Aufhebungsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte letztes Jahr einen schweren Unfall und als Folge davon kann ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben. Mein Arbeitgeber kann mir aber auch keinen anderen Job im Betrieb anbieten. Jetzt war schon mal ein Aufhebungsvertrag im Gespräch. Ich bin mit einem GdB von 50 schwerbehindert und geniesse somit ja ein besonderes Kündigungsrecht. Es wurde mir von einem Integrationsfachdienst gesagt, wenn alle Parteien ( Schwerbehindertenvertretung, Fürsorge, Arbeitgeber ) es für sinnvoll finden, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden, gäbe es auch vom AA keine Sperre. Ist ads so korrekt???

Danke und liebe Grüße

Lieber Fragesteller,

in diesem Falle dürfte der Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht zu einer Sperre führen. Allerdings rate ich dringend dazu, den Inhalt des Aufhebungsvertrages so zu fassen, dass die Agentur dahingehend keine Anhaltspunkte hat. Dafür sind ein paar Klauseln wichtige zu beachten. Evt. sollten Sie sich dafür eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens bedienen, der dieses Restrisiko ausräumen kann.

Beste Grüße

RA Koll