Aufhebung der Bewilligung von ALGII

Hallo
Für die Person wird der monatliche Gesamtbedarf ausgerechnet, der sich zusammensetzt aus ihrem Regelsatz u. den angemessenen Unterkunftskosten (+ ihren eventuellen Mehrbedarfen). Sagen wir beispielhaft: Ihr Gesamtbedarf liegt bei 800 Euro.
Dann wird das anrechenbare eigene Einkommen der Person bestimmt… beispielhaft angenommen: 300 Euro Einkommen. Der ALG2- Träger leistet ihr daher eine Hilfezahlung i.H.v. 500 EUR (Gesamtbedarf minus anrechenbares eigenes Einkommen= 500 EUR ALG2).
Der ALG2-Träger leistet monatlich im Voraus - also spätestens am 31.August hat die Person 500 EUR ALG2 auf dem Konto, um damit ihren Gesamtbedarf im Bedarfsmonat September bestreiten zu können.

Nun fließt der Person aber IM Bedarfmonat September noch (Lohn-)Einkommen zu, das bei der ALG2-Bedarfsberechnung FÜR den Monat September noch nicht berücksichtigt wurde. Die Person verfügt im Sept. also über MEHR Einkommen, als bei der ALG2-Berechnung zugrunde gelegt wurde. Ihr eigenes anrechenbares Einkommen war höher als im Voraus angerechnet -> durch mehr Eigeneinkommen war auch ihr Hilfebedarf im Sept. geringer -> der ALG2-Träger hat ihr Ende August mehr Hilfeleistung ausgezahlt, als sie im Sept. benötigt hat -> das „Zuviel“ an Leistung ist an den ALG2-Träger rückzuerstatten.
Und dafür kann man eine Ratenzahlung vereinbaren.

Andere Variante:
Dem ALG2-Träger ist im August bereits bekannt, dass der Person Ende Sep. ein weiteres anrechenbares Einkommen in Höhe von (beispielhaft) 400 EUR zufließen wird. Deshalb zahlt der ALG2-Träger Ende August entsprechend nur noch 100 EUR an ALG2-Leistung für ihren Bedarf im September aus (denn Gesamtlebensbedarf 800 EUR minus 300 EUR Einkommen minus weitere 400 EUR Einkommenszufluss = 100 EUR ALG2-Hilfebedarf im Sept).
Da die Person ihren Lohn aber erst ENDE Sept. vom Chef überwiesen bekommt, hat sie bis zum tatsächlichen Lohneingang dieses Geld nicht in der Hand und somit u.U. Probleme, solange ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb kann beim ALG2-Träger ein Darlehn zur Überbrückung bis zur Lohnauszahlung beantragt werden - und auch da kann für die Rückzahlung eine „machbare“ Ratenzahlung vereinbart werden.-

Und er stellt sich die Frage ob er sinnvoll und mit was er dagegen vorgehen kann.

Wegen der Rückzahlungsverpflichtung von „unnötig“ erhaltenen ALG2-Leistungen würde auch auf rechtlichem Wege nichts Anderes dabei herauskommen, da das Zuflussprinzip nunmal gilt. Und daran ist für mich auch nichts „Ungerechtes“ erkennbar. Warum sollten dem Bezieher ALG2- Gelder aus Steuermitteln belassen werden, die er wegen seines eigenen Einkommens in dem Monat gar nicht benötigt/e.
(Dass die Höhe der Regelsätze = der zugrunde gelegte Bedarf nicht ausreichend die realen Lebenshaltungskosten und Bedarfe berücksichtigt, steht dabei auf einem anderen Blatt).

Der ALG2-Träger handelt/e hier nach geltender Gesetzgebung. Da müsste man also ggf. das Gesetz als solches angehen. Wie Ingo Turski schon richtig schrieb:

dann klage gegen das Zuflussprinzip

Die Aussicht auf Klageerfolg (und auch schon allein auf Gewährung von Prozesskostenhilfe) wären mMn allerdings sehr gering.

LG

Hallo
Für die Person wird der monatliche Gesamtbedarf ausgerechnet,
der sich zusammensetzt aus ihrem Regelsatz u. den angemessenen
Unterkunftskosten (+ ihren eventuellen Mehrbedarfen). Sagen
wir beispielhaft: Ihr Gesamtbedarf liegt bei 800 Euro.
Dann wird das anrechenbare eigene Einkommen der Person
bestimmt… beispielhaft angenommen: 300 Euro Einkommen. Der
ALG2- Träger leistet ihr daher eine Hilfezahlung i.H.v. 500
EUR (Gesamtbedarf minus anrechenbares eigenes Einkommen= 500
EUR ALG2).
Der ALG2-Träger leistet monatlich im Voraus - also spätestens
am 31.August hat die Person 500 EUR ALG2 auf dem Konto, um
damit ihren Gesamtbedarf im Bedarfsmonat September bestreiten
zu können.

