Hallo!
Angenommen, heute hätte mir eine junge, alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Kindes das Nachfolgende berichtet. Was würdet ihr empfehlen?
Sie befindet sich derzeit noch im Erziehungsurlaub, ihr bisheriges Vollzeitarbeitsverhältnis in einer bundesweiten Handelskette war also gesichert. Nun wurde sie von ihrem Chef eingeladen, der mit ihr über den Wiedereinstieg in das Unternehmen sprechen wollte. Da sie alleinerziehend ist, merkte sie ihm gegenüber an, dass sie
nur noch als Teilzeitkraft arbeiten könne, was aus meiner Sicht
verständlich ist.
Darauf „überredete“ sie ihr Chef zur Unterzeichnung eines „Aufhebungsvertrages“. Die Aufhebung tritt mit Ablauf ihres Erziehungsurlaubes in Kraft. Zudem weisst der Vertrag aus, dass sie sämtlich Ansprüche gegen ihren Chef vernachlässigen wird. Der Vertrag enthält die merkwürdige Klausel, dass der Vertrag anfechtbar sei, sie
jedoch ausdrücklich auf diese Anfechtung verzichten würde. Zudem solle sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellen. Hier wurde ihr nun mitgeteilt, dass sie niemals einfach hätte diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, da sich dies negative auf die Bewertung etwaiger Ansprüche auswirken könne (->Sperrfrist). Davon allerdings hatte ihr ihr Chef nichts gesagt.
Angenommen, diese fiktive Geschichte, in der einer alleinerziehenden jungen Frau nicht gerade eine unglaubliche Gerechtigkeit widerfährt, wäre tatsächlich geschehen…
Hätte sie die Möglichkeit, gegen den Aufhebungsvertrag anzugehen?
Wäre dies sinnvoll und erfolgversprechend? Welche Fristen hätte sie zu wahren? Was wäre Eure Empfehlung?
Viele Grüße
Mike