Aufhebungsvertrag - Angebot

Liebe Experten,

folgender hypothetischer Fall:

Eine Person bekommt ziemlich „unverhofft“ einen Aufhebungsvertrag vor die Nase gehalten. Die Person hat auf der Stelle Hausverbot und ist freigestellt.

Betriebsrat war nicht informiert, direkter Vorgesetzter auch nicht. Beide erheben sofort schriftlich Einspruch und setzten sich für die Person ein.

Kündigungsgründe wurden bisher keine genannt - eine Kündigung ist auch noch nicht erfolgt. (ich würde das ganze Mal als „Firmenpolitik“ bezeichnen).

1 Tag später sitzt bereits eine neuer Mitarbeiter auf dem Arbeitsplatz, allerdings mit anderem Aufgabenfeld (wenn auch themenverwandt bzw. mit Überschneidungen).

Der Aufhebungsvertrag wird von der Person erstmal abgelehnt. Der gegnerische Anwalt geht mit der Summe für den Aufhebungsvertrag (von sich aus) nach oben.

Fragen:
Was ratet ihr in so einem hypothetischen Fall? Vertrag annehmen und Ruhe? Aber dann ist man fürs Arbeitslosengeld gesperrt, oder? Und meines Wissens (erfrage ich gerade im Ämterbrett) hat man auch nicht viel von der Abfindung, wenn man nicht gleich einen neuen Job findet? - Gibt es da andere Möglichkeiten?

Wenn es (nach einer Kündigung) vor das Arbeitsgericht ginge: Muss der alte Arbeitgeber das Gehalt eigentlich weiter zahlen, solange der Prozess läuft? Gilt die Person weiter als Angestellter - oder ist die Person solange arbeitslos gemeldet und bekommt lediglich Arbeitslosengeld?

Habt ihr Erfahrung mit solche Fällen? Welche Option ist die wahrscheinlich beste für die Person: Gericht oder gütliche Einigung?

Danke und viele Grüße,

Barbara

Hallo

Was hat Dir denn dein Anwalt dazu geraten?

Gruß,
LeoLo

Hallo Leolo,

es geht tatsächlich nicht um mich:smile:. Wenn der Anwalt etwas geraten hätte, hätte ich hier keine Frage gestellt. Er hat nur die Fakten abgewogen und keinen direkten Rat gegeben und die Entscheidung der Person überlassen. Deshalb frage ich hier ja nach Erfahrungen und Meinungen.

Grüße,

b.

Hallo

Wenn der Anwalt etwas
geraten hätte, hätte ich hier keine Frage gestellt. Er hat nur
die Fakten abgewogen und keinen direkten Rat gegeben und die
Entscheidung der Person überlassen.

Dann sollte man zuallererst den Anwalt wechseln…

Das Hausverbot nimmt er einfach so hin?

Wußte er die Antwort auf die Frage „Wenn es (nach einer Kündigung) vor das Arbeitsgericht ginge: Muss der alte Arbeitgeber das Gehalt eigentlich weiter zahlen, solange der Prozess läuft?“ etwa nicht? Dann sollte man ihm mitteilen, daß das davon abhängt, ob ein BR existiert (was ja hier der Fall ist) und ob dieser der Kü zustimmt oder widerspricht. Im letzteren Falle besteht ein Beschäftigungsanspruch bis zum rechtlichen Ende des Gerichtsprozesses. Daran hängt auch das €-Risiko des Arbeitgebers ab, also die Stärke der Verhandlungsposition des AN.

Deshalb frage ich hier ja nach Erfahrungen und Meinungen.

Sei mir nicht böse, aber aus weiter Ferne anhand der wenigen Informationen konkretere Ratschläge zu geben als ein Anwalt das macht, wäre ganz bestimmt sehr fahrlässig. Fakt ist, daß niemand hier das auch nur ansatzweise beurteilen kann. Es gibt unzählige Varianten, wie der Aufhebungsvertrag gestaltet sein könnte mit unzähligen Folgen, auch bzgl des ALG, die daraus resultieren könnten. Wer Dir hier rät „mach es“ oder „mach es nicht“, handelt unverantwortlich.

Feststellen kann man aber sicher, daß ein Kuhhandel nicht dadurch erfolgreich durchgeführt wird, indem man dem Angebot der Gegenseite einfach zustimmt. Wenn der gegenerische Anwalt 5000€ anbietet, fordert man erst einmal (zum Beispiel) 10.000€, wenn man in der entsprechend guten Situatiuon ist.

Die für den AN beste Lösung ist in solchen Fällen immer:
Erst neuen Job suchen, dem AG davon nichts sagen und dann einer Aufhebung bei Zahlung einer erklecklichen Abfindung zustimmen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leolo,

Der Tip den Anwalt zu wechseln wäre ja dann das eine gewesen…
Mir hätte hier schon ein erstes Statement gereicht, wie die Ausgangssituation einzuschätzen ist. Einfach um z.B. die Aussagen des Anwalts einzuschätzen. Schließlich bekommt man so einen Fall nicht jeden Tag mit. Und ich schreibe lieber auf Nachfrage noch Details, ehe ich hier in einem öffentlichen Forum zu viel schreibe. Weiß ich, wer alles mitliest?

Egal,

Danke für deine Meinung, viele Grüße,

Grüße,

B.