Kann eine „unauflösbare Gemeinschaft“ ( Eigentum Einfamilienhaus) im Zuge einer Insolvenz eines Miteigentümers vom Gericht doch aufgelöst werden?
Gibt es andere wichtige Gründe eine solche Gemeinschaft auszulösen? z. Bsp. Mutter wohnt im Haus,
kann es aber nicht mehr alleine verwalten, von 3 Miteigentümer stimmen 2 zu, der dritte Miteigentümer ist
unbekannt verzogen und seit Jahren nicht auffindbar.
Soweit mir bekannt ist, kann das aufgelöst werden.Ist aber nicht so einfach.Wie das genau funktioniert würde hier zu weit führen.Aussserdem sind mir nicht alle Fakten bekannt.
Besser einen Immobilienanwalt fragen
Die Frage der Insolvenz eines der Miteigentümer spielt dabei keine Rolle, wenn der andere Miteigentümer die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragt und durchführt.
das denke ich doch wohl, denn das Eigentum fällt natürlich in die Insolvenzmasse, sonst würde es ja jeder so machen.
In einer Insolvenz sollen einem die Schulden abgesprochen werden, aber ich kann doch nicht etwas besitzen und sagen, das ist meines, das dürft ihr mir nicht weg nehmen.
Da sind ja auch Gläubiger, die zu zahlen sind. Diese würden sich das kaum bieten lassen.
Gruss
Ich würde sagen, dass das grundsätzlich geht- ist allerdings nicht einfach. Zunäöhst wird der Insoverwalter einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen. Damit kann er sogar eine Zwangsvollstreckung erwirken und dabei den Anteil des insolventen Eigentümefs fordern. Die Miteigentümer können dann natürlich per Vokaufsrecht den Anteil selber erwerben, der Betrag wird dann der Insolvenzmassse zugeschlagen. Der nicht auffindbare Miteigentümer würde dabei ja nicht enterbt, es könnte aber bedeuten, dass das Haus verkauft werden müsste, wenn der verbleibende Eigentümer den Betrag nicht aufbringen kann. Würde sagen, dass das so läuft …
Antwort:
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