Aufhebungsvertrag aus privaten Gründen. Wie

… Sperrfrist vermeiden? Welche Rechte?

Hallo,

eine Freundin von mir ist Co-Geschäftsführerin einer GmbH mit unter 10 Mitarbeitern. Die GmbH gehört zu 100% dem anderen Geschäftsführer. Durch die intensive Arbeit kam es zu einer gegenseitigen Anziehung (privater Natur), die schlußendlich die Arbeit störte und die jeweilig vorhanden Ehen gefährdete. Daher beschloß man sich zu trennen. Es soll einen Aufhebungsvertrag geben, um dies baldmöglichst herbeizuführen. Da meine Freundin die Trennung will, wollte sie schnellstmöglich den Vertrag unterzeichnen. Dieser enthält neben dem Aufhebungs-Datum, nur den Verweis, dass man sich einvernehmlich trennt und keine Zahlung im Sinne Abfindung etc. erfolgen.
Ich habe ihr vorerst abgeraten zu unterzeichnen, da meiner Ansicht nach die Härten nur auf ihrer Seite liegen (Sperrfrist, Arbeitsplatzverlust etc.) und er ja schließlich auch seinen Anteil an der Situation hat.
Gibt es Möglichkeiten diese Härten abzufedern? Gibt es evtl. Dinge, die es diesbezüglich unbedingt zu beachten gibt bspw. ob sie irgendwelche Rechtsansprüche aufgibt, dadurch dass sie unterschreibt? Gibt es Forderungen, die sie erheben sollte und die in so einem Vertrag möglichst festgehalten werden sollten bspw. Nutzung von Referenzen aus ihrer gemeinsamen Arbeit etc.?

Falls jemandem noch was Weiterführendes einfällt, immer raus damit.

Vielen Dank.

Halo Codeman,

natürlich gibt es bei einem Aufhebungsvertag mehrere Probleme. Zum Einen kann es durchaus sein, dass sie eine Sperrfrist vom ARbeitsamt bekommt. Um dies zu „umgehen“, sollte sie sich kündigen lassen. Kann aber natürlich sein, dass dies die „Gegenpartei“ nicht möchte, weil Deine Freundin dann Anspruch auf eine Abfindung hat. Man kann also nur intern vereinbaren, dass Deine Freundin die Kündigung erhält und die beiden eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass keine Abfindung gezahlt wird. Nach einer fristgerechten Kündigung hat man drei Wochen Zeit dagegen gerichtlich vorzugehen, dass man beispielsweise eine Abfindung möchte. Sind die drei Wochen verstrichen, ist alles erledigt.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche Dir einen schönen Tag

Bei einem Aufhebungsvertrag kann man keine Sperrfrist vermeiden.
Wer an der Situation mehr „Schuld“ hat und wer weniger, dass finde ich ehrlich gesagt zweitrangig.

Wie interessanter finde ich, warum man solch eine Situation nicht klärt und auf der beruflichen Basis weiterarbeitet. Da scheint mehr zu sein, als hier zur Sprache kommt.
Selbst wenn es eine Abfindung geben sollte, kann diese auf die Leistungen angerechnet werden.

Bei einem 10 Personen-Unternehmen kann ohne große Probleme eine Kündigung ausgesprochen werden.

Ich würde jedoch deine Freundin raten, da zu bleiben und aus einer vorhandenen Anstellung eine neue Stelle suchen. Es handelt sich schließlich um zwei Erwachsene, die sich trotz Ehe auf solche eine Geschichte eingelassen haben, dann sollten sie auch in der Lage sein, auf beruflicher Ebene für eine gewissen Zeit weiterarbeiten zu können.

Naja, in die Gleichung gehören eben noch die gehörnten Partner, die aus nachvollziehbaren Gründe nicht mehr an das prodessionelle, erwachsene Arbeiten glauben wollen.
Wäre eine solche Professionalität vorhanden, hätte sich nie das Problem ergeben.

also haben es nicht nur die zwo Entschieden, sondern sie sind aufgeflogen. Ich würde zu einer Kündigung raten, dann bekommt deine Freundin keine Sperre und somit ist beiden Seiten geholfen. Einen sachlichen Grund für eine Abfindung besteht meines Erachtens nicht.
Firmen in der Größenordnung können jedoch einfacher Kündigen als Großunternehmungen.

