Aufhebung der Bewilligung von ALGII

Hallo zusammen,

also es war ein Mensch der nicht gerne, aber was sollte er machen,…ALGII beziehen musste. Viel lieber wäre ihm Arbeit gewesen, alleine um aus der Tretmühle „Arbeitsamt“ wieder heraus zu kommen.
Eines Tage hatte er nun wieder Arbeit, der er gerne nachgeht bis zum heutigen Tage.
Nun kommt aber das Arbeitslosenverwaltungs und Schickane Amt und will Geld zurück das es „geleistet“ hat.

Warum??? Weil dieser Mensch zwar dem Arbeitslosenverwaltungs und Schickane Amt zwar sofort nach dem er einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, diesem das auch mitgeteilt hat, aber dieses Amt dennoch das Geld für die Miete überwies.
Nun hatte der Mensch auch noch das Pech, das sein neuer Arbeitgeber das Gehalt 4 Tage zu früh überwiesen hatte. Also das Geld für den Monat war schon am 29. des Monats auf dem Konto. Hätte aber erst am 1. des Monats auf dem Konto sein dürfen.

Somit soll nun das Geld zurückgegeben werden, wegen 4 Tagen. Nicht das sich die Frage stellt wie dieser Mensch es sonst hätte machen sollen. Nicht das sich die Frage stellt, ob dieser Mensch zukünftig die Miete auch hätte im nachhinein zahlen sollen.
Oder sich gar die Frage stellt wie und von was der Mensch hätte leben sollen in dem Monat.

Nun stellt dieser Mensch an alle die er erreichen kann, ob jemand eine solche Situation kennt und ihm helfen kann.
Dem Menschen ist schon klar das es Gesetz ist, aber das macht es nicht richtiger oder besser.
Und er stellt sich die Frage ob er sinnvoll und mit was er dagegen vorgehen kann.

MfG

Hallo,

da der Monat zählt des Zuflusses, ist es hier etwas doof gelaufen. Aber Gesetz ist ja Gesetz!

mit was er dagegen vorgehen kann

Den Rückzahlungsbescheid prüfen und wenn er inhaltlich korrekt ist, um eine Ratenzahlung der Rückforderung bitten.

VG René

Hallo,

erstmal danke für die Antwort…

da der Monat zählt des Zuflusses, ist es hier etwas doof
gelaufen. Aber Gesetz ist ja Gesetz!

ich weis: Gesetz ist Gesetz…dennoch ist es irgendwie an der Realität vorbei. Es kann ja nicht sein, das weil es eben doof gelaufen ist, das Geld von einem zurückgefordert werden kann.
Gesetzesbefolger hatten und haben wir genug. Das macht ein Gesetz nicht besser oder richtiger.

mit was er dagegen vorgehen kann

Den Rückzahlungsbescheid prüfen und wenn er inhaltlich korrekt
ist, um eine Ratenzahlung der Rückforderung bitten.

Ratenzahlung habe ich schon…halt eine ganz kleine Rate.

Wenn es wenigstens für die 4 Tage wäre…aber nein, es wird ja der ganze Monat gerechnet.

VG René

Mensch Junge, sieh es sportlich. Zu ganz viel Glück (neuer Job und kein ALG II mehr) darf sich auch ein wenig Pech gesellen.

Alles Gute

Joschi

(der glücklicherweise nen Job hat und eigentlich viel zu viel Arbeit)

Hallo,

ich weis: Gesetz ist Gesetz…dennoch ist es irgendwie an
der Realität vorbei. Es kann ja nicht sein, das weil es eben
doof gelaufen ist, das Geld von einem zurückgefordert werden
kann.
Gesetzesbefolger hatten und haben wir genug. Das macht ein
Gesetz nicht besser oder richtiger.

so doof es klingt, wichtige Rechtsänderungen fangen öfter bei einer kleinen Klage vor dem Sozialgericht an.

Richtigen Haudraufanwalt suchen und mutig sein.

Ich bin zumindest manchmal froh, wenn endlich mal einer klagt um Klarheit auf einem Rechtsgebiet zu bekommen (ich kanns leider nicht, schließlich sitz ich auf der bösen Seite vom Schreibtisch).

Greetz
S_E

[O.T.] Ich sehe benachteiligende Gesetzgebung

Mensch Junge, sieh es sportlich. Zu ganz viel Glück (neuer Job
und kein ALG II mehr)

Fragt sich hier zunächst mal, welche Art von Job und Vergütungsmodell.
Auszahlung zum Monatsersten spricht ja zumindest schon mal nicht für bestimmte AV.

