Aufhebungsvertrag

Hallöle herzliche Gemeinschaft,
ich hoffe auf Euren Rat!
Ich bin in einer außerordentlichen Situation.
Seit Monaten war das arbeiten in meiner Arbeitsstelle unterträglich und nun bin ich inzwischen seit einigen Wochen wegen psychischer Erkrankung arbeitsunfähig.
Mein HA hat mir ein Attest ausgestellt und ich sollte so schnell wie möglich meinen Arbeitsplatz kündigen. Dies habe ich auch mit dem AA besprochen und eine Kündigung würde in diesem Fall auch keine Sperre hinter sich ziehen. Jedoch habe ich nun einen Aufhebungsvertrag zum Monatsende geschlossen…
Muss ich nun mit einer Sperre rechnen, weil ich die gezetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten habe?

Hallo,
wenn das AA einer Kündigung zugestimmt hatte, dann dürfte es auch bei einem Aufhebungsvertrag keinerlei Probleme geben. Ein Attest lag vor und das war dann halt auch die schnellste Lösung. Da dies ein besonderer Fall ist, gelten auch besondere Regeln, die ja in der Art auch abgesprochen waren.

Grüße

Vielen Dank für die Antwort
Haben Sie auch schon selbst Erfahrung in diesem Thema sammeln dürfen?
Oder beruflich sogar mit dem Thema zu tun?

Hallo,

wenn das AA einer Kündigung zugestimmt hatte,

Nach welcher Rechtsgrundlage sollte die (nicht das ) AA einer Kündigung zustimmen oder nicht?

dann dürfte es
auch bei einem Aufhebungsvertrag keinerlei Probleme geben.

Mit dürfte ist niemand geholfen.

Da dies ein besonderer Fall ist, gelten auch besondere
Regeln, die ja in der Art auch abgesprochen waren.

Seit wann sind Absprachen rechtsverbindlich?

Gruß
Otto

Hallo,

ich sollte so
schnell wie möglich meinen Arbeitsplatz kündigen. Dies habe
ich auch mit dem AA besprochen

War dies die fachlich und persönlich zuständige Fachkraft der AA?

und eine Kündigung würde in
diesem Fall auch keine Sperre hinter sich ziehen.

Geschwätz ist niemals rechtsverbindlich.

Muss ich nun mit einer Sperre rechnen, weil ich die
gezetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten habe?

Frage verstößt gegen FAQ 1129. Nach der ist auch eine Rechtsauskunft nicht zulässig. Nur soweit: Sachbearbeiter können niemals darüber befinden, ob ein Attest des HA eine Entscheidungsgrundlage sein kann. Folglich wird der Amtsarzt der AA sich damit befassen. Was dabei herauskommt, weiß man erst im Nachhinein.

Gruß
Otto

wenn das AA einer Kündigung zugestimmt hatte,

Nach welcher Rechtsgrundlage sollte die (nicht das ) AA einer
Kündigung zustimmen oder nicht?

Es könnte sich um eine Zusicherungoder ähnliches handeln. Und selbst wenn diese Zusicherung, keine Sperrfrist zu erlassen, nur mündlich erteilt wurde, darf sich die AA daran halten, mal ganz abgesehen davon, dass unter Umständen auch eine mündliche Zusicherung Vertrauensschutz begründen könnte.

dann dürfte es
auch bei einem Aufhebungsvertrag keinerlei Probleme geben.

Mit dürfte ist niemand geholfen.

Das war eine Schlussfolgerung, zu der ich rein logisch auch gekommen wäre. Wenn eine Eigenkündigung schon keine Sperrfrist auslöst, dann sollte für einen Aufhebungsvertrag das gleiche gelten, da in beiden Fällen ein gleichlautender Wille des AN nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck kommt. Einzig hinsichtlich der Kündigungsfrist könnte die AA zu der Erkenntnis kommen, dass der Aufhebungsvertrag nachteilig sei.

Dies ist allerdings zu befürchten, denn wenn der AN krank geschrieben war, hätte er ggf. noch länger weiterbezahlt werden können. Womöglich hat der AN mit dem Aufhebungsvertrag da einen Fehler gemacht.

Da dies ein besonderer Fall ist, gelten auch besondere
Regeln, die ja in der Art auch abgesprochen waren.

Seit wann sind Absprachen rechtsverbindlich?

Wenn die AA zu Absprachen bereit ist, dann hat sie grundsätzlich auch dafür einzustehen. Die AA hätte ja auch sagen können, dass vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinerlei Zusagen getroffen werden.