Aufhebungsvertrag

Hallo!
Würde versuchen dem neuen Arbeitgeber das nett rüberzubringen wegen der Kündigungsfrist.Auf das was Ihnen zusteht würde ich nicht verzichten.Erst kündigen wenn Sie den neuen Vertrag haben.Rechnen Sie bitte genau aus wann Sie die alte Firma verlassen können,u. lassen Sie das dementsprechende neue Eintrittsdatum im Vertrag vermerken.Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.
LG
E. Koch

Hallo

Rechtsauskünfte gibt es auch bei den Gewerkschaften - für Sie ist evt. VERDI zuständig. Sprechen Sie doch mal mit Ihrem neuen ARbeitgeber ob der nicht doch die Kündigungsfrist abwarten will. Oder Sie handeln diese Außenstände auf die Sie jetzt verichten müssen bei Ihrem neuen ARbeitgeber ein.
Alles gute

Liebe/-r Experte,
es geht um eine Kündigung b.Z.w. um die Modalitäten eines
Aufhebungsvertrages.Ich habe in einem christlich sozialen
Verein eine halbe Stelle und kann natürlich von diesem Geld
unmöglich leben.Jetzt habe ich das Angebot für eine ganze
Stelle,kann aber die Kündigungsfrist nicht einhalten.Mir wurde
ein Aufhebungsvertrag angeboten,in dem ich erstens einen
Maulkorb über dessen Inhalt akzeptieren soll und in dem ich
zweitens auf die Bezahlung von fast 80 Überstunden und
sonstige noch bestehende Außenstände verzichten soll.
Gibt es außer einem Anwalt noch andere Möglichkeiten sich
Rechtsauskünfte und Hilfe zu holen.Auf die
Mitarbeitervertretung möchte ich in diesem Fall nicht
unbedingt bauen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,Peter P.

Hallo,

Ja es gibt noch andere Möhglichkeiten der Rechtsberatung und Rechtshilfe, die kostenlos sind. Das sind die Gewerkschaften mit ihrer Rechtssprechstunde.

Aber warum wendet man sich nicht ans Arbeitsgericht? Das Begehren eines Aufhebungsvertrages ist einklagbar und auch begründbar wegen des Verstoßes des Arbeitsgesetzes. Darin steht unter anderem, keine Arbeit ohne Lohn!! Ahaa. Das man eventuell später mal wo anders anfängt, kann ja sein. Kann aber auch sein, dass sich das vielleicht aufgelöst hat.

Einen Richter interessiert das relativ wenig.

Aufhebungsvertrag bedeutet, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer gesetzlichen oder frei vereinbarten Kündigungsfrist. Dabei werden die Interessen beider Seiten abgewogen. Wenn eine Seite allerdings die andere Seite unter Druck setzt und gegen das Gesetz verstößt, wir sie in dem Moment straffällig. Und das dreht sich dann in eine fristlose Kündigung wegen Vertragsverstoßes um. Dann werden wieder die Interessen beider Seiten abgewogen. Und schon hat man die besseren Karten.

Ahaa!! :smile: