Aufhebungsvertrag Anspruch auf Resturlaub

Hallöchen!
Wenn ich einen Aufhebungsvertrag, in meiner Ausbildung, mit meinem AG beschliesse und noch Anteiligen Resturlaub für 2011 habe, habe ich dann auch noch Anspruch darauf den zu nehmen bzw. mir den auszahlen zu lassen oder ähnliches?

Was muss ich beachten??

Ach ja, ich habe zum 01.07.einen neuen Ausbildungsbertrieb damit ich meine Ausbildung zu Ende bringen kann.

Danke für eure Hilfe!!
Lg, der Lennz

Hallo, bitte nicht Arbeitsssicherheit mit Arbeitsrecht verwechseln; in Deinem Falle heißt das: Experten für Arbeitsrecht suchen .

))

Hallo,
was steht denn im Arbeits bzw Ausbildungsvertrag?
Urlaub steht dir anteilig zu.
LG

Hallo,
leider nicht mein Gebiet
atsch

Hallo, mein Sachgebiet ist der Arbeitsschutz im Sinne von Unfallverhütung.

Hallo,

zu diesem Thema bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Pe

Hallo Lenzz,

ich würde die Regelung mit dem Resturlaub im Aufhebungsvertrag mit eintragen lassen.
Soweit ich weis steht Dir natürlich der anteilige Resturlaub noch zu.

Aufhebungsverträge schließen ist natürlich immer kritisch. Aber Du hast erwähnt das Du eine neue Lehrstelle hast. Dein neuer Lehrvertrag ist schon unterschrieben? Das ist wichtig. Sollte das mit der neuen Lehrstelle nicht klappen könntest Du Ärger mit dem Arbeitsamt bekommen bzgl. Sperrfristen oder so.

Ich bin allerdings kein Anwalt der dich hier umfassend beraten kann. Du könntest Dir auch bei der Gewerkschaft Hilfe holen. Die beraten in solchen Fällen auch. Vielleicht hast Du ja Glück und mußt nicht Mitglied werden oder kennst jemanden er Mitglied ist. :wink:Im Arbeitsamt können die auch beraten wie Du am besten vorgehst.

Wünsch Dir viel Glück.
VG
Babsi

Versuch mal unter folgenden Link:

http://www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/G…

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
leider bin ich nicht der Experte für diese Fragen, das sind arbeitsrechtliche und nicht arbeitsschutzrechtliche Fragen. Fragen Sie doch mal bei einer Gewerkschaft nach oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise

Hallo

folgender Link hilft da weiter:

http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnarbeitsundsozialrec…

ich habe den wichtigsten Teil für dich kopiert:

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Einem Arbeitnehmer, der in der zweiten Kalenderhälfte des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, steht bereits der volle Jahresurlaubsanspruch zu. Einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Kalenderjahres endet, steht dagegen nur ein sog. Teilurlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in dem Kalenderjahr zu. Der endgültige Resturlaubsanspruch ergibt sich, indem man von dem zustehenden Urlaub den bereits gewährten Urlaub abzieht. Offener Urlaub sollte nach Möglichkeit während der im Aufhebungsvertrag vorgesehenen Auslauffrist genommen und angetreten werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, müssen Sie als Arbeitgeber den Resturlaub finanziell abgelten. Dazu muss die Vergütung des Arbeitnehmers je Urlaubstag ermittelt werden und mit der Zahl der nicht gewährten Urlaubstage multipliziert werden.
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Das müsste deine Frage klären!

Hallo lennz,

Ihnen steht der gesetzliche Urlaub zu. Vom bisherigen Arbeitgeber benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung über den für das Jahr 2011 Ihnen noch zustehenden Urlaub. Den Urlaub können Sie noch bis Ende des Jahres 2011 auch unter einem neuen Arbeitgeber nehmen. Zu einer Auszahlung ist der bisherige Arbeitgeber nicht verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
K.-P. W.

Hallo Hr Lennz,

§7 Abs.4 BUrlG besagt, das nur Urlaub der nicht mehr bis zum Arbeitsende genommen werden kann, abzugelten ist.

Mfg
O.B.

Hallöchen!

Da kann ich Dir leider nicht wirklich verbindlich helfen.

Aber ich bin der Meinung, dass Dir der Resturlaub auf jeden Fall zusteht. Das Arbeitsverhältnis ist regelgerecht aufgehoben worden. Also dürften auch alle Ansprüche beiderseits regelgerecht abgewickelt werden müssen. Samt Restgehalt und Resturlaub.

Ich hoffe, ich habe Dir mit meiner Meinung etwas geholfen.

Alles Gute

AlexWum