Aufhebungsvertrag nach Kündigung/Sperrzeit

Liebe Forumsnutzer,

es geht um folgenden Fall: Eine Arbeitsstelle wurde zum 30.04. gekündigt, ein neuer Arbeitsvertrag zum 01.05. ist bereits unterschrieben. Um zwischen den Arbeitstverträgen ein paar Wochen frei zu haben, könnte dem Chef ein Aufhebungsvertrag zum 1. April angeboten werden. Wie sieht es in diesem Fall mit der Krankenversicherung aus, übernimmt diese die ARGE oder greift die Nachversicherungspflicht?

Nee, da läuft nix mit auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

Erstens war man nie arbeitslos

Zweitens ist die sogenannte Freistellung vor Arbeitsantritt überhaupt nirgendwo geregelt. Das macht niemand.

Da muss man sich mit seiner Krankenkasse privat irgendwo in der Mitte treffen, was die Beitragshöhe für diesen einen Monat angeht. Sonst fliegt man raus, schwupps.

So einfach ist das.

Sag mal, liest Du die Postings auch, auf die Du antwortest?

So viel zusammenhangloser Mist, der sachlich auch noch totaler Bullshit ist, ist schon „krass“!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

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Falsches Brett
Hi!

Das hat eher weniger mit Arbeitsrecht zu tun als mit Versicherungen oder Ämtern, aber sei es drum.

Wie sieht es in diesem Fall mit
der Krankenversicherung aus, übernimmt diese die ARGE oder
greift die Nachversicherungspflicht?

Man hat noch einen Monat (keine Ahnung, warum mir gerade spontan nur 4 Wochen durch den Kopf schossen) Leistungsanspruch gem. § 19 SGB V, es sollte also keine Probleme geben.

Gruß
Guido

da muss…
…ich dem Guido mal wieder zustimmen:

alles falsch, von vorne bis hinten…

das mit dem Monat ist schon richtig.

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das mit dem Monat ist schon richtig.

Ja, ich weiß jetzt nach einigen Tassen Kaffee wenigstens, warum ich auf 4 Wochen kam - hatte da „mitten in der Nacht“ was mit dem Meldewesen durcheinander gebracht.

Gruß
Guido

Hallo Termid,

das ist schlicht und ergreifend falsch !!!
Gruss
Czauderna

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Hallo

Wie sieht es in diesem Fall mit
der Krankenversicherung aus, übernimmt diese die ARGE

Wie um alles in der Welt kommst Du auf die ARGE?

Die übernehmen mit Sicherheit nicht.

Gruß,
LeoLo

überflüssig
ist doch unten abschliessend schon alles geklärt…

Hallo

ist doch unten abschliessend schon alles geklärt…

Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Denn wenn der TE nach der ARGE fragt, setzt dies die Absicht voraus, einen Leistungsantrag zu stellen und den stellt man ja nicht aus Lust und Laune oder nur wegen der KV. Zugegeben interpretativ, aber dann wäre einiges mehr zu besprechen, als der TE evtl im Blickfeld hat. Wenn der fiktive AN aber genug Kohle hat, einen Monat ohne Einkommen zu überbrücken, entsteht kein Problem. Dann wundert man sich nur noch darüber, daß nach der ARGE und nicht etwa einer freiwilligen KV gefragt wurde…

Gruß,
LeoLo