Nun fließt der Person aber IM Bedarfmonat September noch
(Lohn-)Einkommen zu, das bei der ALG2-Bedarfsberechnung FÜR
den Monat September noch nicht berücksichtigt wurde. Die
Person verfügt im Sept. also über MEHR Einkommen, als bei der
ALG2-Berechnung zugrunde gelegt wurde.

Und GENAU DA LIEGT DER IRRTUM…Kein AG dieser Welt zahlt im Voraus.
Somit VERFÜGT der jenige in dem Monat NICHT ÜBER MEHR Einkommen.
Wenn er darüber verfügen könnte, wäre das alles kein Problem. Das kann aber kein AN dieser Welt in der gleichen Situation.

Den Dummfug, das dieses Geld im Voraus bezahlt wird kann eh keiner nachvollziehen.

Der zweiter Fehler…wäre das Gehalt 3 Tage später überwiesen worden…dann wäre das alles i.O.! Es sit ja nun nicht so das der ehemalige Bezieher von ALG2 das Geld zum Anfang des Monats bekommen hätte, nein…nein, er hat es so wie jeder anständige AN…AM ENDE DES MONATS BEKOMMEN…!

Ihr eigenes

anrechenbares Einkommen war höher als im Voraus angerechnet ->
durch mehr Eigeneinkommen war auch ihr Hilfebedarf im Sept.
geringer -> der ALG2-Träger hat ihr Ende August mehr
Hilfeleistung ausgezahlt, als sie im Sept. benötigt hat -> das
„Zuviel“ an Leistung ist an den ALG2-Träger rückzuerstatten.
Und dafür kann man eine Ratenzahlung vereinbaren.

das ist alles durchaus bekannt und macht es aber nicht besser.

Andere Variante:
Dem ALG2-Träger ist im August bereits bekannt, dass der Person
Ende Sep. ein weiteres anrechenbares Einkommen in Höhe von
(beispielhaft) 400 EUR zufließen wird. Deshalb zahlt der
ALG2-Träger Ende August entsprechend nur noch 100 EUR an
ALG2-Leistung für ihren Bedarf im September aus (denn
Gesamtlebensbedarf 800 EUR minus 300 EUR Einkommen minus
weitere 400 EUR Einkommenszufluss = 100 EUR ALG2-Hilfebedarf
im Sept).
Da die Person ihren Lohn aber erst ENDE Sept. vom Chef
überwiesen bekommt, hat sie bis zum tatsächlichen Lohneingang
dieses Geld nicht in der Hand und somit u.U. Probleme, solange
ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb kann beim
ALG2-Träger ein Darlehn zur Überbrückung bis zur
Lohnauszahlung beantragt werden - und auch da kann für die
Rückzahlung eine „machbare“ Ratenzahlung vereinbart werden.-

Und er stellt sich die Frage ob er sinnvoll und mit was er dagegen vorgehen kann.

Wegen der Rückzahlungsverpflichtung von „unnötig“ erhaltenen
ALG2-Leistungen würde auch auf rechtlichem Wege nichts Anderes
dabei herauskommen, da das Zuflussprinzip nunmal gilt. Und
daran ist für mich auch nichts „Ungerechtes“ erkennbar. Warum
sollten dem Bezieher ALG2- Gelder aus Steuermitteln belassen
werden, die er wegen seines eigenen Einkommens in dem Monat
gar nicht benötigt/e.

Wenn er die Gelder nicht benötigt hätte, von was hätte der Bezieher von ALG2 dann in dem Monat leben sollen. Luft und Liebe reichen vielleicht mal für ein bis zwei Tage, aber danach kann es dann schon eng werden.

(Dass die Höhe der Regelsätze = der zugrunde gelegte Bedarf
nicht ausreichend die realen Lebenshaltungskosten und Bedarfe
berücksichtigt, steht dabei auf einem anderen Blatt).

Naja,…dafür konnte sich ja Herr Hartz mit 20 Millionen die Taschen voll machen. Das muss ja auch bezahlt werden.

