Kann eine Arbeitnehmerin ihren bestehenden Teilzeitvertrag während ihrer Elternzeit kündigen bzw. wieder aufheben, ohne dabei ihre Rechte aus dem Vollzeitvertrag, der der Elternzeit vorangegangen ist, zu verlieren?
D.h. sie hat ihre Teilzeitarbeit in ihrer Elternzeit beim Arbeitgeber angetreten und stellt nun fest, dass sie doch nicht Teilzeit arbeiten möchte bzw. kann. Verliert sie dadurch ihre Rechte aus der Elternzeit bzw. hat sie weiterhin einen Anspruch auf ihre Vollzeitstelle nach Beendigung der Elternzeit?
Kann eine Arbeitnehmerin ihren bestehenden Teilzeitvertrag
während ihrer Elternzeit kündigen bzw. wieder aufheben, ohne
dabei ihre Rechte aus dem Vollzeitvertrag, der der Elternzeit
vorangegangen ist, zu verlieren?
D.h. sie hat ihre Teilzeitarbeit in ihrer Elternzeit beim
Arbeitgeber angetreten und stellt nun fest, dass sie doch
nicht Teilzeit arbeiten möchte bzw. kann. Verliert sie dadurch
ihre Rechte aus der Elternzeit bzw. hat sie weiterhin einen
Anspruch auf ihre Vollzeitstelle nach Beendigung der
Elternzeit?