Aufhebungsvertrag

Hallo!

Angenommen, heute hätte mir eine junge, alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Kindes das Nachfolgende berichtet. Was würdet ihr empfehlen?

Sie befindet sich derzeit noch im Erziehungsurlaub, ihr bisheriges Vollzeitarbeitsverhältnis in einer bundesweiten Handelskette war also gesichert. Nun wurde sie von ihrem Chef eingeladen, der mit ihr über den Wiedereinstieg in das Unternehmen sprechen wollte. Da sie alleinerziehend ist, merkte sie ihm gegenüber an, dass sie
nur noch als Teilzeitkraft arbeiten könne, was aus meiner Sicht
verständlich ist.

Darauf „überredete“ sie ihr Chef zur Unterzeichnung eines „Aufhebungsvertrages“. Die Aufhebung tritt mit Ablauf ihres Erziehungsurlaubes in Kraft. Zudem weisst der Vertrag aus, dass sie sämtlich Ansprüche gegen ihren Chef vernachlässigen wird. Der Vertrag enthält die merkwürdige Klausel, dass der Vertrag anfechtbar sei, sie
jedoch ausdrücklich auf diese Anfechtung verzichten würde. Zudem solle sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellen. Hier wurde ihr nun mitgeteilt, dass sie niemals einfach hätte diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, da sich dies negative auf die Bewertung etwaiger Ansprüche auswirken könne (->Sperrfrist). Davon allerdings hatte ihr ihr Chef nichts gesagt.

Angenommen, diese fiktive Geschichte, in der einer alleinerziehenden jungen Frau nicht gerade eine unglaubliche Gerechtigkeit widerfährt, wäre tatsächlich geschehen…

Hätte sie die Möglichkeit, gegen den Aufhebungsvertrag anzugehen?
Wäre dies sinnvoll und erfolgversprechend? Welche Fristen hätte sie zu wahren? Was wäre Eure Empfehlung?

Viele Grüße
Mike

Chancenlos!
Hi!

Abgesehen von der Klausel, dass die Frau auf die Anfechtbarkeit verzichtet, wird der Aufhebungsvertrag gültig sein!

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter über mögliche Folgen aufzuklären, und wenn diese dann eine Aufhebung unterschreiben…selbst Schuld (mir ist das Gleiche vor drei Jahren passiert -> doppelt dämlich als Personalmensch, aber ich war einfach zu übertölpelt)

LG
Guido

Hallo Mike!

Auch wenn es schwer ist, gegen einen Aufhebungsvertrag vorzugehen, ist es doch nicht von vorneherein unmöglich. Viele interessante Tipps habe ich unter diesem Link gefunden:

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex10039.html

Die Betroffene sollte sich unbedingt an Profis (Betriebsrat, Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht) wenden. Auch die Arbeitsgerichte helfen im Vorfeld bei der Prüfung eines Sachverhaltes. Kostet nur einen Anruf.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig behilflich sein.

Viele Grüße

Pauli

Hallo Guido

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter über
mögliche Folgen aufzuklären, und wenn diese dann eine
Aufhebung unterschreiben…selbst Schuld

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags sind alle sozialversicherungsrechtlichen Folgen für AG und AN zu berücksichtigen, insbesondere auch, dass das Arbeitsamt eine Sperrfrist verhängen kann. Ich würde hier ganz im Gegenteil eine Schadensersatzklage anstreben, wenn im Aufhebungsvertrag oder mündlich nicht über die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen aufgeklärt wurde!

(mir ist das Gleiche
vor drei Jahren passiert -> doppelt dämlich als
Personalmensch, aber ich war einfach zu übertölpelt)

Tja, vielleicht hättest Du damals lieber eine Klage versuchen sollen…?

Gruß,
LeoLo

hallo,
es wäre interessant zu wissen, wo die dame beschäftigt ist/war (branche, bundesland)

im manteltarif-vertrag steht sowas normalerweise geschrieben.

zum beispiel ist es in bayerischen einzelhandel lt. manteltarif möglich widerspruch bis ende des folgenden arbeitstages einzulegen.

unbedingt FA arbeitsrecht konsultieren!

grüße
B