Der ALG2-Träger handelt/e hier nach geltender Gesetzgebung. Da
müsste man also ggf. das Gesetz als solches angehen. Wie Ingo
Turski schon richtig schrieb:

dann klage gegen das Zuflussprinzip

Die Aussicht auf Klageerfolg (und auch schon allein auf
Gewährung von Prozesskostenhilfe) wären mMn allerdings sehr
gering.

Tja und nun stellt sich dann die Frage: Was muss noch alles passieren bis was passiert.
Ein solches Gesetz an sich ist schon ein Verstoß gegen das Gesetz, oder wie war das mit der Würde des Menschen.

Nur um mal etwas philosophisch zu werden…Vielleicht könnte man diese ganzen Ungesetzte noch verstehen wenn es dem Land schlecht geht.
Aber solange noch Entwicklungshilfe an Staaten wie die Emirate gezahlt werden kann, kann es unserem Land nicht so schlecht gehen, das es gezwungen ist, seinen eigenen Menschen so ins Gesicht zu schlagen.

MfG

Hallo,

Wo wäre denn da eine Ungerechtigkeit bitte zu sehen ?

Ob der Delinquehnt nun am " letzten " des lfd. Monats seinen
Lohn ausbezahlt bekommt, oder am 1. des Folgemonats…

in dem Fall ist der Unterschied zu zurückzahlen und nicht zurückzahlen.

Die Bedürftigkeit wird dadurch primär nicht angegriffen.

Vielleicht sind das wieder die Sachen die der GG erstmla begreifen muss.

Nicht umsonst lautet ein Passus in der Mitwirkung:

" Arbeit ist " vor " Arbeitsaufnahme unaufgefordert
anzumelden.

Das wurde über eine Woche vorher dem Amt gemeldet. Genau an dem Nachmittag des Tages an dem der Arbeitsvertrag vormittags unterschrieben wurde.

Wenn der Ag nun den 1. oder den 15. der Folgemonats zur
Lohnauszahlung ( Verfügbarkeit am Konto ) benennt, dann darf
es dem Delinquenten nicht zum Nachteil gereicht werden, seiner
Mitwirkungspflicht ordentlich nachgekommen zu sein.

Genau das wird aber in dem Fall gemacht. Er könnte sich dafür sowas von in den Ar… beissen! Man ist ehrlich und bekommt dafür noch einen Tritt.
D ist immer wieder ein tolles Land.

Ich sagte nicht, dass evtl. noch schlaue köpfe auch hierbei
von vornherein eine sozial gerechte Allgemeinformel finden
können.

Können vielleicht schon…nur sollte man das auch wollen!

Ich hätte ja auch Grundgedanken zur gerechten Anrechnung aus
Empfängersicht.

Fürs Behördli bliebe es dabei allerdings einfach, 2 Termine
anzunehmen:

Zum 1. ( generell besti Mögli +/- 3 Werktage )

Zum 15. bleibt Schiete, weil die Struktur auf Monatswechsel
angelegt ist. ( Datt bliev`n Thema für " L-E " )

Nun wird gewiss mal der Latschentechner zur Hand genommen, wo
dann Ungerechtigkeiten liegen könnten…

da wird keiner drauf kommen…! :smile:

mfg

nutzlos

MfG

Und GENAU DA LIEGT DER IRRTUM…Kein AG dieser Welt zahlt im Voraus. Somit VERFÜGT der jenige in dem Monat NICHT ÜBER MEHR Einkommen.

Wieso im Voraus ? Es spricht doch gar keiner von Lohn, der im Voraus bezahlt wird - sondern von Lohn, der der Person noch im selben (Arbeits-)Monat zufließt. Ich bin lediglich nach dem gegangen, was du selbst geschrieben hast:

Nun hatte der Mensch auch noch das Pech, das sein neuer Arbeitgeber das Gehalt 4 Tage zu früh überwiesen hatte. Also das Geld für den Monat war schon am 29. des Monats auf dem Konto.

Ihm ist also am 29.Sept. /im Bedarfsmonat Sept. anrechenbares Einkommen zugeflossen. Dieses Geld stand ihm am 29.Sep. = noch im Bedarfsmonat Sept.(!) zur Verfügung. Es hat somit seinen Hilfebedarf im Monat Sept. verringert - und dementsprechend muss er die „unnötige“ Hilfeleistung, die ihm Ende Aug. für Sept. ausgezahlt wurde, rückerstatten.
(Vorausgesetzt natürlich , er HAT Ende August sein „volles“ ALG2 für den Bedarfsmonat September ausgezahlt bekommen. Wäre dabei das im Sept. noch zufließende Einkommen bereits berücksichtigt und angerechnet worden, dann dürfte dieser Betrag natürlich nicht NOCHMALS angerechnet bzw. zurückgefordert werden.)

