Aufhebungsvertrag!

Hi Leute,

ich habe das hier gefunden und möchte Euch frage, wer dazu Tipps geben kann.

Aufhebungsvertrag:
Wer selbst kündigt, fristlos gefeuert wird oder ohne triftigen Grund der Auflösung zustimmt, erhält drei Monate lang kein Arbeitslosengeld.

Was ist ein triftiger Grund???

Mein Vertrag hat eine 6monatige Kündigungsfrist. Das war aber bei Vertragsabschluss vom AG nicht gewollt. Da es sich bei der Zusammenstellung von Verträgen oft um das Kombinieren von Blocksätzen handelt, ist hier ein Fehler unterlaufen. Üblich ist doch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Erst nach langjähriger Zusammenarbeit wird eventuell auf 6 Monate verlängern.

Mein Chef und ich möchten den Vertrag jetzt auflösen. Gibt es für uns einen triftigen Grund? Habe ich mit meiner Konstelation Chancen auf sofirtige Hilfe ohne Sperre? Wer weiss Hilfe?

MfG

Kossi

Wichtige Gründe
Hallo Kossi,

schau mal hier rein. Unter „Beispiele“ findest Du einiges an Gründen. Vermutlich wird das allerdings auf Dich und Deine Situation nicht zutreffen.

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/sperrz…

Liebe Grüße
Birgit

Yo Birgit,

vielen Dank. Mein Problem kommt darin nicht vor.

MfG

Kossi

Hallo Kossi.

Mein Vertrag hat eine 6monatige Kündigungsfrist. Das war aber
bei Vertragsabschluss vom AG nicht gewollt. …
Mein Chef und ich möchten den Vertrag jetzt auflösen.

Nein. Das ist kein wichtiger Grund. => Sperre ALG

Die Sperre beträgt übrigens im Regelfall nicht 3 Monate sondern 12 Wochen. Sie kann aber auch kürzer/länger sein. Wenn Du also jetzt mit Deinem AG einen Aufhebungsvertrag ab sofort abschließt, kann die Sperre theoretisch auch zum Ablauf der ordentlichen Küfrist dauern ( 6 Monate:frowning: )

Gruß,
LeoLo

Was hindert Dich und Deinen Chef einen neuen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, der ab sofort gilt und in dem die gesetzliche Kündigungsfrist gilt ?!

Sodann schließt ihr eine „Vereinbarung zwecks Vermeidung einer ordentlichen, fristgerechten, betriebsbedingten Kündigung“ …

Neuer Vertrag!
Hi!

Mein Vertrag hat eine 6monatige Kündigungsfrist. Das war aber
bei Vertragsabschluss vom AG nicht gewollt. Da es sich bei der
Zusammenstellung von Verträgen oft um das Kombinieren von
Blocksätzen handelt, ist hier ein Fehler unterlaufen. Üblich
ist doch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Erst nach
langjähriger Zusammenarbeit wird eventuell auf 6 Monate
verlängern.

Wo ist das Problem? Schließt doch einfach einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Fristen ab! Das Arbeitsamt erfährt doch nichts davon, dass Ihr vorher etwas anderes vereinbart habt!

Das Problem betrifft ja eh in erster Linie Deinen Arbeitgeber! Wenn in Deinem Vertrag steht: 6 Monate, dann kann er dich eigentlich (!) ja auch nur unter Einhaltung dieser Frist kündigen (die außerordentliche Kündigung lasse ich mal außer Acht).

Wenn Ihr jetzt den Arbeitsvertrag neu abschließt - nicht ändert, das könnte Probleme geben - und einen für Dich annehmbaren Aufhebungsvertrag (Abfindung oder Freistellung?) abschließt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Du in jedem Fall fristgerecht gekündigt worden wärst, sollte es keine Sperre geben!

Grüße
Guido

…aufgrund der letzten beiden Antworten einmal so nebenbei darauf hinwiesen, daß das vorgeschlagene „Konstruieren“ einer Kündigung zum Zwecke der Vermeidung der Sperre beim Arbeitsamt eine Straftat ist? Mögliche Folgen: Anzeige, Verurteilung, Bußgeld, Gefängnis.

Ach ja, so Ratschläge wie:
„Sodann schließt ihr eine „Vereinbarung zwecks Vermeidung einer ordentlichen, fristgerechten, betriebsbedingten Kündigung““
und
„Das Arbeitsamt erfährt doch nichts davon, dass Ihr vorher etwas anderes vereinbart habt!“
könnten so in die Richtung: Aufforderung zum Betrug gehen.

