Hallo
am 21.03.2011 hat sich meine Tochter beim AA arbeitslos gemeldet zum 01.04.2011.
Am 30.03.2011 hatte sie ihr erstes Gespräch beim Arbeitsvermittler mit Abgabe des Antrages auf Arbeitslosengeld 1.Bei beiden Gesprächen haben wir der guten Frau gesagt,das meine Tochter ab 01.06.2011 wieder in ein festes Arbeitsverhältnis geht,was sie auch auf dem Antrag vermerkt hat.
Am 05.04.2011 ist meine Tochter nach Plau am See gefahren um mit ihren neuen Arbeitgeber das noch ausstehende Bewerbungsgespräch zu führen und ihren Arbeitsvertrag zu unterschreiben.In diesem Zeitraum bekamen wir Post vom AA für ein Gespräch.Telefonisch haben wir uns sofort gemeldet das wir den Termin nicht wahrnehmen können zwecks oben stehender Grund und Wohnungssuche.
Aus diesen Grund wurde meiner Tochter jetzt das Arbeitslosengeld gestrichen, da sie lt. Aussage keinen Ausreiseantrag gestellt hat um Sachsen zu verlassen.
In allen Gesprächen die wir im AA hatten wurden wir nie darauf hingewiesen das wir einen Ausreiseantrag stellen müssen.Wir wurden auch nicht darauf hingewiesen das wir die Fahrtkosten geltend machen können.Meine Tochter bemühte sich ohne AA eine neue Anstellung zu finden und wird noch bestraft dafür das sie ihren Arbeitsvertrag unterschrieben hat.In unserer Familie ist niemand arbeitslos,also woher hätten wir wissen sollen, das wir einen Antrag stellen müssen.Ich gehe auch davon aus das uns die Mitarbeiter des AA darauf hinweisen müßten auf unsere Rechte und Pflichten.Hier wird eine 22 jährige Jugendliche noch bestraft das sie sich um Arbeit bemüht und einen Vertrag unterschreibt.
Was können wir dagegen tun,den in meinen Augen auch als Mutter ist das eine Schande.Dann sollen sie Die Jugendlichen richtig bei den Gesprächen aufklären das ist der Job der Mitarbeiter dafür gibt es ja die Gespräche .
Danke für eure Hilfe
Sylvia