Aufhebungsvertrag droht dann die sperre seitens Arbeitsamt und JOb Center?

Hallo
AN ist seit juni 2012 als Teilzeit angestellter beschäftigt.Sein Brutto Lohn beträgt 780€ im Monat.Da der AN zu wenig verdient und ausgesteuert ist bekommt er ALG 1 und stockt mit HarzIV auf.
Seit juli 2013 bis voraussischtlich 31.10.2015 Krank.
Aus Gesundheitlichen Gründen kann der AN seiner Arbeit nicht mehr nachgehen.AN ist schwebehindert 50% und Gleichgestellt.
Versetzung des AN in ein anderer Bereich "leidensfreier"ist nicht möglich.
Da AN ausgesteuert ist bekommt er Alg1 (bis januar 2016)dann ist Alg1 ausgeschöpft.
AN ist auch bezieher des HarzIV.
Dem AN stehen noch 79 Überstunden die im Arbeitsvertrag als Mehrarbeit bezeichnet werden, sowie 25 Tage Urlaub im Jahr der er nicht nehmen konnte da er genau zum Zeitpunkt des Urlaubes erkrankt sei.
Nun möchte der AN mit AG eine Aufhebungsvertrag machen.
Wird der AN in diesem Fall wenn er den Vertrag unterschreibt von der Seite des Arbeitsamtes sowie JOb Center gesperrt?
Was kann AN geltend machen.
Wieviele Urlaubstage stehen dem AN in diesem Fall(als Langzeiterkrankter)zu?
Vielleicht kennt sich da jemand gut aus und könnte sagen was AN wirklich zusteht und ob die Sperre von seiten der Ämter stattfiden kann.
Zu guter letzt hat AG ein Angebot gemacht dem AN eine summe in höhe von 1667 euro BRUTTO auszuzahlen.
Über rege anteilnahme wird gebeten.
Danke

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Du hast meine volle Anteilnahme.

ups Teilnahme solls heissen…wieder blödsinn rausgekommen, so ist es wenn mann krank ist…chaos im kopf

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Hallo,

da du Alg1 nach Aussteuerung beziehst wird es kompliziert. In solch einem Falle wird man eine zuverlässige Antwort nur bei der Agentur für Arbeit bekommen. Das Gleiche gilt auch für die aufstockende Leistung vom JC und zwar bevor man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.
Fragen zur Überstundenbezahlung und Urlaub etc. stellt man im Brett Arbeitsrecht - hat nichts mit Behörden zu tun-

Gruß
Otto

Danke,
da hab ich auch schon was reingeschrieben:-)

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