Würde das Jobcenter die unnötig erbrachte Leistung nicht rückfordern, hätte er ja für Sept. den vollen ALG2-Hilfebetrag PLUS sein Lohneinkommen vom 29. (ohne jegliche Anrechnung aufs ALG2) zur Verfügung gehabt. Also quasi: der Steuerzahler zahlt im Voraus für seinen kompletten Lebensunterhalt im September, und den Lohn Ende Sept. hat er dann noch „obendrauf“ zur Verfügung. Das geht natürlich nicht.

Ich verstehe deinen Punkt ja durchaus (von wegen „vom 1.-29. stand er mit zu wenig Kohle da - das Lohngeld konnte er ja erst am 29. von der Bank holen, und wovon sollte er bis dahin / bis zum 29. leben ?“) Aber wie gesagt: In solchen Fällen kann man ein Überbrückungsdarlehn beantragen.

Es war halt Pech, dass der AG nicht erst am Monatsersten des Folgemonats ausgezahlt hat. In dem Fall hätte dem Bezieher das gewohnte volle ALG2 für den Monat zugestanden und es wäre nichts rückzuerstatten.

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Hallo,

Hallo,

Die folgnde Theorie ist sehr kritisch und ggf. besser von einem Mod zu löschen. ( falls zu viel / unpassende Kritik )

These:

Manche „Unternehmen“ könnten bezuschusst werden, hintenrum aber absichtlich im Gegenzug gewisse Nachteile des AN geradezu provozieren.

in dem Fall ist der Unterschied zu zurückzahlen und nicht
zurückzahlen.

Ungerechtigkeit Nr 1…
AG sind nicht grundsätzlich in der Pflicht, die Lohnauszahlung auf den Tag genau einzuhalten.
Im Gegenzug benennt der Gesetzgeber aber exakt definierte Stichtage zum Lohneingang auf dem Konto.

Zu spät ist immer Schiete für den AN, aber 1-2 Werktage zu früh dürften sich auch nicht allgemein auf vorherige Abhängigkeit von Sozialleistungen auswirken.

Der Gedanke richtet sich lediglich dahingehend, mit dem 1. Lohn einer VZ - Beschäftigung aus dem Transferbezug herauszukommen.

Die Bedürftigkeit wird dadurch primär nicht angegriffen.

Vielleicht sind das wieder die Sachen die der GG erstmla
begreifen muss.

Kennst Du einen unser " Polit - Denker ", der jemals freiwillig seine eigene " Kost " testete, bevor er sich im entsprechenden Bereich durch neue Gesetzesvorschläge in Szene setzte ?

Der Gedanke: " Erst mal selber durch freiwillige Teilnahme an verordneter Kost selber mal miterleben, was man 3. künftig auferlegen will.
Wie war Das mit der " DIÄT "… ein schöner Begriff mit eindeutigem Wortlaut …zweideutiger Definition…

Nicht umsonst lautet ein Passus in der Mitwirkung:

" Arbeit ist " vor " Arbeitsaufnahme unaufgefordert
anzumelden.

Das wurde über eine Woche vorher dem Amt gemeldet. Genau an
dem Nachmittag des Tages an dem der Arbeitsvertrag vormittags
unterschrieben wurde.

Stand soweit auch nicht zur Debatte, sonst lägen weitere Sanktionen in Reichweite…wir nähern uns dem Abhang der drohenden Obdachlosigkeit…

Wenn der Ag nun den 1. oder den 15. der Folgemonats zur
Lohnauszahlung ( Verfügbarkeit am Konto ) benennt, dann darf
es dem Delinquenten nicht zum Nachteil gereicht werden, seiner
Mitwirkungspflicht ordentlich nachgekommen zu sein.

Genau das wird aber in dem Fall gemacht. Er könnte sich dafür
sowas von in den Ar… beissen! Man ist ehrlich und bekommt
dafür noch einen Tritt.

Es ist ja nicht die vorbildliche Ehrlichkeit, sondern eher die ungerechte Gesetzgebung.
Ich bleibe ja der meinung, dass der Lohn Ultimo oder am 1. des Folgemonats deutlich für den AG spricht, das problem bleibt von Gesetzes wegen die Definition des Zuflussprinzieps.