Bei sehr geringem Lohn wäre es ansonsten schon das 1. Problem, gleich mit Schulden für einen kompletten Mond beginnen zu müssen.
( Mit besonderer Beachtung einer möglichen Absehbarkeit der Beschäftigungsdauer )

Hier wären zwecks berechtigter Leistung zumindest die Banktage ( Werktage der Überweisung ) von Amts wegen zu berücksichtigen.

Lohnauszahlung mitte des Monats ist ja noch einigermaßen geregelt, aber im Falle des U.P. schon mal das 1. Pech / Problem.

darf sich auch ein wenig Pech gesellen.

Nein, es darf sich kein Pech dazugesellen, denn reine Fakten müßten Berücksichtigung in den Startbedingungen finden.

Was macht der AN denn, wenn er diesen einen Werktag zu früh seinen Lohn bekam, dann aber unverschuldet nach ein paar Wochen wieder gekündigt wird ?

Dann fällt die Kündigung so ungünstig, dass gerade eben für den Folgemonat noch max. netto in Höhe des ALG II erarbeitet werden konnte.

Nix gewonnen, aber plötzlich Schulden am A****…
Lediglich im Fall einer Direktanstellung im Betrieb wäre Das als Ebene anzusehen, in prekären AV wäre es vollkommen daneben.

Aber lassen wir " Glück " und " Pech "…
( sollen auch keine persönlichen Erfahrungen diesen Thread unnötig verlängern …):

Alles Gute

Joschi

(der glücklicherweise nen Job hat und eigentlich viel zu viel
Arbeit)

" ordentliche " Arbeit mit Planbarkeit in Direkteinstellung ?
( Bei " Walt Disney " hieß Der:Gustav Gans.
Aber Dagobert würde zugunsten seines eigenen Einkommens dabei auch keine einzige Überstunde abgeben.

mfg

nutzlos

Hallo,

ich weis: Gesetz ist Gesetz…dennoch ist es irgendwie an
der Realität vorbei. Es kann ja nicht sein, das weil es eben
doof gelaufen ist, das Geld von einem zurückgefordert werden
kann.
Gesetzesbefolger hatten und haben wir genug. Das macht ein
Gesetz nicht besser oder richtiger.

so doof es klingt, wichtige Rechtsänderungen fangen öfter bei
einer kleinen Klage vor dem Sozialgericht an.

Klar muss irgendeiner anfangen,…so kann man das alles nicht stehen lassen. Ich denke das sich der deutsche Michel da zuviel gefallen läßt.

Richtigen Haudraufanwalt suchen und mutig sein.

einen heißen Tip…?

Ich bin zumindest manchmal froh, wenn endlich mal einer klagt
um Klarheit auf einem Rechtsgebiet zu bekommen (ich kanns
leider nicht, schließlich sitz ich auf der bösen Seite vom
Schreibtisch).

es ist schon eine sehr große Aussage, wenn jemand von der anderen Seite des Schreibtisches so etwas sagt. Toll…! Das gibt einem wieder die Hoffnung das da nicht nur Befehlsempfänger sitzen, sondern Menschen mit gesundem Verstand.

MfG

Hallo,

um es sprotlich nehmen zu können, müsste man Fairness voraussetzten. Die ist einfach nicht gegeben. Es kann nicht sein das man in D behandelt wird wie der letzte Dreck.

Glück oder Pech kann man im Spiel haben, aber nicht in einer solchen Lebenssituation. Hartz 4 ein Glückspiel…dann muss man das aber auch auswürfeln oder pokern können. Nur das hätte wieder was mit fair zu tun.

Der Staat ist mit dem was er macht, NICHT mehr im Recht. Und es MUSS begonnen werden, ihm das klar zu machen.

Mensch Junge, sieh es sportlich. Zu ganz viel Glück (neuer Job
und kein ALG II mehr)

Fragt sich hier zunächst mal, welche Art von Job und
Vergütungsmodell.
Auszahlung zum Monatsersten spricht ja zumindest schon mal
nicht für bestimmte AV.

Nein kein bestimmter AV,…gutes Geld für gute Arbeit…trotz Leiharbeitsfirma…und nun übernommen…!

