Aufhebung Mietvertrag = Maklerprovision zurück?

Zum folgenden Beispiel bräuchte ich dringend Hilfe:

Ein Mietvertrag wurde im Mai abgeschlossen. Mietbeginn ist am 01. Juni. Der Makler hat für die Vermittlung seine Provision bekommen. Am 01. Juni beginnt der Mieter mit kleinen Renovierungen (Wände streichen, Möbel aufstellen). Dabei stellen sich Mängel heraus, die bei der Übergabe nicht gesehen und auch nicht vom Makler bzw. Vermieter angesprochen wurden. Beispiele: 1. Wohnungstür schließt nicht richtig, erst nach mehrmaligen Versuchen. 2. Fenster ist nicht in der Verankerung und beim Öffnen hängt das Fenster schief. Außerdem ist es nicht dicht. 3. In der Dunstabzugshaube sind Spinnenweben, Schimmel und Fettverschmutzungen. 4. Bei der Arbeitsplatte in der Küche ist unter und hinter der Abdeckung für die Heizung sehr viel Dreck, Staub und auch Maden.
Punkt 1 + 2 wurden direkt beim Vermieter angesprochen und gebeten, diese Mängel noch vor Einzug zu beheben. Daraufhin meinte der Vermieter (ohne Vorwarnung), dass es besser wäre, den Mietvertrag in beiderseitigem Einverständnis sofort aufzuheben. Begründung: Der Mieter würde nur nach Mängeln suchen und der Vermieter müsste damit rechnen, dass er jeden Tag neue Mängel aufgetischt bekommt. Zur Info: ist nur ne 1-Zimmer-Wohnung mit 46 qm².
Meine Frage ist jetzt, kann man einstimmen und vom Makler die Provision zurückverlangen? Er hat zwar die Wohnung vermittelt, aber nicht auf diese Mängel hingewiesen. Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Ich hoffe, jemand von euch weiß einen guten Rat :smile:

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision sehe ich nicht. Worin sollte der begründet sein? Die beschriebenen Mängel sind keine versteckten und keine, die der Makler gekannt haben muss. Schmutz würde im Zweifel sicher nicht als Mangel gewertet werden.

Natürlich hat der Vermieter die „Mängel“ an Wohnungseingangstür und Fenster - zumind. m.W.- zu beheben. Sie sollten schriftlich angezeigt werden, am Besten mit Fristsetzung zur Beseitigung (max. 4 Wochen sollten reichen). Sollte keine Beseitigung stattfinden, gibt es u.U. immer noch die Möglichkeit der Mietminderung. Dafür bin ich aber kein Experte.

Grundsätzlich gilt: gekauft/gemietet wie besehen. Deshalb ist Dreck und Staub auch kein Mangel - einfach nächstes Mal besser hinsehen :wink:

Meine Frage ist jetzt, kann man einstimmen und vom Makler die
Provision zurückverlangen? Er hat zwar die Wohnung vermittelt,
aber nicht auf diese Mängel hingewiesen. Oder gibt es andere
Möglichkeiten?

wenn die wohnung mänel hat, welche bei der übergabe von dir im protokoll weder festgehalten noch hingenommen worden sind, so ist der vermieter stets verpflichtet die mängel zu beseitigen. schmutz zählt hierzu nicht, den kann man reinigen und das sollte man für sich unternehmen. maklerprovision könntenst du nur zurück verlangen, wenn zw. dir und makler verabredet worden ist, dass du die provision zurück bekommst, wenn du die wohnung aus welchen gründen auch immer nicht beziehen solltest.

Der Makler hat die Wohnung erfolgreich vermittelt und dafür seine Provision verdient. Mängel an der Wohnung, die weder Sie noch der Makler bei der Wohnungsbesichtigung bemerkt haben, sind Sache des Vermieters. Der hat mit Ihnen anläßlich der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll, soweit Sie darauf nicht verzichtet haben, ausgefertigt, in dem steht, ob die Wohnung von Ihnen mängelfrei abgenommen wurde oder welche Mängel der Vermieter noch bis zu einem bestimmten Termin auf seine Kosten verpflichtet ist, zu beseitigen. Sie können sich ausschließlich an den Vermieter halten, da der Makler weder mit dem Übergabeprotokoll noch mit den interparis zwischen Ihnen und dem Vermieter bestehenden Mietvertragsabsprachen etwas zu schaffen hat. Sollten Sie kein Übergabeprotokoll gefertigt haben und oder später vom Vermieter arglistig verschwiegene Mängel aufgetreten sein, dann bleibt Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Vermieter.

Hallo, mit Maklern kenne ich mich nicht aus. Gruß Fred

Hi
ist etwas schwierig… zum einem hat der Makler in der Tat eine Leistung erbracht, zum andren handelt es sich bei deinen hier aufgeführten Mängel meist um versteckze Mängel. Bei dieser Art von Mängelkonnte man dies eben nicht gleich sehen. Bei den offenen ( Fenster) eben schon. Da hättest du gleich reagieren müssen. Dann ist da noch der Beruf des Makles an sich… ist keine geschützte Art. Das heißt eigentlich kann jeder sich als Makler betätigen. Ein makler ist ein Absatzmittler der beide Seiten eben Vermieter und Mieter kennt. Sein endgeld bekommt er nur dafür das er vermittelt. Er ist also nicht auf die gelieferte Qualität der Ware in Haftung zu nehmen… leider… also ich sehe da schwarz… vielleicht bist du auch viel zu undiplomatisch vorgegangen. Einen perfekten Haushalt / Wohnung gibt es eben auch nicht. Nehmen wir mal den Staub dreck hinter dem Abschluß zur Arbeitsplatte… Entschuldige… das ist aber eine pingelige Lachplatte. Da würde ich als Vermieter auch die Nase rümpfen… Und hätte schlechte zukunftsaussichten was das Mietverhältnis betrifft. Versuche mit dem Fenster und der Türe eine Einigung zu finden, und zwar im Guten. Für das andre nimm Wasser und Seife… alles andre wird zu teuer, stressig oder sonst was…
sorry das ich dir da nicht besser antworten kann.
Gruß Peter

Hallo,

wir haben zum 01.03 eine Wohnung angemietet,wohnen nun auch schon drin. Wir haben die Makler gebühr bezahlt.Nun haben wir festgestellt,das Schimmel in der Wohnung istund noch ein paar kleinere sachen. wir wissen das der Makler dies definitiv gewusst hat…Können wir das Geld zurück verlangen???
Gruß Claudia