Liebe Forumsnutzer,
es geht um folgenden Fall: Eine Arbeitsstelle wurde zum 30.04. gekündigt, ein neuer Arbeitsvertrag zum 01.05. ist bereits unterschrieben. Um zwischen den Arbeitstverträgen ein paar Wochen frei zu haben, könnte dem Chef ein Aufhebungsvertrag zum 1. April angeboten werden. Wie sieht es in diesem Fall mit der Krankenversicherung aus, übernimmt diese die ARGE oder greift die Nachversicherungspflicht?