Aufhebung von Kündigungsfristen möglich?

Hallo liebes „werweiswas-Team“,

Ich Arbeite seit 6 Jahren bei einer Firma. Vor ca. 2 Jahren hätte ich gekündigt, der Arbeitgeber hat diese Kündigung jedoch nicht anerkannt und das Gehalt deutlich aufgebessert und eine 6 Monatige Kündigungsfrist beiderseits wurde vereinbart.

Nun ist es so, dass Gehaltszahlung nicht wie vereinbart bis spätestens 05. des Folgemonats kommen, sondern dass diese meist erst zwischen dem 13. und dem 25. des Folgemonates eintreffen.

Hab ich da irgendwie ein Recht meinen Vertrag zu Kündigen weil z.B. nachweisbar die Gehaltszahlungen nicht eintreffen?

Hallo Stefan,
zunächst ich bin in diesem Themenbereich kein juristischer Fachmann.
Natürlich kann man als eine Pflicht des Arbeitgebers die pünktliche Gehaltszahlung vertraglich zugesichert verstehen. Dem ist auch so. Das einhalten der pünktlichen Gehaltszahlung ist anzumahnen.
Allerdings ist meiner Auffassung nach der Weg über die fristlose Vertragsauflösung ein schwieriger.

Ich denke Recht haben und Recht bekommen sind hier zwei paar Schuhe. Es stellt sich mir so dar, als seiest du für Deinen arbeitgeber ein wichtiger Mitarbeiter auf den er nicht verzichten möchte. Deshalb wird er sicherlich um dich kämpfen, also vermutlich alles dransetzen dich zu halten.

Deshalb würde ich mit Deinem arbeitgeber ein offenes Gespräch führen und einen Kompromiss suchen. Ich könnte mir vorstellen das eine dreimonatige Frist vielleicht einen solchen Kompromiss darstellen kann.
Aber sowas musst du selbst überlegen.
viel erfolg dabei,
jörg.