Vermieter, Versorger und Versicherungen wollen zum 1. ihr Geld.
Auto oder ÖPNV wollen auch am Anfang des Monats gefüttert werden.

Wie will man also vernünftige Gesetze auf den Weg bringen können, wenn selber nicht mal als angehender Amtsinhaber die betroffene Seite nachvollzogen wurde ?

Gerüchten zufolge soll selbst U.v.d.L. nun einen bundeseinheitlichen Mindestlohn als Forderung über alle Branchen genannt haben.

D ist immer wieder ein tolles Land.

I-net ist eine Meinungsplattform, die in D noch nicht allzulange als ernsthaft verfügbare Infoquelle für jedermann ( uneingeschränkt ) verfügbar ist.

Um die öffentlichen Meinungen in diesem Medium kommen aber auch die hohen Ebenen unserer Politik nicht mehr herum.

Ich sagte nicht, dass evtl. noch schlaue köpfe auch hierbei
von vornherein eine sozial gerechte Allgemeinformel finden
können.

Können vielleicht schon…nur sollte man das auch wollen!

Zumindest mal eine Strategie entwickeln, wie es zugunsten aller Beteiligten einen gerechten Kompromiss, bzw. passablen Neueinstieg geben kann.

Ich hätte ja auch Grundgedanken zur gerechten Anrechnung aus
Empfängersicht.

Fürs Behördli bliebe es dabei allerdings einfach, 2 Termine
anzunehmen:

Zum 1. ( generell besti Mögli +/- 3 Werktage )

Zum 15. bleibt Schiete, weil die Struktur auf Monatswechsel
angelegt ist. ( Datt bliev`n Thema für " L-E " )

Nun wird gewiss mal der Latschentechner zur Hand genommen, wo
dann Ungerechtigkeiten liegen könnten…

da wird keiner drauf kommen…! :smile:

Doch, frische Politiker mit Mut, Kenntnis allerseiten und Engagement jenseits der ausgezahlten " DIÄTEN "…

Nur muss doch erst einal an den kleinsten Rädchen angesetzt werden.
Der Mut dabei:

Erst einmal von 990 festgefahrenen Meinungen die verbleibenden 10 auf 1000 näher zu analysieren und auf ansetzbare Durchsetzbarkeit hin zu untersuchen. ( Anfangsmoment: allgemeiner Mindestlohn )

  • Erneute Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen an der Basis.
    ( starke Gewerkschaften brauchen aber auch Mitglieder )
  • Erneute, gewissenhafte Reform der Leiharbeit.
  • Überarbeitung der Hartz - Gesetzgebung in Details von Arbeitsaufnahme und Übergangsbedingungen. Diese besonders belasteten SB bedürfen dann auch einer angemessenen Schulung.
  • Wo bleibt die seinereit bejubelte Zusammenarbeit ? Also Vereinheitlichung der Zugriffe auf Stammakten.
    ( Warum stets komplett neu anfertigen, anstatt allgemein und behördenübergreifend auf allgemein gepflegte Datensätze zuzugreifen ? )

mfg

nutzlos

MfG

dito

Hallo @lara,

Für Dein Beispiel würde ich mal im Sinne einer Diskussion vorraussetzen, dass Du " die andere Seite " nicht selber kennst.

Was machst Du denn, wenn der Job unverschuldet selbst AG-seitig nach 7 Wochen gekündigt werden würde ?

Dann wäre Arbeitssuche ein " Kreditgeschäft " ?
( Zumal die Kreditwürdigkeit dabei auch grundlegend überprüft wird… )

Du kennst nicht die " dunkle Seite " … gell ?

mfg

nutzlos

Nutzlos, ich hab mir wirklich Mühe gegeben und es dreimal gelesen… aber tut mir leid, ich kann dir nicht folgen und auch keinen Bezug zur Frage bzw. zum Thema (Anrechnung von Einkommenszufluss) erkennen. Vielleicht kannst du ja etwas klarer formulieren, worum es dir geht. Oder einen eigenen Fragethread aufmachen, wenn du etwas wegen Kündigung bei ALG2-Bezug (?) wissen möchtest.

LG

1 Like

Hallo @lara,

Entschuldige bitte, aber die Diskusse geht eher in Richtung " Ungerechtigkeit "
( Die gültige Rechtsformel wurde bereits beantwortet )

Den Grund hierfür hast Du U.P. gewiss schon entnommen.
Hast Du ein „pro“ oder „contra“ bzgl. der Fortführung ?

mfg

nutzlos

Es geht hier nicht darum wie bei einem Gebetbuch ständig den Zustand zu erklären,…sondern mehr darum dagegen etwas zu tun, weil dieser Istzustand menschenverachtend ist.

