Hallo,
ich hätte gerne mal ein paar Meinungen zu folgendem fiktiven Beispiel.
Ein AN ist seit 2 Monaten krank geschrieben, psychische Probleme wegen dem Betriebsklima/AG. Es eröffnet sich kurzfristig für den AN bei einem neuen AG anzufangen, dies aber nur wenn das alte Arbeitsverhältnis aufgehoben wird (die Kündigungsfrist dauert ihm zu lange).
Der alte AG erklärt sich auch bereit einen Aufhebungsvertrag mit dem AN einzugehen, allerdings nur wenn dieser von einem Rechtsanwalt erstellt wird und der AN dafür die Kosten übernimmt. Als Maßstab wurden dem AN ca. 250 EUR genannt (AN verdiente 1100 EUR Brutto)
Es muss dazu erwähnt werden, dass sich beide Parteien über den Aufhebungsvertrag einig sind; das Datum steht fest; der ausstehende Urlaub wird genommen; Restgehalt wird gezahlt; danach gibt es keinerlei beidseitgen Ansprüche mehr.
Weiterhin verlies ein anderen AN vor einem halben Jahr bereits dieses Unternehmen, ebenso mit Aufhebungsvertrag allerdings ohne irgendwelche Kosten. Jetzt fühlt sich der AN diskrimiert weil für den gleichen Vorgang ein Anwalt auf seine Kosten beauftragt wird?
Der AN hat sich schon überlegt die Kosten für den Aufhebungsvertrag zu tragen. Angenommen es kommt so und im Aufhebungsvertrag wird vereinbart, dass der Resturlaub in der Zeit x genommen wird: Was passiert wenn der AN die restliche Zeit bis zum greifen des Aufhebungsvertrages krankgeschrieben, also der Urlaub nicht genommen wird?
Grüße