Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Person A ist seit 11 Jahren bei Arbeitgeber B beschäftigt. Die letzten 6 Jahre davon in Elternzeit. Nun wurde A mitgeteilt, daß er nach der Elternzeit keinen Arbeitsplatz in Teilzeit bekommen könne und es wurde ihm ein Aufhebungsvertrag (ohne Abfindung) zugesandt. Laut §8 Teilzeit-und Befristungsgesetz hätte er aber Anspruch auf Teilzeit. Dies ist auch im Tarifvertrag festgelegt, sowie auch die Höhe der Abfindung. Arbeitgeber B beschäftigt ca. 100-150 Mitarbeiter. Arbeitnehmer A möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und gab die Unterlagen an seinen Anwalt weiter. Ende der Elternzeit ist Anfang November 2006. Anwalt von A möchte nun, daß AG B begründet, warum er A nicht einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann und würde dann auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis bestehen. Dieses „Recht“ könnte man sich dann gegen eine Abfindung abkaufen lassen.

Falls sich diese „Aktivitäten“ in die Länge ziehen, muss A dann Anfang November bei seinem Arbeitgeber B zu arbeiten beginnen? Oder gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen unter diesen Umständen?

Hallo,

schätze mal, das wird schon der AG machen. Wie will er denn vor Gericht die Behauptung aufstellen er könne keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, wenn er dies bereits tut.

Bestimmt musst du aber die Arbeitsleistung anbieten.

Wozu hast du eigentlich einen Anwalt, wenn er dir das nicht viel besser sagen kann?

Gruß

Peter

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Hallo,

weil er im Urlaub ist und mir das heute siedendheiß eingefallen ist.