Ich verstehe deinen Punkt ja durchaus (von wegen „vom 1.-29.
stand er mit zu wenig Kohle da - das Lohngeld konnte er ja
erst am 29. von der Bank holen, und wovon sollte er bis dahin
/ bis zum 29. leben ?“) Aber wie gesagt: In solchen Fällen
kann man ein Überbrückungsdarlehn beantragen.

Wenn sie schon ein SB sind dann bitte ich um eine Erklärung warum das ALG 2 an Anfang eines Monats und nicht am Ende gezahlt wird, so wie ein Gehalt auch.
Damit würde man zu 95% solchen Situationen aus dem Weg gehen.

Ein „Darlehn“??? Ein Überbrückungsdarlehn??? Weil sein Gehalt 4 Tage zu früh gezahlt wurde…Nachtigall ick hör dir trapsen!

Es war halt Pech, dass der AG nicht erst am Monatsersten des
Folgemonats ausgezahlt hat. In dem Fall hätte dem Bezieher das
gewohnte volle ALG2 für den Monat zugestanden und es wäre
nichts rückzuerstatten.

UND GENAU HIER HABEN WIR DEN PUNKT…„Es war halt Pech…!“ Wie es war halt Pech…???
boah…Was bitteschön kann eine solche Lebenssituation mit Pech zu tun haben. Pech kann ich auf der Rennbahn haben oder beim Lotto, oder beim Pokern. Aber nicht wenn es um das Überleben geht. Und nicht wenn es um eine Behörde geht. Keiner kann beim bezahlen der Stuern sagen…es war halt Pech!

ALG2 ist kein Glücksspiel…sondern es ist eine Leistung die der Staat erbringt, zu der er verpflichtet ist. Nur will der Staat eben immer weniger Pflichten, geschweige den diese Übernehmen…aber immer mehr Geld wird benötigt damit Mutti es wieder zu Fenster hinaus werfen kann.

MfG

Liebe Lara,

da sie offensichtlich Sachbearbeiterin bei der ARGE sind, so beharrlich wie sie hier diese Meinung vertreten, bitte ich sie doch mal selbst das zu schlucken was sie servieren.

Keiner kann etwas dazu wie sie in den Job gestolpert sind. Aber vielleicht wäre es einfach mal gut, in einem stillen Moment drüber nach zu denken was man da so den ganzen Tag macht.
Vielleicht sollte man sich schon fragen ob man weiterhin Handlanger für eine solche Regierung sein will.

ALG2 ist so schon die Entwürdigung des Menschen. Da braucht es nicht noch Schlauberger die die Gesetze herunter beten.

In einem Land, in dem mitlerweile sogar die richtig Reichen eine Lobby gegen den Staat und zu geringe Steuern für Reiche gründen, kann es mit der Kompetenz der Regierenden nicht so weit her sein.

MfG

Hallo

da sie offensichtlich Sachbearbeiterin bei der ARGE sind… (…) so beharrlich wie sie hier diese Meinung vertreten

Nicht jeder, der für dich „offensichtlich“ das SGB II schon mal in der Hand hatte und damit nicht nur Fliegen erschlagen hat, ist deswegen beruflich für das JC oder anderweitig in der Behörden- oder Regierungs"branche" tätig. - Ich weiss jetzt nicht, welche „Meinung“ du ansprichst. Ich habe dir lediglich die Rechtsgrundlagen für die Anrechnung von unnötig erhaltenen ALG2-Leistungen erläutert und versucht, sie verständlich zu erklären und beispielhaft vorzurechnen - da ich es (wohl irrtümlicherweise) so verstanden hatte, dass sich deine Frage darum drehte, zumal es hier ja ein Frage-Forum ist.

Nun…bedauerlich, dass mir das anscheinend nicht gelungen ist - der gute Wille war vorhanden :smile: Aber bestimmt findet sich ja noch jemand anderes hier (oder bei einer Elo-Beratungsstelle), der es besser vermag, dir das alles nachvollziehbarer zu vermitteln. http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Und _Diskussions_foren zur SGB II-Gesetzgebung lassen sich ja leicht googlen.