Bei sehr geringem Lohn wäre es ansonsten schon das 1. Problem,
gleich mit Schulden für einen kompletten Mond beginnen zu
müssen.
( Mit besonderer Beachtung einer möglichen Absehbarkeit der
Beschäftigungsdauer )

Hier wären zwecks berechtigter Leistung zumindest die Banktage
( Werktage der Überweisung ) von Amts wegen zu
berücksichtigen.

Leider war das Geld am 29. des betrefenden Monats auf dem Konto des Arbeitenden.

Lohnauszahlung mitte des Monats ist ja noch einigermaßen
geregelt, aber im Falle des U.P. schon mal das 1. Pech /
Problem.

darf sich auch ein wenig Pech gesellen.

Nein, es darf sich kein Pech dazugesellen, denn reine Fakten
müßten Berücksichtigung in den Startbedingungen finden.

Was macht der AN denn, wenn er diesen einen Werktag zu früh
seinen Lohn bekam, dann aber unverschuldet nach ein paar
Wochen wieder gekündigt wird ?

Trifft zwar in dem Fall nicht zu, aber ein sehr interessanter Gedankengang der in der Praxis bestimmt auch oft vorkommt.

Dann fällt die Kündigung so ungünstig, dass gerade eben für
den Folgemonat noch max. netto in Höhe des ALG II erarbeitet
werden konnte.

Nix gewonnen, aber plötzlich Schulden am A****…
Lediglich im Fall einer Direktanstellung im Betrieb wäre Das
als Ebene anzusehen, in prekären AV wäre es vollkommen
daneben.

Aber lassen wir " Glück " und " Pech "…
( sollen auch keine persönlichen Erfahrungen diesen Thread
unnötig verlängern …):

Wie schon erwähnt…ALGII kann kein Spiel sein das sich aus Pech und Glück zusammen setzt.

Alles Gute

Danke…

Joschi

(der glücklicherweise nen Job hat und eigentlich viel zu viel
Arbeit)

" ordentliche " Arbeit mit Planbarkeit in Direkteinstellung ?
( Bei " Walt Disney " hieß Der:Gustav Gans.
Aber Dagobert würde zugunsten seines eigenen Einkommens dabei
auch keine einzige Überstunde abgeben.

:wink:

mfg

nutzlos

Hi,

Der Staat ist mit dem was er macht, NICHT mehr im Recht. Und
es MUSS begonnen werden, ihm das klar zu machen.

dann klage gegen das Zuflussprinzip, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Dieses dient der Verwaltungsvereinfachung, ist aber auch mMn ungerecht.

Gruß
Ingo

@Obelixchen
Hallo,

Damit ist doch hier der 2. Aufschrei bzgl. bisheriger Gesetzgebung und ( zwangsweiser ) Hinnehmung.

Noch 999998 Aufrufe mehr, dann wäre es eine Petition an " Kanzlerin uninteressiert " wert.

Lassen wir uns ihr aber keine Fehler vorwerfen, die vorher scho passierten.

Es fehlt ihr die Zeit, " Einzelne " anzuhören, oder auch die Petition gegen … #2 Einwegfahrräder 2#

mfg

nutzlos

Hallo,

Zuflussprinzip…erkläre das bitte…mit einfachen Worten.
Dankeschön…schon mal.

MfG

1 Like

Hallo,

Damit ist doch hier der 2. Aufschrei bzgl. bisheriger
Gesetzgebung und ( zwangsweiser ) Hinnehmung.

Noch 999998 Aufrufe mehr, dann wäre es eine Petition an "
Kanzlerin uninteressiert " wert.

die Idee gefällt mir…

Lassen wir uns ihr aber keine Fehler vorwerfen, die vorher
schon passierten.

Hmmm…stimmt, die Fehler haben schon andere begonnen, aber sie macht alternativlos weiter…das ist schon tragisch.
Wieviel Verstand muss ein Mensch haben, wenn er erkennt das er auf eine Wand zufährt und nicht bremst?

Wenn man mit einer der Mitarbeiterin des Amtes für Verwaltung und Schickane von Arbeitslosen gesprochen hat…kommt da der Satz…„wir weisen monatlich hunderte von Wiedersprüchen zurück, klagen sie ruhig!“…die Dame ist mutig, frech oder einfach nur dumm, so etwas auch noch zu sagen. Denken kann sie das ja…aber aussprechen.

Das greift schon fast die Würde eines Menschen an.

Befehlsausführer hatten wir von 33 bis 45 genug. Die haben sich auch nur dahinter versteckt das sie ja nur Befehle befolgt haben.
Das macht es nicht wirklich besser.

