Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Ein sehr unzufriedener AN will nicht mehr in einem Unternehmen arbeiten. Er ist jetzt seit einer Woche krank (das erste Mal bei 1-jähriger Beschäftigungzeit)und hat sich entschieden auf einen Aufhebungsvertrag hinzuwirken. Dabei nimmt er auch eine Sperre des ALG in Kauf.
Bei einem Telefonat zu einer Terminabsprache mit seinem Chef merkt er, das der ihm nicht so wohlgesonnen ist.
Auf was soll der AN nun hinsichtlich verschiedener Passuse im Aufhebungsvertrag achten?
z.B. „der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes, wohlwollendes und berufsförderndes Zeugnis über die Gesamtdauer seiner Beschäftigung zu erteilen“
Inwieweit ist das für den AG bindend?oder ist so eine Formulierung zu schwammig?

Vielen Dank im Voraus für Eure Anmerkungen

Grüße Schnitzelweck

Der AG muss nur ein Arbeitszeugnis ausstellen, wo die Tätigkeiten beschrieben werden. Qualifiziertes Zeugnis ist eine zusätzliche Leistungsbewertung. Da kann man viel zwischen den Zeilen schreiben, daß der AN eine Niete ist. Also aufpassen und das Zeugnis prüfen lassen. Gewerkschaft kann da helfen oder ein Anwalt.

Hallo Igelchen,

danke für die Antwort, aber meine Frage ist ja, inwieweit man in einem Aufhebungsvertrag das Ausstellen eines wohlwollenden Zeugnisses festhalten kann.