte die „rücknahme“ eine änderungskündigung sein. sollte man prüfen lassen, wenn einem daran gelegen ist. aber dann auch fix, da nicht viel zeit für eine kündigungsschutzklage ist (§ 4 KSchG)

Unsinn!
Hi!

Kündigungen (auch ÄnderungsKÜNDIGUNGEN) müssen schriftlich erfolgen - ansonsten existieren sie einfach nicht, weil sie nichtig sind!

Gruß
Guido

unbestritten.
aber wer hat gesagt, dass die „aufhebung“ mündlich erfolgte???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Och BITTE!
Hi!

unbestritten.
aber wer hat gesagt, dass die „aufhebung“ mündlich erfolgte???

Ein AG ist so dämlich, eine mündliche Beförderung (die schwer beweisbar ist) schriftlich zu kündigen (und somit eine nachweisbare Grundlage für einen Anspruch zu schaffen)?!

Stimmt schon, dass es nicht in der Frage steht, aber das ist doch wohl extrem unwahrscheinlich!

Gruß
Guido