mein Mann und ich, haben vor 2 Jahren einen Bungalow mit Grundstück und einer Einfamilienhaushälfte gekauft. Beim Kauf wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass der erste Besitzer, ein Wohnrecht auf Lebenszeit, durch die Verkäufer auf die Einfamilienhaushälfte erhalten hat.
Der Erstbesitzer ist mittlerweile in einem Seniorenheim, freiwillig und die zuständige Kreisverwaltung lehnt die Aufhebung des Wohnrechts auf Lebenszeit ab. Der Erstbesitzer über seinen Pflegekostensatz betreut werden muss, hat die gesetzlich bestimmte Betreuerin, einen Mieter für ihn im Haus platziert.
Die gesetzliche Betreuerin hatte auch bereits um die Löschung des Wohnrechts auf Lebenszeit, im Namen ihres Mandaten gebeten, doch dies wurde die Kreisverwaltung abgelehnt, da mit der Vermietung des Hauses die fehlenden Sozialmittel aufgestockt werden.
Jedoch haben wir ein Schreiben der gesetzlich bestimmten Betreuerin erhalten, wo Sie uns zum einem die Ablehnung der Aufhebung durch den Kreis mitteilt. Uns aber um die Freigabe der weiteren Vermietung bittet, wir könnten aber auch die Weitervermietung ablehnen. Das ist für uns unverständlich, denn damit dürfte sich eigentlich nicht die Kreisverwaltung einverstanden erklären.
Auch würde bei nicht Weitervermietung die Wartung des Hauses brach liegen, da wir wohl keinerlei Recht haben, unser Eigentum zu betreten?! Dies ist für uns alles mehr als verwirrend. Vielleicht hat von euch jemand schon mal so einen Fall erlebt und konnte ihn dann zu seiner Zufriedenheit lösen. Bitte beachtet, dass es sich hier nicht um einen Erbrechtfall handelt.
Vielen Dank vorab für Eure Ideen, Vorschläge und/oder Hilfe.
Ihr habt hier mehrerer Baustellen, die man ggfls. getrennt voneinander anklopfen sollte:
Ihr habt ein Haus mit Wohnrecht gekauft und wusstest nichts von dem Wohnrecht??? Das müsste aber im Rahmen der Beurkundung des Kaufvertrages vom Notar erwähnt worden sein, da eine solche Belastung in aller Regel um Grundbuch eingetragen ist. Falls sie eingetragen war müsst ihr das wohl unter Dummheit abhaken (verzeiht mir bitte) und mit den weiteren Konsequenzen leben, falls es nicht eingetragen war solltet ihr erwägen vom Kauf zurückzutreten.
Sobald das Wohnrecht besteht, wird die Kreisverwaltung den Teufel tun und dies vorzeitig löschen lassen. Der alte Mann ist scheinbar ein Sozialfall und verständlicherweise wird seitens der Behörde, die jetzt sämtliche Kosten tragen muss, versucht alles an Geld zu ziehen was irgendwie möglich ist. Selbst wenn die Betreuerin dem zustimmt, was ich nicht verstehen kann, da sie das meines Erachtens nach zwar darf, sich aber ggfls. schadenersatzpflichtig macht.
Des weiteren wäre mal abzuklopfen, was genau das Wohnrecht beinhaltet oder war es vielleicht ein Niesbrauchsrecht? Wohnrecht heißt i.d.R. selbst bewohnen, das tut er ja nicht aber evtl. gab es dazu noch ergänzende Abreden in die die Kreisverwaltung jetzt eintritt?
Zu beachten ist auch noch, dass ein Verzicht auf ein Wohnrecht unter Umständen Schenkungssteuer auslöst.
Alles in allem würde ich euch empfehlen, mal detaillieretn rechtlichen Rat zu holen, dies kann ein einem Forum nicht erfolgen.