Aufhebungsvertrag nach Krankheit

Hallo zusammen,
zur Zeit stehe ich (58 Jahre) in einem Arbeitsverhältnis seit über 22 Jahren! In den vergangenen 2 Jahren bin ich insgesamt 18 Wochen wegen Überlastung (Burnout) ausgefallen.
Die Situation hat sich leider nicht verbessert, so dass ich dieses Jahr wieder in die Klinik muß.
Mein Arbeitgeber schlägt mir nun folgendes vor:
Eine „kleine“ Abfindung, (nach der Formel 22 Jahre x 0,5 Monatsgehalt) wurde das Doppelte rauskommen.
Aufhebungsvertrag zum 31.12.2013! mit 12 monatiger Kündigungsfrist, d.h., ich würde den Aufhebungsvertrag im Dez. 2012 unterschreiben.
Begründung: durch den Arzt attestierte dauerhafte gesundheitliche Gefährdung
Nach Aussage des AG würde ich wahrscheinlich keine Sperre durch das Arbeitsamt bekommen.
Stimmt das??
Was passiert wenn ich in den kommenden 18 Monaten, bis der Aufhebungsvertrag greift, angenommen 12 Monate in Summe wegen Krankheit ausfalle?? Wie wirkt sich das auf das ALG 1 (welches ich 2 Jahre) bekomme, aus?
Kann ich während ich ALG 1 beziehe noch irgendetwas ohne Anrechnung dazuverdienen?

Gibt es irgendwas, dass ich vor der Unterzeichnung zu beachten habe??

Herzl. Dank

Hallo,

ich würd ja was schreiben, aber ich vermute, es habert am lesen, sonst hätte man ja den FAQ:1129 gelesen und verstanden.

hth

Hallo Peter.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur folgendes raten:
Investiere etwas Geld (es können schon mal so 200 Euro sein oder mehr) und lasse dich von einem Fachanwalt (sprich Arbeitsrecht) wirklich gut beraten. Dieses Geld, was der Antwalt kostet, ist mit Sicherheit „gut angelegt“.
Vorher empfehle ich, gehe doch einfach mal zum Arbeitsamt (d.h. heute heißt das ARGE), schildere denen ganz einfach mal deinen Fall. Dort wirst du dann auch wieder etwas erfahren, so oder so.

MFG
Hans13

Hülfe
Hi!

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur folgendes raten:
Investiere etwas Geld (es können schon mal so 200 Euro sein
oder mehr) und lasse dich von einem Fachanwalt (sprich
Arbeitsrecht) wirklich gut beraten.

Würde der UP sich an die Regeln halten, könnten hier einige Leute etwas zum Angebot sagen.

Vorher empfehle ich, gehe doch einfach mal zum Arbeitsamt
(d.h. heute heißt das ARGE)

Das heißt nicht ARGE sonder Arbeitsamt, es hieß auch nie ARGE.
Die jetzigen Jobcenter hießen mal ARGE, aber das ist eine andere Geschichte.

, schildere denen ganz einfach mal
deinen Fall. Dort wirst du dann auch wieder etwas erfahren, so
oder so.

Das ist so eine Urban Legend, eine WEITERE…

Gruß
Guido