LG

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Hallo

Von deinen Reaktionen her kann ich nur vermuten, dass diese Rückzahlungspflicht wegen Anrechnung dich völlig unerwartet erwischt hat und dass du überhaupt nicht mit sowas gerechnet hast - vielleicht, weil du seitens des Jobcenters nicht besonders gut über die grundlegenden Dinge bei ALG2-Bezug informiert worden bist und dich auch selber nicht (weiter) über ALG2 und das SGB II kundig gemacht hast. Manche Fragen stellen sich einem ja auch erst dann, wenn die konkrete Situation eintritt - und vorher käme man gar nicht auf die Idee, sich über solche Eventualitäten überhaupt Gedanken zu machen. Es liest auch nicht jeder alles komplett durch , was er an Merkblättern und Rechtsfolgebelehrungen vom JC bekommt, oder informiert sich z.B. zusätzlich auch in Betroffenenforen über seine Rechte und Pflichten… usw.

Wie auch immer es gewesen sein mag - möglicherweise bist du jetzt durch die Anrechnung bzw. Rückzahlungsaufforderung finanziell ins Schleudern geraten, weil du das Geld , das dir zuviel gezahlt wurde, mittlerweile bereits für andere Notwendigkeiten ausgegeben hast. Dass dadurch bei dir vielleicht auch eine große Anspannung entstanden ist - die sich jetzt halt (auch) hier entlädt - , könnte man menschlich durchaus nachvollziehen. Ist halt nur schwierig, wenn man dann vor lauter Anspannung und „einen Hals haben“ noch nicht wieder in der richtigen Gemütslage ist, um sich ruhig und sachlich mit Antworten auf seine Fragen auseinanderzusetzen. Oder sie überhaupt richtig durchzulesen.

Es geht hier nicht darum wie bei einem Gebetbuch ständig den Zustand zu erklären,…sondern mehr darum dagegen etwas zu tun, weil dieser Istzustand menschenverachtend ist.

Dann muss ich deine Ausgangsfrage wohl schlichtweg falsch verstanden haben.

Somit soll nun das Geld zurückgegeben werden, wegen 4 Tagen (…) Dem Menschen ist schon klar das es Gesetz ist, aber das macht es nicht richtiger oder besser. Und er stellt sich die Frage ob er sinnvoll und mit was er dagegen vorgehen kann.

In dem Zusammenhang habe ich versucht dir zu erklären, wie die Gesetzeslage ist, wie (und warum) die Anrechnung erfolgt , dass man auf Hilfeleistungen, die man aufgrund eigenen Einkommens nicht benötigt(e), entsprechend auch keinen Anspruch hat(te), dass es die Möglichkeit eines Überbrückungsdarlehn gibt… und dass du (wie Ingo schon schrieb) gegen das zugrundeliegende Gesetz klagen müsstest, wenn du „dagegen vorgehen“ willst.

… bitte ich um eine Erklärung warum das ALG 2 an Anfang eines Monats und nicht am Ende gezahlt wird, so wie ein Gehalt auch. Damit würde man zu 95% solchen Situationen aus dem Weg gehen.

Die Rechtsgrundlage für die Zahlung „monatlich im Voraus“ ist § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II (i.V.m. § 1 SGB II) . Im Gegensatz zum Gehalt , das man für seine bereits „getane“ Arbeit am Ende des Arbeitsmonats erhält, ist ALG2 ist eine bedarfsbezogene Hilfeleistung, die bei Bedürftigkeit bewilligt wird - und das Jobcenter ist verpflichtet, den nötigen Bedarf dann zu sichern, wenn er besteht. Vielleicht magst du ja mal hier reinschauen… sind Erläuterungen zur Leistungspflicht des JCs: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Welchen Situationen man dabei (im positiven Sinne) „aus dem Wege gehen“ würde, wenn jemand am Monatsersten ohne jedes Einkommen dasteht, aber bis zum Monatsende warten müsste, weil das ALG2 immer erst am Montsende ausgezahlt würde… dem Gedankengang kann ich jetzt nicht folgen.

Ein „Darlehn“??? Ein Überbrückungsdarlehn??? Weil sein Gehalt 4 Tage zu früh gezahlt wurde…Nachtigall ick hör dir trapsen!

Siehe oben… vielleicht kannst du ja manche Dinge einfach nochmal durchlesen, nachdem du dich erstmal etwas abgeregt hast. Es geht nicht darum, ob das Gehalt vier oder 14 Tage „zu früh“ gezahlt wurde - sondern es geht darum, wieviel Bedarf in Euro der Betroffene in dem Monat hat… und wieviel Geld man in dem Monat insgesamt in die Hand bekommen hat (vom JC und vom Chef). Du hattest in dem Monat mehr Geld als Bedarf und musst deshalb den unnötig gezahlten, bedarfsübersteigenden Hilfebetrag für diesen Monat rückerstatten. Ob als Rückzahlung , oder als Darlehnsraten für ein Überbrückungsdarlehn, das du hättest beantragen können… kommt rechnerisch für dich auf’s Selbe raus.