Es fehlt ihr die Zeit, " Einzelne " anzuhören, oder auch die
Petition gegen … #2 Einwegfahrräder 2#

Vielleicht sollte sie sich die Zeit einfach mal nehmen, nur um etwas von der Wlet da drausen mitzubekommen.

mfg

nutzlos

Hallo,

Ich würde es momenan unter mehreren Aspekten als

REALITÄTSFERN

betrachten.

Hier im Forom ist es Frage und Antwort.
( Sonst geht es auch hier nicht … beschränkt auf nichtrechtliche Vorabanfragen )

Soviel " PECH " darf also unkollegial sein. ;-(((

mfg

nutzlos

Hallo,

Zuflußprinzip:
wenn das Geld 4 Tage vor Ablauf des Monats kommt, wird es genau diesem Monat zugerechnet (es fließt in dem Monat aufs Konto - zu) und wird bei der Berechnung mit einbezogen.

Wäre das Geld 5 Tage später gekommen - im neuen Monat - würde man es genau dem neuen Monat zurechnen (es fließt im neuen Monat aufs Konto, das Amt rechnet es nicht mit ein).

Ja, ich finde es auch unfair, dass es „einfach“ darum geht, dass man einem neuen AG mitteilt, man möchte doch das erste Gehalt lieber einige Tage später haben.
Gruß

1 Like

Hallo,

Richtigen Haudraufanwalt suchen und mutig sein.

einen heißen Tip…?

Nee, leider nicht…hätte einen für Strafrecht im Angebot =)

es ist schon eine sehr große Aussage, wenn jemand von der
anderen Seite des Schreibtisches so etwas sagt. Toll…! Das
gibt einem wieder die Hoffnung das da nicht nur
Befehlsempfänger sitzen, sondern Menschen mit gesundem
Verstand.

Denen hinter dem Schreibtisch geht es häufig nicht anders als denen davor. Unklare Rechtslage oder einfach widersinnige Geschichten machen das Entscheidungen treffen leider nicht leichter. Manche Entscheidungen sind auch einfach nur überfällig, weil eine Vielzahl von Fällen hoch kocht und man wenig bis nichts in der Hand hat. Und gerade auf solchen Gebieten, wo das Gesetz nicht viel her gibt, brauch man gerichtliche Entscheidungen um da eine Linie hinein zu bringen.

LG
S_E

Hallo,

Zuflußprinzip:
wenn das Geld 4 Tage vor Ablauf des Monats kommt, wird es
genau diesem Monat zugerechnet (es fließt in dem Monat aufs
Konto - zu) und wird bei der Berechnung mit einbezogen.

Wäre das Geld 5 Tage später gekommen - im neuen Monat - würde
man es genau dem neuen Monat zurechnen (es fließt im neuen
Monat aufs Konto, das Amt rechnet es nicht mit ein).

okay…verstanden. Vielen Dank.

Ja, ich finde es auch unfair, dass es „einfach“ darum geht,
dass man einem neuen AG mitteilt, man möchte doch das erste
Gehalt lieber einige Tage später haben.

Nicht das man dies gemacht hätte…klar wurde das dem AG mitgeteilt.
Nur auch der ist von den Buchungsgewohnheiten des Unternehmens bzw. der Bank abhängig.
Es wäre da schon sehr viel flexibler, würde sich der GG der Situation anpassen.
Vorallem nach dem es ja nicht erst seit gestern üblich ist, das Gehälter vor dem 1. eines Monats überwiesen werden.
Der Staat spekuliert also darauf um dann wieder rechtens sich das GEld wieder zu holen.

MfG

Guten Morgen,

Der Staat spekuliert also darauf um dann wieder rechtens sich das GEld wieder zu holen.:

Ja, das macht er. Wobei ich es absolut nicht nachvollziehen kann, weil ja indirekt die bestraft werden, die sich einen Job suchen und versuchen, wieder auf die Beine zu kommen.

