Aufhebung Zwangsverwaltung Immobilien

Hallo,
ich habe eine Frage zur Aufhebung einer Zwangsverwaltung. Ein Miteigentümer unserer WEG ist im Insolvenzverfahren. Im Objekt befinden sich 6 Wohneinheiten. Der insolvente Miteigentümer hat 2 Wohnungen im Objekt. Lange hat er kein Hausgeld gezahlt und wir anderen 4 Eigentümer wurden zur Kasse gebeten. Nun hat endlich ein Zwangsverwalter die beiden Wohnungen ab 01.05. übernommen. Mit erstaunen bekamen wir Eigentümer nun Post vom Amtsgericht, dass uns mitteilte, dass die Eurohypo Bank als einzige Gläubigerin die Zwangsverwaltung von einer Wohnung aufgehoben hat bzw. den Antrag zurückgezogen hat. Weder die Bank noch der Zwangsverwalter kann uns Auskunft geben, warum diese eine Wohnung an den insolventen Miteigentümer zurück gegangen ist. Warum dann nicht beide Wohnungen? Unser WEG-Verwalter ist leider im Urlaub und ich würde gerne wissen, ob jemand weiß, was das zu bedeuten haben könnte?
Im voraus vielen lieben Dank für die Antworten!

Hallo,
die betreibende Gläubigern möchte kein Geld investieren, insbesondere kein Hausgeld. Sie wäre hierzu aber verpflichtet, würde sie die Zwangsverwaltung nicht wieder zurücknehmen. Daher die Antragsrücknahme. Kann man so machen.

Sie können die rückständigen Hausgelder aber als bevorrechtigte Forderung im Zwangsversteigerungsverfahren anmelden. Sollte dieses bereits laufen, wäre eine Überlegung, wegen dieser Forderung dem Verfahren beizutreten. Rein taktisch zwingt das jede vernünfite Bank dazu, diese Forderung dann abzulösen.