OK
Hi Leo
…wo kein Kläger…
– Also, Guido, das mag wohl landläufig so sein, aber trotzdem
gehört ein solcher Ratschlag auf keinen Fall in ein
solches Forum!
In Ordnung! Da war ich wohl daneben! Kommt nicht wieder vor!
– Wenn man sich die Ausgangsfrage mal in Ruhe durchliest,
fällt der folgende Satz sofort auf:
Mein Chef und ich möchten den Vertrag jetzt auflösen. Gibt
es für uns einen triftigen Grund?
Bei „Mein Chef und ich möchten…“ wage ich mal zu behaupten,
daß hier niemals eine betriebsbedingte Kündigung der
Anlass ist.
Es kann ja auch eine personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung anliegen! OK - dafür muss in der Regel eine Abmahnung vorhergehen…
Entweder will der AG den AN raushaben, dann kann
Kossi auf seine Küfrist pochen oder Kossi will raus, dann hat
er keinen Anspruch auf ALG.
Dass Kossi unbedingt gehen will, kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen - dann könnte er - wie Du schon richtig sagtest - auf seine KüFri beharren…
Wenn alle beide so scharf darauf
sind, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell zu beenden, kann
Kossi sich doch einen neuen Job suchen und bei erfolgreicher
Suche unverzüglich mittels Aufhebungsvertrag den AG
wechseln. Dann muß auch keiner das AA betrügen.
Reine Zustimmung
– Siehe oben. In dem Kontext drängte sich der Verdacht schon
auf. Zumal eine betriebsbedingte Kündigung eben
betriebsbedingte Gründe haben muß - die liegen hier vermutlich
nicht vor. Normalerweise zahlt ein AG eine Abfindung im Rahmen
eines Aufhebungsvertrages, um einen AN möglichst schnell
loszuwerden(!) und nicht, um ihm „was Gutes zu tun“.
Das ist (steuerrechtlich gesehen) doch eigentlich das gleiche, oder?
Man kauft
dem AN einfach etwas Kündigungsfrist und/oder die Möglichkeit
der Küschutzklage ab.
Naja - man kann die Aufhebung auch unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung unterschreiben…
Warum sollte ein rational denkender AG
einem AN bei einer „bombensicheren“ betriebsbedingten Kü noch
eine Abfindung zahlen?
Weißt Du - ich arbeite in einem Betrieb, in dem es vor ein bis zwei Jahren etliche bombensichere betriebsbedingte Kündigungen gab. Trotzdem wurde den Leuten zu 90 % ein Aufhebungsvertrag mit einer zum Teil ordentlichen Abfindung gezahlt. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die so etwas - ob das jetzt rational ist, sei mal dahin gestellt - tun, um ihren Mitarbeitern das Gehen zu erleichtern…
Gruß
Guido