Aufhebungsvertrag mit Attest

Hallo ich habe wohl mist gebaut.

Habe einen aufhebungsvertrag unterschrieben nachdem ich meinem Arbeitgeber das Attest von meinem Arzt vorgelegt habe.

Bin auch schon seit 3 Monaten in behandlung wegen schmerzen im rücken und hüfte und auch noch Krankgeschrieben zum 20.10 erstmal.

Denn Aufhebungsvertrag habe ich am 18.09 unterschrieben, das Attest ist vom 12.09

Hier das Attest : 

Auf Grund der vorliegenden rönthernologischen und kernspintomographischen Veränderungen im, Bereich der Lendenwirbelsäule bei Z.n Bandscheibenoperation vor 14 Jahren sollte Herr … keine rückenbelastenden Arbeiten dauerhaft ausführen. 
Idealerweise sollte ein Wechsel zwischen stehender, gehender und sitzender Tätigkeit erfolgen. 
Auch das regelmäßige Tragen und Heben von Gegenständen schwerer als 10 Kg ist möglicht zu vermeiden, da diese zu einer Überbelastung der Wirbelsäule führt mit entsprechender Schmerzsymtomatik.

Das Problem ist das wir halt auf der Arbeit sachen bis 30 Kg heben müssen und auch denn ganzen tag am Heben bin sachen zwischen 1 Kg und 30 Kg. Was man auch nicht beeinflussen kann und auch keine möglichkeit bestand das ich eine andere Arbeit im betrieb mache, bin da auch erst seit 2 Jahren.

Mein Arbeitgeber meinte das mit diesem Attest keine Speerzeit eintritt beim Arbeitsamt. 
Im Aufhebungsvertrag steht auch drin, das der Aufhebungsvertrag aus Gesundheitlichen gründen erfolgte.

Bin mir da jetzt nicht mehr so sicher.

Eine Aufhebungsvertrag bleibt unabhängig der Begründung eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die i. d. R. eine Sperrzeit wg. Arbeitsaufgabe nach sich zieht.
Denn mit der Zustimmung ver­ur­sacht der Ar­beit­neh­mer erst die Auflösung sei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses gem. § 159 Abs.1 Satz 2 Nr.1 SGB III.

G imager

Hi!

Eine Aufhebungsvertrag bleibt unabhängig der Begründung eine
einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die i. d.
R. eine Sperrzeit wg. Arbeitsaufgabe nach sich zieht.

Danke, dass Du „i. d. R.“ geschrieben hast, denn ein wichtiger Grund - wie es eine Krankheit sein kann - rechtfertigt eine Auflösung des Arbeitsvertrags ohne Sperrzeit.

Zugegeben glaube ich nicht, dass der wichtige Grund bei nur einer Erkrankung, die gerade mal eine Woche akut war, problemlos anerkannt wird.

Gruß
Guido

http://www.kanzlei-flaemig.de/lexikon-arbeitsrecht/s…

Hallo,

Bin mir da jetzt nicht mehr so sicher.

Da wirst du halt warten müssen, bis du den Bescheid der AA erhälst, falls du Alg beantragen solltest. Wie die AA das Gutachten deines Arztes bewertet weiß hier niemand. Die Meinung deines AG oder der Glaube von Guido sind bedeutungslos.
Weitere Fragen ins Brett Arbeitsamt - FAQ 1129 beachten.

Gruß
Otto

Hi!

Die
Meinung deines AG oder der Glaube von Guido sind
bedeutungslos.

Weshalb ich das Ganze ja auch genau so bezeichnet habe!

Gruß
Guido