Hallo,
Herr A ist als freier Handelsvertreter für ein Unternehmen seid Okt 2009 tätig, nun hat Herr A aus heiterem Himmel ende Juli einen Aufhebungsvertrag zugesandt bekommen in dem das Vertragsende auf 31.08.10 genannt wurde. Herr A hat das Ding natürlich nicht unterschrieben und Widerspruch eingelegt, aber das Unternehmen stellt sich stur. Die reden immer von Kündigung, was es aber nicht ist ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung und kommt nur bei beiderseitigem Einvernehmen zu stande, soweit Herr A weiß.
Nun zur Frage von Herrn A, ist der Aufhebungsvertrag rechtskräftig auch ohne die Unterschrift von Herrn A?
Da das Unternehmen Herrn A auch sämtliche Zugänge zum Firmensystem gesperrt hat ist Herr A auch ohne jegliche Info, Provisionszahlungen für bereits getätigte Aufträge wurden nicht bezahlt usw. also die schließen Herrn A komplett aus. Kann Herr A da evt. auch Ausgleichszahlungen Fordern? Herr A für jede Antwort dankbar und hofft hier ein paar echte Infos zu erhalten wie mann da vorgeht. Danke schonmal im voraus. Gruß Andi
Nun zur Frage von Herrn A, ist der Aufhebungsvertrag rechtskräftig auch ohne die Unterschrift von Herrn A?
Nein ein Vertrag bedarf der Unterschrift beider Parteien. Eine Kündigung muß der Gekündigte natürlich nicht unterschreiben.
Da das Unternehmen Herrn A auch sämtliche Zugänge zum Firmensystem gesperrt hat
Das darf es, das nennt man „Freistellen“
Kann Herr A da evt. auch Ausgleichszahlungen Fordern?
Was Herr A fordern kann sollte er sich von einem erfahrenen Anwalt erzählen lassen, um den wird A nämlich in dieser Angelegenheit nicht herumkommen.
ein paar echte Infos
Was ist das ?
zu erhalten wie mann da vorgeht.
wie gesagt -> Anwalt
Da es sich ja aber nicht um eine Kündigung des Unternehmens handelt, sondern um einen Aufhebungsvertrag der von Herrn A nicht angenommen wurde, ist eine Freistellung ja nicht berechtigt, oder?
Da ja laut HGB das Vertragsverhältnis weiter besteht?
Und die Provisionszahlungen einfach einbehalten ist doch auch nicht zulässig, da laut Vertrag eine Zahlung immer zum 11. des Folgemonats vereinbart ist?
Wenn Herr A damit nun zu einem Anwalt geht, kostet das ja auch wieder einiges, könnte er denn die Kosten dem Unternehmer berechnen?
Danke für die Antwort schon mal.
Grüße
Andi