Angenomen, ein Arbeitnehmer, der ca. 60 ist (also steht unter Kundigungsschutz), weigert sich ein Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Das Angebot wurde in Rahmen eines Sozialplanes erstellt.
Was kann dann passieren? Ist eine Versetzung in eine andere Region vorstellbar?
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, und danach zum Arbeitsamt gehst, kann es dir passieren, daß deine Abfindung angerechnet wird, und du dann erstmal garnix kriegst. Die rechnen dir dann vor, wie lange du „damit auszukommen hast“.
Außerdem kann es eventuell auch sein, daß das ArbAmt dir dann erstmal eine Sperre reinwürgt (12 Wochen), da das Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages in den Augen mancher Arbeitsamtsmitarbeiter einer Kündigung deinerseits gleichkommen dürfte.
DIesbzüglich würde ich dir empfehlen, mal im Brett „Ämter und Behörde“ vorbeizuschauen, da sitzen die Spezialisten für sowas.
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, und danach zum
Arbeitsamt gehst, kann es dir passieren, daß deine Abfindung
angerechnet wird, und du dann erstmal garnix kriegst.
Hallo stickyams, ja das kann unter Umständen passieren. Kommt aber darauf an unter welchen Umständen der Aufhebungsvertrag unterschrieben wird.
Die
rechnen dir dann vor, wie lange du „damit auszukommen hast“.
Nö, die schicken einen Bescheid, wo man sehen kann nach welchen §§ man was warum bekommt oder auch nicht.
Außerdem kann es eventuell auch sein, daß das ArbAmt dir dann
erstmal eine Sperre reinwürgt (12 Wochen), da das
Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages in den Augen mancher
Arbeitsamtsmitarbeiter einer Kündigung deinerseits
gleichkommen dürfte.
Das hat nichts mit irgendeiner persönlichen Beurteilung eines Sachbearbeiters zu tun, sondern richtet sich nach dem SGB III und den Durchführungshinweisen dazu.
Ich danke Euch für die viele Antworten.
In dem von mir beschriebenen Fall kann das Arbeitsverhältniss nur durch ein Aufhebungsvertrag zustandekommen, da der AN über 60 ist. In diesem Fall wird eine Sperrfrist gesetzt.
Ich bin aber daran interessiert ob der AG druck ausüben kann?
In dem von mir beschriebenen Fall kann das Arbeitsverhältniss
nur durch ein Aufhebungsvertrag zustandekommen,
Nö gawron, durch einen Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis beendet.
da der AN über 60 ist.
Was hast du denn nur immer mit dem Alter des AN? Gibts da irgendwelche vertraglichen/tarifvertraglichen Regelungen für einen besonderen Kündigungsschutz ab einem bestimmten Alter in der Firma (von denen du bisher hier nichts verraten hast)?
In diesem Fall wird eine Sperrfrist gesetzt.
Wahrscheinlich. Aber nicht 100%ig sicher (und mit deinen paar Infos auch nicht klar zu verneinen oder zu bejahen)
Ich bin aber daran interessiert ob der AG druck ausüben kann?
Klar können AGs Druck ausüben. Es gibt ne Menge Möglichkeiten, wenn man ganz offiziell den AN nicht los wird.
Beispiele?
Versetzung (da wolltest du die vertragliche Regelung dazu erfragen)
man teilt demjenigen einfach keine Arbeit mehr zu
man teilt demjenigen Arbeiten zu die (je nach Vertragsgestaltung) sehr „manigfaltig“ sein können
mobbing in jeder Form
…da sind Arbeitgeber unter Umständen richtig phantasiereich.
Einen Aufhebungsvertrag sollte man nicht einfach mal ungeprüft unterschreiben. Da können soviele Fallen drin enthalten sein, die man auf grund geschickter Formulierungen als Laie nicht erkennt.
In dem von mir beschriebenen Fall kann das Arbeitsverhältniss
nur durch ein Aufhebungsvertrag zustandekommen,
Nö gawron, durch einen Aufhebungsvertrag wird ein
Arbeitsverhältnis beendet.
Meine ich doch
da der AN über 60 ist.
Was hast du denn nur immer mit dem Alter des AN? Gibts da
irgendwelche vertraglichen/tarifvertraglichen Regelungen für
einen besonderen Kündigungsschutz ab einem bestimmten Alter in
der Firma (von denen du bisher hier nichts verraten hast)?
Laut Manteltarifvertrag meiner branche darf nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer zwischen 55 und 65 Jahren alt ist und dem Unternehmen mindestens zehn Jahre angehört.
In diesem Fall wird eine Sperrfrist gesetzt.
Wahrscheinlich. Aber nicht 100%ig sicher (und mit deinen paar
Infos auch nicht klar zu verneinen oder zu bejahen)
Laut Manteltarifvertrag meiner branche darf nicht gekündigt
werden, wenn der Arbeitnehmer zwischen 55 und 65 Jahren alt
ist und dem Unternehmen mindestens zehn Jahre angehört.
Ich denke, dass das eine ziemlich komplizierte Angelegenheit ist, die nur ein hochqualifizierter Fachanwalt beantworten kann.
Ich habe mal mit den Stichworten ‚Manteltarifvertrag‘ und ‚Sonderkündigungsschutz‘ gegoogelt und dabei nur zwei Urteile gefunden, die aber für die Beantwortung sehr wenig hergeben.