Nicht, daß ich Euch hier die Party versauen will…

Gruß,
LeoLo

Ist schon klar, aber:
…wo kein Kläger…

Hi!

…aufgrund der letzten beiden Antworten einmal so nebenbei
darauf hinwiesen, daß das vorgeschlagene „Konstruieren“ einer
Kündigung zum Zwecke der Vermeidung der Sperre beim Arbeitsamt
eine Straftat ist? Mögliche Folgen: Anzeige, Verurteilung,
Bußgeld, Gefängnis.

Da es sich hier augenscheinlich um ein Versehen handelte (zugegeben - ich weiß nicht, wie lange der Vertrag schon besteht), kann man wohl kaum von einer „Konstruktion“ reden.

Ach ja, so Ratschläge wie:
„Sodann schließt ihr eine „Vereinbarung zwecks Vermeidung
einer ordentlichen, fristgerechten, betriebsbedingten
Kündigung““

Betriebsbedingte Kündigungen sind doch „ordentliche“ Kündigungen und somit fristgerecht!
Und Aufhebungsverträge werden in der Regel (ich weiß, dass das nicht immer so ist) gemacht, um einer ordentlichen Kündigung aus dem Weg zu gehen und dem AN „noch etwas Gutes“ zu tun. Dieser Hinweis ist meiner Meinung nach nun überhaupt nicht ungewöhnlich oder anrüchig!

„Das Arbeitsamt erfährt doch nichts davon, dass Ihr vorher
etwas anderes vereinbart habt!“
könnten so in die Richtung: Aufforderung zum Betrug gehen.

Das könnte in der Tat so rüber kommen! Allerdings ging ich davon aus, dass der Vertrag noch nicht allzu lang besteht, und dem Arbeitgeber sein Versehen erst im Nachhinein aufgefallen ist! Ich habe mal erlebt, dass ein Arbeitgeber einen Zusatz zum Arbeitsvertrag genau diesbezüglich nachträglich mit dem AN vereinbart hat und diesen kurz darauf per Aufhebung verabschieden musste, weil zwei große Auftraggeber in den Ruin wanderten!
Der AN hatte anschließend etwas größere Probleme, dem Arbeitsamt begreiflich zu machen, warum er im Nachhinein eine kürzere KüFri vereinbart hatte! Deshalb meine „Aufforderung zum Betrug“

Nicht, daß ich Euch hier die Party versauen will…

Ich glaube nicht, dass das ein Thema zum Feiern ist

Guido

Hallo Guido.

…wo kein Kläger…

– Also, Guido, das mag wohl landläufig so sein, aber trotzdem gehört ein solcher Ratschlag auf keinen Fall in ein solches Forum!

Da es sich hier augenscheinlich um ein Versehen handelte
(zugegeben - ich weiß nicht, wie lange der Vertrag schon
besteht), kann man wohl kaum von einer „Konstruktion“ reden.

– Wenn man sich die Ausgangsfrage mal in Ruhe durchliest, fällt der folgende Satz sofort auf:
Mein Chef und ich möchten den Vertrag jetzt auflösen. Gibt es für uns einen triftigen Grund?
Bei „Mein Chef und ich möchten…“ wage ich mal zu behaupten, daß hier niemals eine betriebsbedingte Kündigung der Anlass ist. Entweder will der AG den AN raushaben, dann kann Kossi auf seine Küfrist pochen oder Kossi will raus, dann hat er keinen Anspruch auf ALG. Wenn alle beide so scharf darauf sind, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell zu beenden, kann Kossi sich doch einen neuen Job suchen und bei erfolgreicher Suche unverzüglich mittels Aufhebungsvertrag den AG wechseln. Dann muß auch keiner das AA betrügen.

Ach ja, so Ratschläge wie:
„Sodann schließt ihr eine „Vereinbarung zwecks Vermeidung
einer ordentlichen, fristgerechten, betriebsbedingten
Kündigung““

Betriebsbedingte Kündigungen sind doch „ordentliche“
Kündigungen und somit fristgerecht!
Und Aufhebungsverträge werden in der Regel (ich weiß, dass das
nicht immer so ist) gemacht, um einer ordentlichen Kündigung
aus dem Weg zu gehen und dem AN „noch etwas Gutes“ zu tun.
Dieser Hinweis ist meiner Meinung nach nun überhaupt nicht
ungewöhnlich oder anrüchig!

