Aufhebungsvertrag kurz vor Elternzeit?

Hallo Forum,

in der Theorie möchte ein Arbeitgeber ein unbefristetes in ein befristetes Arbeitsverhältnis wandeln.
Kurz vor Beginn einer viermonatigen Elternzeit schickt er dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag. Der neue Vertrag soll dann nach der Elternzeit zu unveränderten Konditionen geschlossen werden.

Welche Nachteile würden dem Arbeitnehmer durch Annahme des Aufhebungsvertrages entstehen?

Danke und viele Grüße

Na ja, da agiert der AG nach dem Motto: man kann´s ja mal versuchen!
Falls der AN damit einverstanden ist, kann der Arbeitsvertrag ja auch NACH der Elternzeit zu gleichen Konditionen umgewandelt werden.
Aber auch dann sollte sich der AN sehr gut überlegen ob er dem zustimmt und vorher beim AG explizit nach seinen Gründen für dieses Vorgehen fragen.
Im schlechtest möglichen Fall steht der AN nach Ablauf des befristeten Vertrages ohne Arbeitsstelle da und bekommt vom JOB Center den Vorwurf des selbstverschuldeten Verlustes der Arbeitsstelle hingeschmettert.
MfG ramses90

Vielen Dank für den Hinweis!
Der AG könnte die Ansicht haben, dass er unsicher mit dem unbefristeten Vertrag ist. Alle anderen AN hätten einen befristeten Vertrag.
Ich denke in dem Fall wäre noch ein klärendes Gespräch möglich und ich bin berhaupt der Ansicht bei so einer Änderung sollte der neue Vertrag vor dem Aufhebungsvertrag unterschrieben werden.
-selbstverschuldeter Verlust ist ein gutes Argument

Danke

meine das Gepräch wäre „nötig“

Hallo,

Vielen Dank für den Hinweis!
Der AG könnte die Ansicht haben, dass er unsicher mit dem
unbefristeten Vertrag ist.

Das glaube ich eher nicht. IdR machen AG sowas mit Absicht, um den AN über den Tisch zu ziehen

Alle anderen AN hätten einen
befristeten Vertrag.

Das spielt keine Rolle

Ich denke in dem Fall wäre noch ein klärendes Gespräch möglich

was soll das Gespräch klären ?

und ich bin berhaupt der Ansicht bei so einer Änderung sollte
der neue Vertrag vor dem Aufhebungsvertrag unterschrieben
werden.

Hier sollte überhaupt nix unterschrieben werden, da ohne Unterschrift der alte Vertrag unbefristet weitergilt. Ohne Zustimmung des AN kann der AG diesen alten (unbefristeten) Vertrag nur im Rahmen einer Änderungskündigung versuchen, zu ändern, was aber sehr viel aufwendiger ist und erheblich unsichere Erfolgsaussichten hätte. Das will der AG offensichtlich umgehen.

-selbstverschuldeter Verlust ist ein gutes Argument

Danke

&Tschüß

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Danke,
die Unterschrift wird (jetzt bestärkt) unterbleiben.
Viele Grüße