Aufhebung des Verbots kostenloser Rechtsberatung

Hallo,

gute Nachricht! Nach diesem Urteil:

http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDEE4A05AF8DFEC92E28…

ist die Warnung, die man diesem Brett und bei Mietrecht vor dem Schreiben eines neuen Artikels erhält, vermutlich bald überflüssig.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

das ist sie nicht, es sei denn, alle die hier posten, sind berufserfahrene, pensionierte Richter :smile:

Das Rechtsberatungsgesetz soll u.a. die Bürger davor schützen, dass sie sich auf rechtliche Informationen von juristischen Laien verlassen, die nicht richtig sind.

Allerdings ist diese Gefahr bei einem berufserfahrenen Richter und damit Volljurist kaum gegeben, das hatten die Gerichte bei der Anwendung des Gesetzes nicht beachtet und daher wurden die Bußgelder aufgehoben.

Schöne Grüße

E.K.

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Hi,

allerdings haben die Richter auch folgendes gesagt:

„Das Rechtsberatungsgesetz unterliegt wie andere Gesetze auch einem Alterungsprozeß“, urteilten sie. Deshalb müßten die Gerichte vor einer Verurteilung wegen verbotener Rechtsberatung prüfen, „ob die gesetzliche Regelung zwischenzeitlich lückenhaft geworden ist“. Die „ständige Rechtsprechung“ der Gerichte dazu werde den besonderen Umständen in diesem Rechtsstreit nicht gerecht. Was geschäftsmäßige Rechtsberatung sei, müsse vielmehr in jedem Einzelfall abgeklärt werden.

Eine pauschale Alleinstellung der RAs & Co. ist somit nicht mehr gegeben, wenn jeder Fall einzelnd bewertet werden müsse. Des weiteren erwähnten sie noch „geschäftsmäßige Rechtsberatung“.

Gruß
Falke

Hallo Falke,

das glaube ich nicht…

Um im Rechtswesen „Up to Date“ zu sein,musst du über die Einschlägigen
Informationsquellen verfügen…
Ich glaube kaum,das sich „Otto Normal-Verbraucher“ Medien wie die NWJ
leistet (bzw.leisten kann) zuzüglich des Bundesanzeigers usw.
Plus dem nicht zu unterschätzenden „Faktor B“…:smile:

Außerdem ist heutzutage das Recht so kompliziert geworden,das dir ein "Guter " Anwalt auch frank und frei heraus sagt,das es sich dabei nicht um „sein“ Fachgebiet handelt und er dir dafür "*räusper* " empfiehlt…

mfg

Frank

So ein Verbot gibt es gar nicht
Wo bitte ist denn ein Verbot kostenloser Rechtsberatung geregelt?

Hier mal der Gesetzestext:

„Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt“

Verboten ist die also die geschäftsmäßige Rechtsberatung. Ob es entgeltlich oder unentgeltlich geschieht, ist bei dieser Frage - so steht es eindeutig im Gesetz, s.o. - gar nicht erheblich.

Levay

Umgekehrt wird ein Schuh daraus
Hallo Levay,

Verboten ist die also die geschäftsmäßige Rechtsberatung. Ob
es entgeltlich oder unentgeltlich geschieht, ist bei dieser
Frage - so steht es eindeutig im Gesetz, s.o. - gar nicht erheblich.

Das ist sehr erheblich, denn Rechtsanwälte sind verpflichtet, sich an die BRAGO, die Gebührenordnung der Rechtsanwälte zu halten. Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, die Quelle herauszusuchen.

Der (pensionierte) Richter war ja eben gerade deswegen verurteilt worden, weil er unentgeltlich beraten hatte.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

das ist m.E. nicht schlüssig.

Ich bin kein Rechtsanwalt, für mich gibt es keine Pflicht, Gebühren zu erheben. Die Frage, ob ich ordnungswidrig handle, wenn ich Rechtsberatung durchführe, wird also nach § 1 I RBerG beantwortet, den ich eben zitiert habe.

Darin heißt es ja ausdrücklich, dass es auf die Entgeltlichkeit nicht ankommt, sondern nur darauf, ob die Rechtsbesorgung (zu der die Beratung gehört) geschäftsmäßig durchgeführt wird.

Argumentum e contrario:

Eine unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Rechtsberatung ist legal.

Levay

Hallo Levay,

Eine unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Rechtsberatung ist legal.

Dann schau dir mal das Urteil an, das ich in meinem Anfangsposting verlinkt habe: Der Mann ist bestraft worden, weil er genau das getan hat.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

dannschau Dir mal das Urteil an, das Du in Deinem Anfangsposting verlinkt hast: Der Mann ist bestraft worden wegen unentgeltlicher geschäftsmäßiger Rechtsberatung.

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