„Es war halt Pech…!“ Wie es war halt Pech…???

Nun, es kann ja weder hier noch beim Jobcenter jemand etwas dafür, wann dein Arbeitgeber seine Lohnüberweisungen zur Bank bringt. Du hättest den AG durchaus bitten können, darauf zu achten, dass dir der Lohn erst am folgenden Monatsersten oder später zufließt. Aber wie gesagt - vermutlich hast du dir in dem Moment noch gar keine Gedanken darüber gemacht, dass das Zuflussdatum auch deine Bedürftigkeit in dem laufenden Monat beeinflusst. Und dein AG hat auch nicht daran gedacht- oder es schlichtweg nicht gewusst.

ALG2 ist kein Glücksspiel…sondern es ist eine Leistung die der Staat erbringt, zu der er verpflichtet ist.

Richtig. Man hat Anspruch auf ALG2, wenn man grundsätzlich anspruchsberechtigt ist und wenn Bedürftigkeit vorliegt - und das Jobcenter steht in der Leistungspflicht, ggf. den ungedeckten (!) Bedarf zu sichern. Nach dem, was du an Infos gegeben hast, hat das JC dieses bei dir ja auch korrekt getan: Dir wurde im Voraus das volle ALG2 für den kommenden Bedarfsmonat überwiesen, damit du leben und wohnen konntest.
Der „Staat“ ist aber nicht verpflichtet,jemandem mehr Hilfeleistung zu gewähren, als er zur Bedarfsdeckung benötigt. Und durch deinen Lohn am Monatsende hast du nunmal in dem Monat weniger Hilfeleistung benötigt, als dir im Voraus bereits dafür ausgezahlt worden war.

LG

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PS: Entschuldigung… ich meinte natürlich nicht „DICH“ und „DU“, sondern den fiktiven Leistungsbezieher. Man kommt da beim Schreiben so schnell durcheinander… :wink:

LG

1 Like

Hallo,

Würde das Jobcenter die unnötig erbrachte Leistung nicht rückfordern, hätte er ja für Sept. den vollen ALG2-Hilfebetrag PLUS sein Lohneinkommen vom 29. (ohne jegliche Anrechnung aufs ALG2) zur Verfügung gehabt. Also quasi: der Steuerzahler zahlt im Voraus für seinen kompletten Lebensunterhalt im September, und den Lohn Ende Sept. hat er dann noch „obendrauf“ zur Verfügung. Das geht natürlich nicht.:

Das sehe ich ganz anders:
Dein Posting hört sich so an, als habe der ALGII-Bezieher einen mega super Vorteil: doppeltes Geld in einem Monat. Aber genau das hat er ja nicht, im Gegenteil:
Mit dem Geld der ARGE für September (also Zahlung sagen wir mal Ende August) bezahlt er Miete, Nebenkosten etc.
Mit der 1. Gehaltszahlung Ende September (Lohn für den Monat September, das stimmt natürlich, aber ich meine hier die Praxis) geht er ja nicht rumschludern und alles sinnlos verprassen, sondern er hat Miete,Nebenkosten usw. für Oktober zu begleichen. Das nächste Geld kommt Ende Oktober und ist für sämtliche Ausgaben November gedacht. (in der Praxis-- natürlich ist es eigentlich als Bezahlung der Oktober-Arbeit gedacht).
Wenn er dieses Geld nun zurück bezahlen muss ,weil man sagt, es sei ja für den September, hat er das Geld für Oktober nicht…

Wenn sich nun ständig beschwert wird über Leute, die angeblich Leistungen beziehen, weil sie keinen Bock aufs Arbeiten haben, so sollte man doch zumindest für die Verständnis zeigen, die genau aus so einer Situation wieder heraus kommen möchten. (ich beziehe das jetzt nicht auf dich persönlich). Das heißt, ALGII würde halt für 1 Monat (!) vielleicht so aussehen, als sei es eine Doppelzahlung, was es ja eigentlich gar nicht ist - mMn.
Umso eher, wenn der Bezieher das Geld, würde es 2 Tage später kommen, für genau diese Zwecke auch ausgeben könnte.
Gruß