Hallo.es soll ein aufhebungsvertrag unterschrieben werden zum 30.11.13 mit sofortiger Freistellung bei weiterer Lohnzahlung bis zum 30.11.13…bekommt man danach alg ???oder gilt die sperre dann ab 30.11?
Darf man zwischenzeitlich woanders arbeiten trotz oder während der Lohnfortzahlung???bzw einen neuen job annehmen und trotzdem Gehalt weiter beziehen vom ex Arbeitgeber?!!??wie ist das mit Urlaubstagen die man noch hat??!und was muss man noch beachten vor Unterschrift???
wann wäre der gesetzliche Beeindigungtermin ?
Sperre gibt es in der Regel nur wenn der Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag vor dem gesetzlichen Zeitpunkt liegt.
Freistellung erfolgt in der Regel unter Anrechnung der Urlaubstage.
(Beispiel für eine Formulierung
„Der Mitarbeiter wird ab dem …. unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung und unter Anrechnung des vollen Urlaubsanspruchs (30 Tage) sowie eventueller Gleitzeitguthaben von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeit unwiderruflich freigestellt“)
Mein Tipp: Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und mit ihm den Aufhebungsvertrag durchsehen.