Aufhebungsvereinbarung bei Mietverträgen

Die Wohnung wird verkauft und wir sollen zum 30.06.2011 unseren Mietvertrag kündigen. Wir sind eine vierköpfige Familien und der Käufer ein alleinstehender Herr. Jetzt bietet unser jetziger Vermieter uns eine Aufhebungsvereinbarung an. Ich bin sehr verunsichert und will diese nur unter einigen Bedingungen vereinbaren, nun meine Frage: Was muss ich bei einer solchen Vereinbarung beachten und was kann ich fordern?

kauf bricht miete nicht - du kannst richtig gut geld fordern oder nichts tun, passieren kann dir nix.

Fordern könnten Sie z.B. alle Umzugskosten und Maklergebühren! Kündigen müssen Sie keinesfalls! Der bevorstehende Kauf berührt Ihren bestehenden Mietvertrag in keiner Weise! Für den Verkäufer erleichtert Ihre Kündigung den Verkauf, indem er für ein Haus, welches nicht mit einem Mietverhaältnis belastet ist, deutlich mehr an Kaufpreis fordern ann. Fordern Sie doch einfach € 15.000 zzgl. der Umzugskosten plus Maklergebühren im Gegenzug für die Verkaufserleichterung durch Ihre Kündigung in einem schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter! Das wäre aus meiner Sicht als Fachmann in solchen Fragen durchaus angemessen! Der Käufer könnte später, nachdem er im Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen ist - nicht vorher - Ihnen gegenüber eine begründete fristgerechte Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er denn überhaupt bereit ist, sich solchen Problemen auszusetzen und ein Haus mit Mietern drin zu kaufen. - Alles in allem haben Sie da recht gute Karten, was Ihre Forderung gegenüber Ihrem derzeitgen Vermieter angeht!

Hi
ein aufhebungsvertrag bedeutet das du eben auch einer Kündigung zugestimmt hast. Damithast du deine ganzen rechte verloren. Beim Verkauf gillt immer der Grundsatz Kauf bricht icht Miete. das bedeutet für dich das der Käufer dich als Mieter akzeptieren mußß und dich nicht herauswerfen kann, es sei denn, dass er die Wohnung selbst bewohnen will. dazu muss er aber auch die Kündigungsfrist einhalten. diese wiederum hängt von der Dauer ab in der ihr schon in der wohnung wohnt. bitte nicht tzustimme, sonnst gehst du leer aus. Sollte er jedoch unbedingt hinein wollen dann müßt ihr verhandeln. Denn dir ist ein Vertrauensschaden entstanden. Da könnte für dich die Kosten des Umzugs herausspringen, auch über eine gewisse Zeit inweg den Ausgleich der differenz zwischen der nun neuen etwas teureren wohnung und der gleichen. Aber dieses bitte alles nur mit Anwalt machen…
gruß Peter

Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG