Hallo,
wenn man 20 Monate gearbeitet hat, bekommt man 10 Monate
Arbeitslosengeld.
Richtig ist Zitat: Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Wenn man einen Aufhebungsvertrag (aus gesundheitlichen
Gründen) mit einer Abfindung von 3000 Euro gemacht hat, kann
man dann direkt Arbeitslosengeld 1 beantragen?
Hier kann durchaus ein Sperre verhängt werden. Denn, ist man arbeitsunfähig erhält man Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld. Näheres weiss der Berater bei der ARGE, dort meldet man sich „Arbeitssuchend“, ALG 1 erhält man wenn man arbeitisfähig ist.
Gruß vonsales