Volgendes Problem: Es ist ein Befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurden. Dieser wurde nur unter dem Aspekt verlängert das eine zusatzklausel unterschrieben wird in der steht das das Ausscheiden aus dem Unternehmen 2 Jahre später zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Es wurde aber nie eine kopie davon ausgehändigt für die eigenen Unterlagen. Der Befristete Arbeitsvertrag endete aber vor ablauf dieser 2Jahresklausel und es wurde dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Ist diese klausel die das Unternehmen jetzt als Aufhebungsvertrag darstellt überhaupt noch wirksam? Oder hebt der danach geschlossene unbefristete Vertrag die Klausel auf?
Hallo
wenn Sie einen neuen schriftlichen Arbeitsvertrag haben gilt dieser. Jeder vorhergehende Vertrag wurde dadurch aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen aus Illertissen
efuessl