Aufhebungsvertrag-Elternzeit-Privatinsolvenz

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben, stecke so ziemlich in der Zwickmühle.
Ich befinde mich noch bis Okt.2011 in Elternzeit, etwa im Apr. 2011 endet meine WVP , wenn alles glatt läuft.
Am 20.10. werde ich zum Gespräch bei meinem AG gebeten.
Es ist anzunehmen, dass er mir einen Auhebungsvertrag anbieten wird, da er meine Position(Teamleiter) gern mit jemand anderen besetzen möchte und mir auch keinen adäquaten Platz anbieten kann.
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen einzuwenden, da eine Rückkehr in den Job einem Alptraum gleich käme.

Nun meine Fragen:
lt. Inso wäre die Abfindung voll pfändbar
lt.AA käme wahrscheinlich eine 12 Wochensperre auf mich zu

was hätte ich davon, mich jetzt per Aufhebungsvertrag kündigen zu lassen und wie komme ich mit einer Sperre zurecht, wenns Geld direkt zum TH geht…

Kann der Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit 2011 erfolgen und eventuell erst dann ausgezahlt werden (während die WVP zwischenzeitl. hoffentlich überstanden ist)…Ich hab absolut keine Ahnung, wie ich meinem AG Übermorgen gegenübertreten soll…

Würde mich über viele Tips und Ratschläge sehr freuen und danke euch schonmal im Voraus…
LG

Hallo,

vielleicht kann Dir Deine anfangs betreuende Schuldnerbertungsstelle weiterhelfen … M. E. ist die Abfindung nicht pfändbar. Vielleicht kannst Du den Termin mit Deinem Arbeitgeber auch auf nach der WvP verschieben. Damit wären ja schließlich alle Probleme gelöst. Bei der ARGE besteht selbstverständlich bei einem Auflösungsvertrag kein Anspruch!

LG

Ok, ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort …

;o)

LG Katja

Hallo!

  1. Verzichte auf die Abfindung!
  2. Rechne Deine Abfindung auf die zukünftigen Monate an!
  3. Dein Aufhebungsvertrag greift dann z.B. zum November 2011 (?? 12000€??)
  4. Lass Dir ein Zeugnis ausstellen welches Dein Ausscheiden schönt!
  5. Im Aufhebungsvertrag steht dann drin „… da wir sonst eine Kündigung aus betrieblichen Gründen hätten aussprechen müssen.“

= perfekt!
Alle Vorteile auf eine Schlag! Keine Sperre! Viel Freizeit! (freistellung zum Ende der Elternzeit… logisch :smile:)

Gruß aus Franken

Freistellung

Das mit dem Verzichten auf die Abfindung habe ich nicht ganz verstanden, da ich doch eh unbezahlt bis Okt. 2011 zu Hause bin … kann man die dann sozusagen erst im Anschluß also nov. 2011 auszahlen lassen?

Achso, ich denke, ich verstehe…Zu Hause sein und monatl. Gehalt auszahlen lassen…

Ganz ehrlich, da hätt ich lieber einen Batzen Geld in der Hand, als monatl. Beträge… ;o)

LG Katja

Hallo!
Vorsicht mit solchen Gedankenspielereien. Das gericht ist auch noch nach der WPV berechtigt, das Konto zu kontrollieren. Wenn da plötzlich eine hohe Abfindungssumme auftaucht, kann es passieren, dass die PI widerrufen wird. Gab es bereits schon mal!
Wenn es ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, ist immer der Arbeitnehmer der Benachteiligte, da er wichtige Rechte aufgibt und dann eigentlich auch vom AA dafür bestraft wird, in dem man die Sperre bekommt, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt.
Es wäre am günstigsten abzuwarten, was der AG sagt, sich nicht festzulegen und sich dann intensiv um eine neue Stelle zu bemühen, um eventuell dann eine Abfindung zu erhalten, wenn man bereits im neuen Arbeitsverhältnis steht.
Was anderes, deneke ich, ist leider nicht möglich.
Liebe Grüße
Dirk

Nun meine Fragen:
lt. Inso wäre die Abfindung voll pfändbar
lt.AA käme wahrscheinlich eine 12 Wochensperre auf mich zu…

Mein Antwort ist schon richtig und gut für Dich. Mach was Du denkst!

Gruß aus Franken

Hallo.
Da muss ich leider passen - das ist ein bisschen zu speziell. Bevor ich da etwas falsches erzähle, lass ich es lieber ganz. Tut mir leid - dennoch viel Erfolg.
MfG

Hallo,

leider kenne ich mich im Arbeitsrecht nicht aus.

Die einzige Möglichkeit wäre wohl, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, die Abfindung erst nach Abschluß des Insolvenzverfahrens auszuzahlen - wenn eine gezahlt wird.

Leider kann ich mehr dazu nicht sagen.

mfg

Johann Schwenk

Trotzdem vielen Dank für die Mühe
LG Katja

Ist eine Frage des Arbeitsrechts.
Anwalt ( Gewerkschaft) konsultieren.