Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für 2 Monate des Jahres 2011: was nun?

Liebe Experten,
Mein Sohn hat 2008-2011 eine 3-jährige Ausbildung absolviert. Im Juli 2011 bekam er Ergebnisse der IHK-Prüfung, dann folgte eine 2 -monatige Praktikums- und Dokumentierenphase, sodass am 21.9.11 die Ausbildung abgeschlossen wurde. Logischerweise bekam er diese 3 Jahre das Kindergeld.
Anfang DIESES Jahres schrieb uns die Landesfamilienkasse, dass nach ihrer Meinung die Ausbildung mit der IHK-Prüfung abgeschlossen wurde, und forderte das Kindergeld für die letzten 2 Monate der Ausbildung zurück. Der Einspruch dagegen blieb erfolglos, trotz der Unterstützung des Ausbilders. Nun (nach einer halbjähriger Kampf) wurde der Einspruch als unbegründet (!!!) zurückgewiesen. Wir dürfen nun beim Finanzgericht in Cottbus klagen, Kosten ab 220 Euro.
Nun kam mir die Idee, statt der Klage, dieses Geld über die Steuer zurückzubekommen. Was gäbe da für Möglichkeiten?
Erstens, dieses Geld als Verlust zu melden, aber wahrscheinlich erst für das Jahr 2013, oder?
Noch besser scheint mir, den Steuerbescheid 2011 in dieser Hinsicht zu korrigieren, weil mein Sohn diese zwei Monate ohne Kindergeld war und ich war für seine Unterhalt verpflichtet. Kann der Steuerbescheid für 2011 in diese Situation angefochten bzw. erweitert bzw. rückwirkend verändert werden?
Mag nicht klagen…

Hallo,
Leider kann ich ihnen dabei nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Hi sweta64,

kann Dir leider nicht helfen.

Beste Grüße
ralf30

Hallo,

wenn der Steuerbescheid 2011 bereits bestandskräftig ist (1 Monat nach Bekanntgabe) dann ist ein Änderungsantrag nicht möglich.

Ich bin leider kein Experte im Bereich Kindergeld; aber wenn in der Regel der Einspruch zurückgewiesen wurde ist sich die Behörde in der Regel ziemlich sicher, dass Sie im Recht ist.