Aufhebungsvertrag, Abfinung, keine Sperre

Guten Morgen !
Ich habe eine hypothetische Fage, um das System zu verstehen. Ich habe eine Theorie gehört, die ich so nicht glauben will.
Angenommen Person A hat einen Job mit 80.000 p.a. bei Firma Reich&Co KG. Dort bekommt einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 30.000 Euro, welches er unterschreibt. 4 Wochen Frist, zum 30.09.2020 austritt bei der Reich&Co KG.
Am 01.10.2020 nimmt Person A sofort einen Job für 30.000 p.a., bei der Firma Arm&Co KG, an, welchen er nicht ernst nimmt und nach 1 Woche gekündigt wird („es passt nicht“). Was vielleicht, oder vielleicht auch nicht von Person A kalkuliert wurde, denn nun wird ihm das ALG1 nicht mehr gesperrt (Abfindung von Reich&Co KG zählt nicht, da nicht der letzte Arbeitgeber).
Stimmt das so? Würde die Agentur für Arbeit die Abfindung der Reich&Co KG nicht mit anrechnen? Das finde ich ziemlich hart. Ist doch irgendwie offensichtlich, dass Arm&Co KG nur ein Alibi-Job war. …?

LG Jasmin

Wenn jemand 30000€ Abfindung kassiert, arbeitet der sicher nicht erst seit Kurzem bei Reich&Co,sondern schon länger.D.h. A hat da mit ziemlicher Sicherheit einen Anspruch auf ALG1 aufgebaut. Bei ALG1 ist das Einkommen in der Zeit der Berufstätigkeit belanglos (d.h. auch die Abfindung). Und wenn ich die Frage richtig deute, dann hat nicht A bei Arm&Co selbst gekündigt, sondern der AG hat die Kündung ausgesprochen ("…nach 1 Woche gekündigt wird"). Ob hier das ALG1 gesperrt wird, kommt wohl drauf an, was als Kündigungsgrund in der Kündigung drinsteht. Wenn sich daraus kein Eigenverschulden ergibt, dürfte die Arbeitsagentur keinen Grund haben, ALG1 zu sperren. Es ist normalerweise KEIN Sanktionsgrund, wenn man seinen sicheren Job kündigt, die Firma wechselt und dort in der Probezeit wieder rausfliegt, sofern kein Vorsatz nachweisbar ist.