Hallo WWW-Gemeinde,
einem Arbeitnehmer wird aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.
Anstelle der betriebsbedingten Kündigung willigt der Arbeitnehmer in einen Aufhebungsvertrag ein (da er sich dadurch bessergestellt sieht).
Der Aufhebungsvertrag unterscheidet sich aus Sicht des Arbeitnehmers formal NUR in einem Punkt von der betriebsbedingten Kündigung: er erhält eine Abfindung im gesetzlich festgelegten Rahmen. Ansonsten gilt insbesondere:
- Arbeitnehmer wäre auf jeden Fall gekündigt worden,
- gesetztliche Kündigungsfrist wird eingehalten und wäre in beiden Fällen gleich lang.
Was ist von folgender Formulierung im Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers zu halten: „Aufgrund betriebsbedingter Veranlassung beendeten wir das Arbeitsverhältnis mit… IM BEIDERSEITIGEN EINVERNEHMEN ZUM…“? (also was ist zu dem Einvernehmen zu sagen)
Danke für jeden Kommentar hierzu,
Crypto.