Übrigens geht das noch weiter (ich möchte das hier nicht als Pauschalaussage aufstellen, aber ich kenne mehrere solcher Fälle und wir nehmen mal an, das eine dem Jobcenter nahe Stelle bestätigt hat, dass das durchaus Methode haben könne):
Nehmen wir mal an, man bekäme das Geld erst im nächsten Monat - um die Monatsmitte herum - oder ein Teilmonat würde erst mit dem nächsten Monat ausgezahlt. Man teilt das dem Amt mit und trotzdem ist am 1. kein Geld auf dem Konto (man hat auch keinen Lohn bekommen). In dem fiktiven Fall behauptet nun das Amt, man habe kurzfristig eine Sperre bekommen (ohne, dass es eine Mitteilugn gab), weil man Unterlagen (die nie angefordert wurden) nicht beigebracht habe.
Ruft man an und fragt, heißt es: oh, das war wohl ein Missverständnis, aber bis wir das jetzt überwiesen haben, können sie vielleicht den neuen AG um einen Vorschuß oder vorzeitige Überweisung bitten. So hat das Amt gespart… :wink: Wenn man das denn nun macht.

Gruß

Hallo,

Wo wäre denn da eine Ungerechtigkeit bitte zu sehen ?

Ob der Delinquehnt nun am " letzten " des lfd. Monats seinen Lohn ausbezahlt bekommt, oder am 1. des Folgemonats…

Die Bedürftigkeit wird dadurch primär nicht angegriffen.

Nicht umsonst lautet ein Passus in der Mitwirkung:

" Arbeit ist " vor " Arbeitsaufnahme unaufgefordert anzumelden.

Wenn der Ag nun den 1. oder den 15. der Folgemonats zur Lohnauszahlung ( Verfügbarkeit am Konto ) benennt, dann darf es dem Delinquenten nicht zum Nachteil gereicht werden, seiner Mitwirkungspflicht ordentlich nachgekommen zu sein.

Dieses Basiswissen traue ich auch Personen zu, die sich unabhängig in selbsständiger Ebene auf dem Arbeitsmarkt befinden.

Ich sagte nicht, dass evtl. noch schlaue köpfe auch hierbei von vornherein eine sozial gerechte Allgemeinformel finden können.

Ich hätte ja auch Grundgedanken zur gerechten Anrechnung aus Empfängersicht.

Fürs Behördli bliebe es dabei allerdings einfach, 2 Termine anzunehmen:

Zum 1. ( generell besti Mögli +/- 3 Werktage )

Zum 15. bleibt Schiete, weil die Struktur auf Monatswechsel angelegt ist. ( Datt bliev`n Thema für " L-E " )

Nun wird gewiss mal der Latschentechner zur Hand genommen, wo dann Ungerechtigkeiten liegen könnten…

mfg

nutzlos

Wer Mist kreiert…
Hallo @Obelixchen,

Wer Schiete durchrührt, sollte auch dait leben müsse, sie zielgerichtet einsetzen zu müssen.

Datt funzt am Acker, nicht aber am Arbeitsmarkt.

Wo es eine unverschuldete Alo-Keit aus einer soliden Anstellung hergab, würde ich es auch so sehen:

Hoffentlich kann ich mit vorhandenen Mitteln überbrücken bis zum nächsten Job.

Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht in Worten definieren kann, wozu ich auf der Arbeit fähig bin, wozu nicht ?

Leiharbeit ist diesbezüglich schon mal ein Instrument aus der Jauchegrube, AGH hat zugegebenermaßen einen anderen Hintergrund.

Das eheste Moment wäre doch da zunächst der Minijob in der freien Marktwirtschaft.
Auch wenn z.B. Frankreich ein besseres Modell in Hinsicht " Leiharbeit " hat, wäre ich weiterhin zur festen Einbindung in den Betrieb geneigt.

Aber dann wenigstens absehbar für AG und AN.

Leider denkt die Legislative genausowenig wie die Executive daran, dass auch abseits der eigenen ( gesicherten ) Welt Probleme bestehen könnten.

Es ist nicht das allgemeine Problem, aber wer z.B. macht sich denn mal Gedanken über Termiten, wenn er in einem gemauertem Haus mit Stahlbetondecken wohnt ? ( Amiland )

Aber lieber einen guten Job im Amiland und eine individuelle Holzhütte im Risikogebiet der Termiten.
optimal komme ich „per Pedes“ zur Arbeit, aber Das schieben wir mal besser auf die folgenden Generationen.

" Wir haben fett gelebt ", Nachteile verlagern wir besser mal auf kommende Generationen…
Zu unserem eigenem Vorteil zwängen wir ihnen auch noch Mobilität auf…( wir konnten noch mit dem Radel zur Arbeit, die es nicht mehr gibt… )

In diesem Sinne

mfg

nutzlos

( und möglicherweise im gleichen Boot )