Aufhebungsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um eine Kündigung b.Z.w. um die Modalitäten eines Aufhebungsvertrages.Ich habe in einem christlich sozialen Verein eine halbe Stelle und kann natürlich von diesem Geld unmöglich leben.Jetzt habe ich das Angebot für eine ganze Stelle,kann aber die Kündigungsfrist nicht einhalten.Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten,in dem ich erstens einen Maulkorb über dessen Inhalt akzeptieren soll und in dem ich zweitens auf die Bezahlung von fast 80 Überstunden und sonstige noch bestehende Außenstände verzichten soll.
Gibt es außer einem Anwalt noch andere Möglichkeiten sich Rechtsauskünfte und Hilfe zu holen.Auf die Mitarbeitervertretung möchte ich in diesem Fall nicht unbedingt bauen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,Peter P.

Wenn Sie in der Gewerkschaft sind, gibt es dort Rechtssekretäre, die Ihnen helfen können.

D. Mittel d. Wahl scheit mir hier auch ein FA f. Arb.recht, spez. kirchl Arb.recht, zu sein.
Entsprechenden Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein bzw. im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.

D. ganze sollte mögl. zügig geschehen u. sehr diskret.
D.h. m. niemand innerhalb d. Einrichtung über diesen Schritt sprechen.

Sie sollten auch sicher sein, d. Sie d. neue telle bekommen, sprich ein Arb.vertrag liegt vor.

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um eine Kündigung b.Z.w. um die Modalitäten eines
Aufhebungsvertrages.Ich habe in einem christlich sozialen
Verein eine halbe Stelle und kann natürlich von diesem Geld
unmöglich leben.Jetzt habe ich das Angebot für eine ganze
Stelle,kann aber die Kündigungsfrist nicht einhalten.Mir wurde
ein Aufhebungsvertrag angeboten,in dem ich erstens einen
Maulkorb über dessen Inhalt akzeptieren soll und in dem ich
zweitens auf die Bezahlung von fast 80 Überstunden und
sonstige noch bestehende Außenstände verzichten soll.

Das ist natürlich hart, aber das Problem ist, dass der AG, falls Du auf seinen Vorschlag nicht eingingst, selbstverständlich auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen könnte - daran könnte auch ein Anwalt nichts ändern.

Hier hilft nur Verhandeln, um vielleicht bessere Bedingungen zu erreichen oder den Vorschlag zähneknirschend zu akzeptieren, um den neuen Job termingerecht antreten zu können.

Gibt es außer einem Anwalt noch andere Möglichkeiten sich
Rechtsauskünfte und Hilfe zu holen.Auf die
Mitarbeitervertretung möchte ich in diesem Fall nicht
unbedingt bauen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,Peter P.

Hallo Peter,

kannst Du nicht ordentlich kündigen, was bei einer normalen Kündigungsfrist den 1. Oktober bedeuten würde.
Wahrscheinlich wirst Du auch nicht vor dem 1. Oktober anfangen. Warum einen Aufhebungsvertrag? Den würde ich nicht machen, da ja eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen ausreicht. Außerdem solltest Du den Arbeitgeber auffordern die Überstunden zu bezahlen oder Dich sofort freizustellen. Mit dem Ausscheiden endet die Verschwiegenheitspflicht, soweit keine andere Klausel dies aufhebt.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Aufhebungsverträge unterliegen weder einer Norm noch einer gesetzlichen Regelung - sind also frei gestaltbar…

Den „Maulkorb“ könnte man sich ja noch gefallen lassen, aber der Verzicht auf sämmtliche noch fällige Vergütung würde ich auf keinen Fall, niemals nimmer zustimmen. Können sie nicht über die Aussenstände eine fristlose erwirken? wegen widerholten Verzug der Zahlungen?

Vielen Dank erst mal für Deine Antwort.
Ich kann leider nicht normal kündigen,mein neuer Vertrag fängt am 15. an und was die Verschwiegenheitspflicht angeht,das ist eine Klausel im Aufhebungsvertrag,die besagt,das ich mich über den Inhalt des Aufhebungsvertrages,gegenüber Dritten nicht äußern darf.

