Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation:
Ein sehr unzufriedener AN will nicht mehr in einem Unternehmen arbeiten. Er ist jetzt seit einer Woche krank (das erste Mal bei 1-jähriger Beschäftigungzeit)und hat sich entschieden auf einen Aufhebungsvertrag hinzuwirken. Dabei nimmt er auch eine Sperre des ALG in Kauf.
Bei einem Telefonat zu einer Terminabsprache mit seinem Chef merkt er, das der ihm nicht so wohlgesonnen ist.
Auf was soll der AN nun hinsichtlich verschiedener Passuse im Aufhebungsvertrag achten?
z.B. „der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes, wohlwollendes und berufsförderndes Zeugnis über die Gesamtdauer seiner Beschäftigung zu erteilen“
Inwieweit ist das für den AG bindend?oder ist so eine Formulierung zu schwammig?
Vielen Dank im Voraus für Eure Anmerkungen
Grüße Schnitzelweck