Hallo,
ich hätt da mal ne Frage und hoffe auf schnelle Antwort. Also ich bin grad in ner Ausbildung zur BK (Ende 1. Jahr)und will aus diversen Gründen den Ausbildungsbetrieb wechseln. Zu diesem Zweck möchte ich meinem Chef einen Aufhebungsvertrag vorlegen. Kündigen will ich nur im Notfall - will für beide Seiten möglichst wenig Stress. Muss ich meinem Chef Bedenkzeit einräumen - und wenn ja, wie lange? Die Zeit drängt, da ich sonst nämlich nicht mehr fristgerecht kündigen kann, um die neue Stelle anzutreten. Oder sollte ich einfach sicherheitshalber gleich meinem Chef die Kündigung mit vorlegen und sie notfalls zurückziehen?
Hallo!
Tut mir leid, die Frage hat nichts mit Arbeitszeit(gesetz) zu tun. Damit kenne ich mich aus, nicht mit Kündigungsfristen.
Viel Erfolg beim AG-Wechsel
Der Wanderer
Hallo,
ich denke eine Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen sollten sie ihren Chef schon geben, denn er wird sicher auch Nachteile durch ihr Ausscheiden haben. Allerdings wird er kein Interesse daran haben, einen AZUBI weiter zu beschäftigen, der nicht bei der „Sache“ ist. Das bringt beiden nichts. Der Wechsel muß aber auch der Innung mitgeteilt werden.
MfG
bartpflanze