Hallo,
wenn der Vertrag nur die Aufhebung regelt und einem klar ist, dass das noch außerhalb des Vertrages selbst negative Folgen wie z.B. Sperrfrist beim Arbeitslosengeld haben kann, kann man das auch ohne anwaltliche Beratung / Prüfung unterschreiben.
Ein Anwalt würde sich selbst bei einem so kurzen Vertrag auch alle anderen Anstellungsbedingungen ansehen, z.B. Urlaubsabgeltung, Rückzahlungen von Sonderzahlungen bei vorzeitigem Ausscheiden, Verlust von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung etc., um seiner Beratungspflicht nachzukommen.
Regelt der Vertrag mehr, würde der Anwalt prüfen, ob denn das, was da geregelt ist, auch angemessen ist, ggf. werden auch Ansprüche des Arbeitnehmers zum Erlöschen gebracht, die er an sich hätte, da muss er dann überlegen, ob es ihm das wert ist.
VG
EK