Aufhebungsvertrag Anspruch auf Resturlaub

Hallöchen!
Wenn man einen Aufhebungsvertrag, in einer Ausbildung, mit AG beschliesse und noch Anteiligen Resturlaub für 2011 habe, hat mandann auch noch Anspruch darauf den zu nehmen bzw. sich den auszahlen zu lassen oder ähnliches?

Was muss man beachten??

Ach ja, habe zum 01.07.einen neuen Ausbildungsbertrieb damit die Ausbildung zu Ende gebracht wird.Danke für eure Hilfe!!
Lg

Hallo

Wenn man einen Aufhebungsvertrag, in einer Ausbildung, mit AG
beschliesse und noch Anteiligen Resturlaub für 2011 habe, hat
mandann auch noch Anspruch darauf den zu nehmen bzw. sich den
auszahlen zu lassen oder ähnliches?

Ja (außer „ähnliches“ :open_mouth:)). Siehe aber ergänzend unten.

Was muss man beachten??

Daß obiges nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen gilt. Darüber hinausgehende Ansprüche könnten über den Aufhebungsvertrag futsch sein.

Gruß,
LeoLo