Hallo miteinander,
wie ich in einer Frage zuvor schon erwähnt habe, geht es um den Aufhebungsvertrag eines AN. Dabei ging die Initiative alleine vom AN aus. Jetzt hat der AN den Aufhebungsvertrag bekommen, aber noch nicht unterschrieben.
Besonderheit ist, das der Aufhebungsvertrag von der Zentrale aufgesetzt wurde, also der unmittelbare Chef des AN hat damit nix zu tun. Mit ihm ist „eigentlich“ die Ausstellung eines guten Zeugnisses geklärt. Wobei der AN dem Chef nicht vollends vertraut und einige Formulierungen im Aufhebungsvertrag nach Meinung des AN, für ihn negativ sind.
- …bestehende Arbeitsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen mit Wirkung zum 30.09. beendet.
Frage: Die Initiative ging alleine vom AN aus, sollte das schon im Aufhebungsvertrag stehen?
Außerdem ist der AN ist bis 3.10 krankgeschrieben,also würde der Aufhebungsvertrag rückdatiert!?
- Noch vorhandene Resturlaubsansprüche werden abgegolten
Frage: Also wird der AG ausbezahltes Urlaubsgeld für 2009 zurückfordern?
- In einem anderen Punkt geht es um die sofortige Arbeitslosenmeldung.
Frage: Da der Vertrag rückdatiert, kann der AN ja gar nicht sofort zum Arbeitsamt gegangen sein. Er wird auf jeden Fall eine Sperre bekommen, aber vom Prinzip her, ist das richtig???
- Beide Parteien erklären ausdrücklich, das mit der Erfüllung dieser Vereinbarung keine Ansprüche- gleich aus welchem Rechtsgrund - aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung bestehen.
Frage: Wäre damit dann nicht schon der Urlaubsanspruch (Punkt 2)abgegolten?
- Herr XY verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen diesen Aufhebungsvertrag und die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses.
Frage: Ist so eine Formulierung normal oder ein Fallstrick?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Tipps.
Grüße