Hallo Kollege,es ist fast besser wenn Sie diesen Aufhebungsvertrag annehmen, wenn sie sofort eine neue ganze Stelle haben,bei einer Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist könnte der Arbeitgeber Schadenersatz Verlangen, dann hätten Sie auch Geldverlust!da Sie bis jetzt nur halbtags gearbeitet haben, könnten Sie bei den zuständigen Amtsgericht eine Beratungshilfe bei einen Rechtsanwalt beantragen, Sie müssten dann nur 10 Euro an den Rechtsanwalt Bezahlen! Mit Freundlichen Grüssen Betriebsrat(Es wäre ratsam, das Sie der Gewerkschaft Ver.di eintreten)

Guten Tag,

ein Aufhebungsvertrag ist eine wechselseitige Vereinbarung, die keinem Formzwang unterliegt. Auf gut deutsch, Sie dürfen alles in eine solche Vereinbarung schreiben, sofern es nicht gegen das Strafrecht verstösst. Insofern ist es ein netter Versuch von Ihrem Arbeitgeber Ihnen ihre Überstunden abzuerkennen und Stillschweigen zu vereinbaren. Das Stillschweigen hat schon seinen Grund, denn das Angebot auf die Überstunden zu verzichten ist nämlich in dieser Form nicht ganz „sauber“. Sie haben die Möglichkeit auf Nachbesserung zu drängen und wenn die Vereinbarung nicht zu Ihrer Zufriedenheit ist ggfs mit dem neuen Arbeitgeber einen späteren Anfangstermin zu vereinbaren. Das bedeutet dass sie ganz normal kündigen, ohne Aufhebungsvertrag, und der Rest regelt sich nach BGB bzw Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn das nicht möglich ist, bleibt Ihnen nur der Gang zum Fachanwalt, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Sorry, dass ich Ihnen keine andere Antwort hierzu geben kann.
Gruss
Christian Müller

Vielen Dank für die Antwort,sie hilft mir auf jeden Fall weiter.

Guten Abend

Kurz und knapp:
Wenn keine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht, bleibt nur der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß
MG

Lieber Peter,
Stillschweigen über den Inhalt des Aufhebungsvertrags ist normal. Die wollen einfach nicht, dass alle mit dem Wunsch kommen. Außenstände und Überstunden… darauf würde ich natürlich nicht verzichten. Aber die Situation ist ja, dass du da raus willst und deshalb am etwas kürzeren Hebel sitzt. Ab wann läuft der neue Job?? Abfeiern der Außenstände möglich?
Anwalt kann leider auch nicht helfen. Weil: wenn du unterschreibst sind die Außenstände und Überstunden weg, wenn du nicht unterschreibst hast du die Kündigungsfrist.
Verhandeln möglich?
Meld dich nochmal (wenn du magst)
Gruß Brigitte

Liebe Brigitte,
erst mal vielen dank für Deine Antwort.Es ist tatsächlich so verzwickt,ich habe meine neuen Stelle ab dem 15. und da ich auf jeder Menge Überstunden sitze,ich konnte sie nie abfeiern da ich immer gebraucht wurde,bin ich nun in dieser Situation.Ich versuche gerade darüber zu verhandeln,allerdings finde ich persönlich dieses Verhalten schon grob Sittenwidrig,wie es juristisch ausschaut,weiß ich natürlich nicht.Mir wird ja quasi die Pistole auf die Brust gesetzt,ich empfinde das als Erpressung.
Gruß,Peter.

Hallo Peter,

die Frage bei diesem Problem ist: Wer möchte von wem was?

Klar kannst Du auf Ausgleich für Überstunden oder Mehrarbeit bestehen, aber dann sagt der bisherige Arbeitgeber: Kündigungsfrist einhalten!
Ein Auflösungsvertrag ist eine gütliche Einigung im gegenseitigen Einvernehmen, in der alles (außer strafbaren Inhalten) geregelt werden kann.
Du hast das Interesse, zum Termin xy aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen, Dein alter Arbeitgeber hat das Interesse, keine Überstunden bezahlen zu müssen.

Du musst selbst entscheiden, ob es Dir das wert ist.
Vielleicht kannst Du ja auch noch eine Abfindung für die Überstunden herausverhandeln?

Da diese Frage kein gerichtliches Verfahren betrifft, würde ich an Deiner Stelle das Geld für eine Anwältin bzw. einen Anwalt sparen - die können Dir auch nichts anderes sagen …

… behauptet herzlich grüßend
Wolfgang Lenssen

Hallo Peter,

  1. Gehe zu deiner Gewerkschaft

  2. Kündigungsfrist für dich: §622 BGB (4 Wochen o. wenn du nur kurz da warst, denn 2 Wochen, les mal nach)
    mach krank… denn wollen die schnell auflösen :smile:

  3. Schnell weg da und nie wieder bei der Kirche arbeiten!

Viel Glück!!