LG.

Hallo,
ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung ist meiner Meinung nach eine Härte, die auf gar keine Art abzufedern ist.
Hört sich so an, als würde Deine Freundin sich gerade ganz schön über den Tisch ziehen lassen.
Ich rate ganz dringend dazu, einen Rechtsanwalt zu betrauen, der Skrupel nur vom Hörensagen kennt.

Schöne Grüße, Johannes

Auch Hallo,
bei der „Nullnummer“ würde ich so unterschreiben.
Gruß
Cress

hallo,
ich gehe davon aus, das es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt.
Maßgebend ist auch die Dauer des Angestelltenverhältnisses.

  1. Vertragsbeendigung im gegenseitigen einvernehmen = Sperrfrist Arbeitsagentur, deshalb Kündigung durch den AG!
  2. Dauer des Angestelltenverhältnisses, da würde ich eine Kündigung seitens des AG (Betriebsbedingt !)eine Abfindung pro Arbeitsjahr in Höhe von 50 % des durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 3 Monate fordern und dies in der betriebsbedingten Kündigung schriftlich festhalten. Eine Rechtgrundlage dafür gibt es allerdings nicht. Somit umgeht der AG einer Kündigungsschutzklage.

Ich hoffe einwenig geholfen zu haben.
MFG
SN

Hallo codeman79,

du hast Recht, wenn deine Beaknnte den Vertrat unterzeichnet, trägt sie alle Nachteile daraus.

Gibt es Forderungen, die sie erheben sollte und die in so einem Vertrag möglichst festgehalten werden sollten bspw. Nutzung von Referenzen aus ihrer gemeinsamen Arbeit etc.?

Grundsätzlich sollte in dem Vertrag enthalten sein, dass ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird, denn das ist das A und O für Bewerbungen und einen neuen Job. Deine Bekannte sollte auch eine Frist in den Vertrag schreiben lassen, bis wann das Zeugnis erstellt sein muss.

Weitere Regelungen sind oft schwierig (Referenzen / Kundendaten mitnehmen etc.) - in der Regel sind im Arbeitsvertrag entsprechende Geheimhaltungspflichten aufgeführt, die man durch den Aufhebungsvertrag nicht ohne Weiteres revidieren kann.

Ansonsten hat deine Bekannte ein Stück weit die Wahl zwischen Regen und Traufe - wenn sie das Arbeitsverhältnis freiwillig aufgibt, wird das Arbeitsamt sie für drei Monate sperren. Besteht sie auf eine Abfindung (z. B. 3 Monatsgehälter), um diesen Nachteil zu kompensieren, kann sich die Sperrzeit erhöhen, da deine Bekannte ja in dieser Zeit finanziell abgesichert ist.

Einzige Lösung wäre die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen oder persönlichen Gründen (bei kleinen Firmen immer möglich) - dann hätte deine Bekannte finanziell weniger Nachteile, könnte allerdings rückwirkend nicht argumentieren, dass es eine „einvernehmliche Trennung“ war.

Da es sich nur um ein kleines Unternehmen handelt, gibt es vermutlich auch keine betriebliche Altersvorsorge o.ä.? Hier müsste man sonst klären, welche Auswirkung die Aufhebung auf die Versorgungsansprüche hat.

Gibt es am Jahresende eine Bonuszahlung? Auch hierzu sollte man eine Vereinbarung treffen, wie mit dieser Zahlung umzugehen ist, wenn deine Bekannte nach einem halben Jahr die Firma verlässt.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

zmindest eine Abfindung sollte man erwarten können. Bzgl. der Höhe muß man halt verhandeln. Auch muss man darauf achten, das die Abfindung sich nicht schädlich auf die Leistungen vom Arbeitsamt auswirkt (Höhe ). Es gibt auch, so glaube ich eine Formulierung, die eine Sperrfrist verhindert, bin aber nicht sicher. Alle anderen Tatbestände sind verhandelbar.

