Aufhebungsvertrag Nachforderungen

Hallo,

mich beschäftigt die Frage über das Verhältnis von ehemaligem Arbeitgeber zu Arbeitnehmer nach einem ganz allgemein gehaltenen Aufhebungsvertrag in dem nichts weiter Vereinbart wurde, auch keine gegenseitige Forderungen weder aufgeführt noch abgelehnt.
Kann der Arbeitgeber noch im Nachhinein Forderungen stellen (die beim Abschluss nicht zur Sprache kamen, also nicht Aufgeklärt hat) z.B bei rückwirkendem EU-Rentenbeginn Rückzahlung des Krankengeld, wie es die Krankenkasse zurückfordert.
Oder sind nach einem von beiden Seiten akzeptierten Aufhebungsvertrag alle rechtlichen Beziehungen beendet.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand der Frage annehmen würde.

Rolf Muder

Hallo,

Kann der Arbeitgeber noch im Nachhinein Forderungen stellen
(die beim Abschluss nicht zur Sprache kamen, also nicht
Aufgeklärt hat)

Klar kann er, wenn sie berechtigt sind (und nicht verjährt).

z.B bei rückwirkendem EU-Rentenbeginn
Rückzahlung des Krankengeld, wie es die Krankenkasse
zurückfordert.

Den Part versteh ich nicht. Was hat der AG mit Krankengeld zu tun?

Oder sind nach einem von beiden Seiten akzeptierten
Aufhebungsvertrag alle rechtlichen Beziehungen beendet.

Das Arbeitsverhältnis ist beendet, aber das schließt nicht aus, dass Forderungen auch im nachhinein noch geltend gemacht werden könnten.

MfG

Den Part versteh ich nicht. Was hat der AG mit Krankengeld zu
tun?

Danke für die schnelle Antwort.

In den ersten sechs Wochen zahlt doch der Arbeitgeber Krankengeld, anschließend die Krankenkasse. Wenn der Rentenbeginn rückwirkend auf die Zeit fällt, in der der Arbeitgeber Krankengeld gezahlt hat muss also, wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, das Krankengeld an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Zusätzlich fordert die Krankenkasse das von ihr gezahlte Krankengeld zurück.

Gruss
Rolf Muder

In den ersten sechs Wochen zahlt doch der Arbeitgeber
Krankengeld, anschließend die Krankenkasse.

Nö, „Krankengeld“ zahlt nur die Krankenkasse. Das was der AG zahlt nennt sich Entgeltfortzahlung und nicht Krankengeld.

Wenn der
Rentenbeginn rückwirkend auf die Zeit fällt, in der der
Arbeitgeber Krankengeld gezahlt hat muss also, wenn ich die
Antwort richtig verstanden habe, das Krankengeld an den
Arbeitgeber zurückgezahlt werden.

Wessen Antwort? Meine? Ich hab bisher nur ganz allgemein beantwortet, dass es eben nicht so ist, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Forderungen mehr gestellt werden können. Ob die Forderung des AG berechtigt sind in diesem Fall, weiß ich nicht. Wurde/wird denn rückwirkend EU-Rente ab Anfang der AU bezahlt?

Wurde/wird denn rückwirkend
EU-Rente ab Anfang der AU bezahlt?

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Letzte Woche im März AU geschrieben. Anfang April Rentenantrag gestellt. Entgeltfortzahlung vom AG bis Mitte Mai anschließend Krankengeld von der Krankenkasse. Ende September EU Rente rückwirkend zum 1. April bewilligt. Arbeitsverhältnis wurde Anfang Oktober sofort mit Aufhebungsvertrag beendet. Kann der AG jetzt die Entgeltfortzahlung von 1.April bis Mitte Mai zurückfordern?

Hallo Xolophos

Oder sind nach einem von beiden Seiten akzeptierten
Aufhebungsvertrag alle rechtlichen Beziehungen beendet.

Das Arbeitsverhältnis ist beendet, aber das schließt nicht
aus, dass Forderungen auch im nachhinein noch geltend gemacht
werden könnten.

Naja, man sollte sich mal den Aufhebungsvertrag anschauen. Da steht idR ja, daß alle Forderungen erfüllt und keine weiteren mehr geltend gemacht werden können.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Das Arbeitsverhältnis ist beendet, aber das schließt nicht
aus, dass Forderungen auch im nachhinein noch geltend gemacht
werden könnten.

Naja, man sollte sich mal den Aufhebungsvertrag anschauen. Da
steht idR ja, daß alle Forderungen erfüllt und keine weiteren
mehr geltend gemacht werden können.

Anschauen sollte man sich - eigentlich - immer, was man unterschreibt :wink:, aber ich hatte mich vom rechten Weg abbringen lassen als ich dieses vom Fragesteller las „einem ganz allgemein gehaltenen Aufhebungsvertrag in dem nichts weiter Vereinbart wurde, auch keine gegenseitige Forderungen weder aufgeführt noch abgelehnt.“

MfG X. (manchmal auf Um-, Ab- und Irrwegen :wink:

Naja, man sollte sich mal den Aufhebungsvertrag anschauen. Da
steht idR ja, daß alle Forderungen erfüllt und keine weiteren
mehr geltend gemacht werden können.

Hallo,

es steht aber nicht drin, vielleicht vom Arbeitgeber bewusst weggelassen

Das man einen Vertag vorher durchliest bevor man ihn Unterschreibt, halte ich für selbstverständlich und wurde auch gemacht. Der juristische Laie kann ihn aber nicht bewerten, stellt erstmals nichts negatives fest und unterschreibt ihn. Wenn dann ein kurzer Termin für die Rücksendung angegeben wird und man noch mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, ist man froh wenn es vom Tisch ist. Das böse Erwachen kommt erst, wenn Forderungen auf Rückzahlung angemeldet werden aber Urlaubsansprüche ignoriert werden. Im nachhinein bin ich mir auch nicht sicher, ob man ein Aufhebungsvertrag ein halbes Jahr zurückdatieren kann.

Gruß Rolf