Hallo,

kann man wegen der zahlreichen Überstunden nicht erreichen, dass fristgerecht gekündigt wird aber die 80 Überstunden das sind ja zwei Wochen bei Teilzeit noch mehr für die sofortige Freistellung genutzt wird.
Die Geheimhaltungsklausel im Aufhebungsvertrag finde ich sittenwidrig.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Modalitäten eines

Aufhebungsvertrages.

kann aber die Kündigungsfrist nicht einhalten.
Mir wurde

ein Aufhebungsvertrag angeboten,in dem ich erstens einen
Maulkorb über dessen Inhalt akzeptieren soll und in dem ich
zweitens auf die Bezahlung von fast 80 Überstunden und
sonstige noch bestehende Außenstände verzichten soll.
Gibt es außer einem Anwalt noch andere Möglichkeiten sich
Rechtsauskünfte und Hilfe zu holen.Auf die
Mitarbeitervertretung möchte ich in diesem Fall nicht
unbedingt bauen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,Peter P.

Guten Tag,

  1. wenn wann die Fristen nicht einhalten kann, ist der Aufhebungsvertrag die einzige legale Möglichkeit.
    Man könnte noch über eine außerordentliche Kündigung wegen der finanziellen Seite des Vollzeitvertrages nachdenken, ist aber eher abwegegig, da es ja bisher ok war.
  2. der Maulkorb über die Modalitäten spielt keine Rolle, ich halte die Koppelung Aufhebung gegen Verzicht auf Ansprüche für illegal. Das hat nötigenden Charakter.
  3. Denkbar ist das Risiko eines Vertragsbruchs einzugehen. Man macht sich zwar schadensersatzpflichtig, aber in der Regel kann der alte AG den Schaden nicht berechnen. Wenn hier sogar eine Aufhebung angeboten wurde, dann kann schon mal kein Weltuntergang bei vorzeitiger Beendigung drohen. Das kommt aber auf die Umstände des Einzelfalles und darauf, ob eine Vertragsstrafe vereinbart ist, an.
  4. Rechtsrat dürfen nur Anwälte oder ggfs Gewerkschaften an ihre Mitglieder erteilen.
    Alles Gute

Man kann sich noch ausstehende Zahlungen über eine Leistungsklage beim zuständigen Arbeitgericht einklagen, wenn unter dem Aufhebungsvertrag nicht die Klausel steht, dass alle Ansprüche abgegolten wurden und somit keine Forderung offen bleibt. Natürlich sollten die Überstunden nachweisbar sein! Beim Arbeitsgericht gibt es eine Rechtspflegeantragsstelle. Dort ist es auch möglich sich einen Beratungsgutschein für einen Anwalt zu holen, um sich dort beraten zu lassen. Am besten den noch nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag mitnehmen ("… eine Nacht darüber schlafen und um sich mit dem Partner darüber zu beraten")und mit dem Anwalt besprechen. Aber oftmals ist auch die betriebliche Interessenvertretung nicht so schlecht wie manche denken.

Du hast völlig recht! Haste Grund zu einer fristlosen Kündigung??? Heisst, es muss unzumutbar sein dort weiter zu arbeiten. Beleidigung, Angriff etc.?
Würde mich fruene, mal zu hören, wie es ausgegangen ist.
Viel Glück und Erfolg!

Das ist halt auch so eine Sache mit dem dringenden Grund.Ich bin seit einiger Zeit getrennt lebend und halte mich irgendwie immer über Wasser,mit ner halben Stelle und 650,- € ist das natürlich alleine nicht möglich.Ich habe inzwischen eine Qualifizierung,so das ich in einem anderen Tätigkeitsbereich arbeiten könnte,in dem ich mit einer ganzen Stelle auch gut verdienen würde,aber man lässt mich dort nur „ehrenamtlich“ gegen eine lächerliche Aufwandsentschädigung arbeiten.Ich werde jetzt erst mal abwarten was die Firma mir mir für ein „nachgebessertes“ Angebot macht.Noch einen schönen Abend,Peter.