Gruß

Klaus

Hallo,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Ich rate zur Einschaltung eines entsprechenden Anwaltes.

Ich sehe die Angelegenheit so:

Das Arbeitsverhältnis wird in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben. Eine Abfindung wird offenbar nicht vereinbart. Dies ist grundsätzlich möglich, da es in Deutschland hierauf keinen Anspruch gibt. In jedem Fall wird die Bundesagentur f. Arbeit eine Sperrfrist verhängen, da die Gründe für die Aufhebung in der Person der Freundin liegt. Ich rate wenigstens auf die Einhaltung der Kündigungsfrist zu bestehen (muss in der Aufhebung auch so niederlegt sein) und in einem Sep.Schreiben wird vereinbart, dass die Freundin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung frei gestellt wird.

Wichtig: Bitte schnellstmöglich arbeit suchend melden (geht auch telefonisch) bei der Bundesagentur. Die Arbeitslosmeldung muss dann in jedem Fall persönlich erfolgen.

Viele Grüße

knuffel1958

Hi,
Grundsätzlich geht man bei einem Aufhebungsvertrag von „beiderseitigem Einvernehmen“ aus. Das heißt, beide wollen den Vertrag außerfristlich beenden. Daher hat man dann, wie du richtig erkannt hast, keinen Anspruch auf Erfüllung der vertraglichen Kündigungsfristen, keinen Anspruch auf eine Abfindung und ein Aufhebungsvertrag zählt gegenüber der Agentur für ARbeit als Selbstkündigung. Das heißt aber nicht, dass man nicht dennoch andere Vereinbarungen wie z. B. eine Abfindungszahlung vereinbaren kann. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Steht die Abfindung im Auflösungsvertrag drin, dann verrechnet die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld damit und die Abfindung ist futsch.
Ich würde einen Auflösungsvertrag nur unterschreiben, wenn ich schon eine andere Stelle zumindest in Aussicht hätte oder die arbeitsbedingungen absolut unerträglich sind. Ansonsten würde ich immer erst eine neue Stelle suchen und dann kann man immer noch einen Aufhebungsvertrag machen. Durch den Grundsatz des gegenseitigen Einvernehmens, lassen sich aus einer solchen Vereinbarung keine Rechtsansprüche ableiten.
Gruß Ally

Hallo,

erstmal muß ich mich für meine verspätete Antwort entschuldigen. Mein Vater ist überraschend schwer erkrankt und da hab ich leider vergessen.
Ich bitte um Entschuldigung. Ist sonst nicht meine Art.:wink: Also ich kann Ihnen keine Rechtsberatung geben nur von meinem Aufhebungsvertrag sprechen.

Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit meiner Firma gemacht. Wichtig war das ich die gesetzliche bzw. vereinbarte Küdigungsfrist eingehalten habe und eine Abfindung bekommen die den Faktor 0,25 - 0,5 nicht überschreitet. Das mit dem Faktor wurde vom Arbeitsgericht Kassel an die Agenturen herausgegeben.
Wenn diese Faktoren erfüllt sind gibt es wohl keine Sperrzeit. War bei mir so.

Bitte machen Sie sich selbst nochmal schlau. Hierrüber finden Sie sicher was im Internet oder sie sprechen einfach mal mit Ihrer Arbeitsagentur. Hab ich auch gemacht. Damit nichts schief läuft.
Leider habe ich gerade meinen Aufhebungsvertrag nicht zur Hand und hoffe ich habe keinen wichtigen Punkt vergessen.

Falls Sie noch Fragen haben. Gerne.

Viele Grüße

Ich bins nochmal. Ich habe es als Betriebsbedingte Kündigung hingedengelt. Bitte nochmal abklären ob der Grund Ihrer Bekannten vor dem Arbeitsamt bestand hat.
Vor allem schriftlich geben lassen. :smile: