Aufhebungsvertrag II

Hallo miteinander,

wie ich in einer Frage zuvor schon erwähnt habe, geht es um den Aufhebungsvertrag eines AN. Dabei ging die Initiative alleine vom AN aus. Jetzt hat der AN den Aufhebungsvertrag bekommen, aber noch nicht unterschrieben.
Besonderheit ist, das der Aufhebungsvertrag von der Zentrale aufgesetzt wurde, also der unmittelbare Chef des AN hat damit nix zu tun. Mit ihm ist „eigentlich“ die Ausstellung eines guten Zeugnisses geklärt. Wobei der AN dem Chef nicht vollends vertraut und einige Formulierungen im Aufhebungsvertrag nach Meinung des AN, für ihn negativ sind.

  1. …bestehende Arbeitsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen mit Wirkung zum 30.09. beendet.

Frage: Die Initiative ging alleine vom AN aus, sollte das schon im Aufhebungsvertrag stehen?
Außerdem ist der AN ist bis 3.10 krankgeschrieben,also würde der Aufhebungsvertrag rückdatiert!?

  1. Noch vorhandene Resturlaubsansprüche werden abgegolten

Frage: Also wird der AG ausbezahltes Urlaubsgeld für 2009 zurückfordern?

  1. In einem anderen Punkt geht es um die sofortige Arbeitslosenmeldung.

Frage: Da der Vertrag rückdatiert, kann der AN ja gar nicht sofort zum Arbeitsamt gegangen sein. Er wird auf jeden Fall eine Sperre bekommen, aber vom Prinzip her, ist das richtig???

  1. Beide Parteien erklären ausdrücklich, das mit der Erfüllung dieser Vereinbarung keine Ansprüche- gleich aus welchem Rechtsgrund - aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung bestehen.

Frage: Wäre damit dann nicht schon der Urlaubsanspruch (Punkt 2)abgegolten?

  1. Herr XY verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen diesen Aufhebungsvertrag und die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses.

Frage: Ist so eine Formulierung normal oder ein Fallstrick?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Tipps.

Grüße

Hi!

Hättest Du da weitergemacht, wo es hingehört, würde ich mir vermutlich die Mühe der Antwort machen.

Da dieser Thread vermutlich aber wegen des Doppelpostings gelöscht wird, lasse ich das.

Gruß
Guido

Lieber Guido,

wahrscheinlich bin ich einfach nur zu dumm und kenne mich mit den hier herrschenden Gepflogenheiten nicht aus.
In meinem ersten Thread habe ich danach gefragt, inwieweit bestimmte Formulierungen in einem Aufhebungsvertrag wirksam wären.
In meinem zweiten Thread habe ich dann den tatsächlichen Aufhebungsvertrag reingestellt.

Also aus meiner Sicht keine identische Anfrage…aber wie ich anfangs schon anmerkte, bin ich halt einfach nur zu blöd.
Deshalb antwortet mir auch keiner… Insofern muß ich dir auch dankbar sein, lieber Guido, das du mich aufklärst.
Aber bitte spare dir doch solche Aussagen wie „das du dir sonst die Mühe gemacht hättest, mir zu antworten“.
Ich sage nochmal, es tut mir leid!!!Ich wollt halt einfach nur Rat haben von Leuten die sich in der Materie besser auskennen.

Als Bestrafung würde ich (wie du schon anmerktest) die Löschung des Threads bevorzugen. Wenn dieser bis 12 Uhr morgen Mittag nicht gelöscht ist, muss ich davon ausgehen, das das wohl nicht Bestrafung genug ist. Woraus ich Konsequenzen ziehen werde und mich selber bestrafe. z.B. gehe ich ohne Essen ins Bett oder werde mir die Lindenstraße ankucken etc.
Am besten beides zusammen