– Siehe oben. In dem Kontext drängte sich der Verdacht schon auf. Zumal eine betriebsbedingte Kündigung eben betriebsbedingte Gründe haben muß - die liegen hier vermutlich nicht vor. Normalerweise zahlt ein AG eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, um einen AN möglichst schnell loszuwerden(!) und nicht, um ihm „was Gutes zu tun“. Man kauft dem AN einfach etwas Kündigungsfrist und/oder die Möglichkeit der Küschutzklage ab. Warum sollte ein rational denkender AG einem AN bei einer „bombensicheren“ betriebsbedingten Kü noch eine Abfindung zahlen?

Gruß,
LeoLo

OK
Hi Leo

…wo kein Kläger…

– Also, Guido, das mag wohl landläufig so sein, aber trotzdem
gehört ein solcher Ratschlag auf keinen Fall in ein
solches Forum!

In Ordnung! Da war ich wohl daneben! Kommt nicht wieder vor!

– Wenn man sich die Ausgangsfrage mal in Ruhe durchliest,
fällt der folgende Satz sofort auf:
Mein Chef und ich möchten den Vertrag jetzt auflösen. Gibt
es für uns einen triftigen Grund?

Bei „Mein Chef und ich möchten…“ wage ich mal zu behaupten,
daß hier niemals eine betriebsbedingte Kündigung der
Anlass ist.

Es kann ja auch eine personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung anliegen! OK - dafür muss in der Regel eine Abmahnung vorhergehen…

Entweder will der AG den AN raushaben, dann kann
Kossi auf seine Küfrist pochen oder Kossi will raus, dann hat
er keinen Anspruch auf ALG.

Dass Kossi unbedingt gehen will, kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen - dann könnte er - wie Du schon richtig sagtest - auf seine KüFri beharren…

Wenn alle beide so scharf darauf
sind, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell zu beenden, kann
Kossi sich doch einen neuen Job suchen und bei erfolgreicher
Suche unverzüglich mittels Aufhebungsvertrag den AG
wechseln. Dann muß auch keiner das AA betrügen.

Reine Zustimmung

– Siehe oben. In dem Kontext drängte sich der Verdacht schon
auf. Zumal eine betriebsbedingte Kündigung eben
betriebsbedingte Gründe haben muß - die liegen hier vermutlich
nicht vor. Normalerweise zahlt ein AG eine Abfindung im Rahmen
eines Aufhebungsvertrages, um einen AN möglichst schnell
loszuwerden(!) und nicht, um ihm „was Gutes zu tun“.

Das ist (steuerrechtlich gesehen) doch eigentlich das gleiche, oder?

Man kauft
dem AN einfach etwas Kündigungsfrist und/oder die Möglichkeit
der Küschutzklage ab.

Naja - man kann die Aufhebung auch unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung unterschreiben…

Warum sollte ein rational denkender AG
einem AN bei einer „bombensicheren“ betriebsbedingten Kü noch
eine Abfindung zahlen?

Weißt Du - ich arbeite in einem Betrieb, in dem es vor ein bis zwei Jahren etliche bombensichere betriebsbedingte Kündigungen gab. Trotzdem wurde den Leuten zu 90 % ein Aufhebungsvertrag mit einer zum Teil ordentlichen Abfindung gezahlt. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die so etwas - ob das jetzt rational ist, sei mal dahin gestellt - tun, um ihren Mitarbeitern das Gehen zu erleichtern…

Gruß
Guido

Hi Leolo,

das hört sich ja grauselig an. mein vertrag wird jetzt zum 31.07. aufgehoben.

Die Sperre beträgt übrigens im Regelfall nicht 3 Monate
sondern 12 Wochen. Sie kann aber auch kürzer/länger sein. Wenn
Du also jetzt mit Deinem AG einen Aufhebungsvertrag ab sofort
abschließt, kann die Sperre theoretisch auch zum Ablauf der
ordentlichen Küfrist dauern ( 6 Monate:frowning: )

git es irgendwelche ähnliche fälle, wo dann die AN so lange gearscht waren, wie die kündigungsfrist laut vertrag gewesen ist. bei mir ist das zum 31.12.02

heul

kossi

git es irgendwelche ähnliche fälle, wo dann die AN so lange
gearscht waren, wie die kündigungsfrist laut vertrag gewesen
ist. bei mir ist das zum 31.12.02

kossi.

Lies mal:

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/sgb_3/index.html

§§141 ff.

und

http://195.145.119.72/hst/services/faq/index.html

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo,

bei der Hitze kann ich gar nicht mehr richtig sehen, aber trotzdem vielen Dank.

Kossi