Hallo zusammen
Ein AN soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da der beim gleichen AG in einer anderen Filiale beschäftigt werden soll. Muss er mit Konsequenzen rechen? Wie sieht es mit der Betriebszugehörigkeit aus oder allen anderen Rechten, die den alten Arbeitsvertrag angehen?
Hallo,
sofern es sich wirklich nur um eine Versetzung in eine andere Betriebsstätte desselben AG geht, deutet ein Aufhebungsvertrag (wohl mit anschließendem Neuvertrag) darauf hin, daß der AG den AN besch… will.
Steht denn im Arbeitsvertrag etwas über den Arbeitsort ?
Gibt es im Betrieb einen BR ?
&Tschüß
Wolfgang
Ab zum Anwalt zur Erstberatung!
Nur ein Anwalt kann den genauen Text des Vertrages individuell prüfen.
Die vielleicht 200€ für die Erstberatung sind jedenfalls sehr gut angelegt…
Guten Tag,
es ist der gleiche AG, aber jeder Laden hat eine andere Firmenbezeichnung und deshalb der Aufhebungsvertrag. Da der Neue Arbeitsvertrag die dazugehörige Firmenbezeichnung trägt :-/
Von was genau reden wir hier?
Hallo.
Ein AN soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da der
beim gleichen AG in einer anderen Filiale beschäftigt werden
soll. Muss er mit Konsequenzen rechen?
An welche Art Konsequenzen denkst du hier? Sozialversicherungsrechtliche bzw. Alg1-rechtliche?
Dann gehört diese Frage nicht hier, sondern im Arbeitsamtsbrett gestellt!!
Wie sieht es mit der
Betriebszugehörigkeit aus oder allen anderen Rechten, die den
alten Arbeitsvertrag angehen?
Das wiederum gehört stattdessen ins Arbeitsrechtsbrett!
Augen auf bei der Brettwahl…
Grüße, Cornetto